BUND Landesverband Nordrhein-Westfalen

Tagebau Hambach: Entscheidung vertagt

07. Juni 2017 | Braunkohle, Hambach

Gericht hebt Termin zur mündlichen Verhandlung der BUND-Klage auf.

Der Hambacher Wald. (D. Jansen)

Der ursprünglich für den 20. Juni vorgesehene Termin der mündlichen Verhandlung der BUND-Klage gegen den 3. Rahmenbetriebsplan und den aktuellen Hauptbetriebsplan des Tagebaus Hambach wurde vom Verwaltungsgericht Köln aufgehoben. Grund dafür sind Zuständigkeitsfragen. Der Geltungsbereich des streitgegenständlichen Rahmenbetriebsplanes liegt in verschiedenen Gerichtsbezirken (Aachen und Köln), weshalb die Kölner Richter vom Oberverwaltungsgericht (OVG) in Münster klären lassen wollten, welches Verwaltungsgericht denn nun zuständig sei. Mit Beschluss vom 31. Mai hat das OVG „mit Blick auf das Gebot effektiver und sachgerechter Verfahrensdurchführung“ das VG Köln als zuständiges Gericht bestimmt. Der BUND hofft jetzt auf eine schnelle Neu-Terminierung, um nach Möglichkeit noch vor dem Beginn der Rodungs-Saison im Hambacher Wald eine Entscheidung herbei zu führen. Mit der Klage soll geklärt werden, ob es rechtens war, die bergrechtlichen Zulassungen unter Umgehung eines Planfeststellungsverfahrens und damit ohne Umweltverträglichkeitsprüfung zu genehmigen. Auch die Fragen, inwieweit der Hambacher Wald als potentielles FFH-Gebiete und faktisches Vogelschutzgebiet zu berücksichtigen wären und welche artenschutzrechtlichen Tatbestände verletzt wurden, sind entscheidungserheblich. Setzen wir uns durch, können mehrere hundert Hektar des Hambacher Waldes gerettet werden. mehr

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