RWE startet neuen Genehmigungsanlauf

16. Februar 2018 | Braunkohle, Hambach

Antrag auf neuen Hauptbetriebsplan Hambach eingereicht

BUND-Protest gegen den Tagebau Hambach. (T. Kemmerich)

Die RWE Power AG startet einen neuen Anlauf, um im Rechtsstreit mit dem BUND eine bergrechtliche Zulassung zur Fortführung des Tagebaus Hambach zu erhalten. Der Kohlekonzern hat jetzt nach Presseangaben bei der Bezirksregierung Arnsberg einen Antrag auf Zulassung des Hauptbetriebsplanes für den Zeitraum 2018 bis 2020 gestellt. Damit wird auch eine Rodungsgenehmigung beantragt. Laut RWE wurde mit dem Antrag auch ein neues Gutachten vorgelegt, dass angeblich belegen soll, dass der Hambacher Wald nicht als FFH-Gebiet ausgewiesen werden müsse.

Der neue Antrag war notwendig geworden, da die Bezirksregierung Arnsberg aufgrund der juristischen Intervention des BUND der RWE Power AG lediglich die bestehende Zulassung bis zum 31. März 2018 verlängert hat, allerdings ohne Rodungserlaubnis. 

Der BUND hat die Bezirksregierung Arnsberg inzwischen um Übersendung des Antrags gebeten. Auch das FFH-Gutachten wurde angefordert. In einer ersten Stellungnahme zeigt sich der BUND verwundert. "Uns fehlt die Fantasie, wie ein Gutachten dieses komplexe Thema in einer so kurzen Zeit erschöpfend behandelt haben soll", sagte BUND-Geschäftsleiter Dirk Jansen.

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