BUND Landesverband Nordrhein-Westfalen

Neues Naturschutzgesetz für NRW

10. September 2015 | Naturschutz

Stellungnahme der Naturschutzverbände

Die nordrhein-westfälischen Naturschutzverbände BUND, NABU und LNU  haben zum Entwurf der Landesregierung vom 22. Juni 2015 für ein „Gesetz zum Schutz der Natur in Nordrhein-Westfalen und zur Änderung anderer Vorschriften“ (Begründung) umfassend Stellung genommen. Die seit dem Jahr 2010 überfällige Rechtsbereinigung wird zwar die Anwendung der naturschutzrechtlichen Landesregelungen, die seit dem 1. März 2010 in Bezug und Zusammenschau mit denen des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) anzuwenden sind, erleichtern. Ein großer Wurf ist der Gesetzentwurf aber nicht. Materielle Verbesserungen für Natur und Landschaft sind Mangelware.

Besonderen zusätzlichen Regelungsbedarf sehen die Naturschutzverbände  hinsichtlich der Vorgaben zum Dauergrünlandschutz und der dringend erforderlichen naturschutzrechtlichen Konkretisierung der Anforderungen an die gute fachliche Praxis der landwirtschaftlichen Bodennutzung. Vermisst wird in dem nun vorgelegten Entwurf die (Selbst-)Verpflichtung zur Aufstellung eines landesweiten Arten- und Biotopschutzprogramms sowie Schutzregelungen für Horst- und Brutstandorte von besonders störungsempfindlichen Eulen-, Greif- und Schreitvögeln. Auch könnte mit einem neuen Landesnaturschutzgesetz die Gelegenheit ergriffen werden, um neue Wege im Naturschutz zu fördern und zu erproben. Ein Wildniskonzept, das sich nicht nur auf Waldflächen beschränkt, der Schutz großer unzerschnittener Räume, nutzungsfrei gestellte Zielartengewässer für Fische oder ein Jagdverzicht in Zonen von Nationalparken oder Naturschutzgebieten sind mögliche Ansätze, die aufgegriffen werden können. Größten Bedenken begegnet die Absicht, statt einer Stärkung der Landschaftsplanung in ihrem Verhältnis zur Bauleitplanung und zur räumlichen Gesamtplanung sie weiter zu entwerten. Formulierungen wie „automatisch außer Kraft treten“ lassen wenig Wertschätzung für diese Fachplanung des Naturschutzes und der Landschaftspflege erkennen.

 

 

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