BUND Landesverband Nordrhein-Westfalen

Natur genießen, aber achtsam

10. April 2020 | Naturschutz, Tiere und Pflanzen, Vogelschutz, Wälder

Auch in der aktuellen Lage gelten Ver- und Gebote für die Schutzgebiete

In Naturschutzgebiete gilt ein Wegegebot. In Naturschutzgebiete gilt ein Wegegebot. [Foto: Dirk Jansen]

Die aktuellen Kontakt- und Ausgangsbeschränkungen führen landesweit dazu, dass öffentliche Parkanlagen und Schutzgebiete intensiver als zu normalen Zeiten genutzt werden. „Das ist eine große Chance, dass noch mehr Leute unsere heimischen Naturschätze kennen- und schätzen lernen. Die Sehnsucht vieler Menschen nach Grün, nach weitläufigen Freiflächen, nach Wald und Gewässern, nach Stille und vielleicht auch nach eher verborgenen Stellen ohne viele andere Menschen ist greifbar“, sagt der BUND-Landesvorsitzende Holger Sticht. Gerade jetzt im Frühling gebe es Vieles vor der eigenen Haustür zu entdecken. Die Frühlingsblumen blühen, Streuobstwiesen stehen in voller Pracht, aber auch die heimischen Brutvögel und Wildtiere wie der Feldhase seien aktiv. „Deshalb müssen wir uns bei allem Drang nach draußen an einige Verhaltensregeln halten“, so Sticht. Nur so könne der Nutzungsdruck auf manche Gebiete verringert und die Natur dauerhaft erhalten werden.

Der BUND appelliert deshalb an die Besucher*innen, folgende Punkte zu beachten:

  • Nutzen Sie gerade in Naturschutzgebieten ausschließlich die ausgewiesenen Wege.
  • Hunde sind stets an der Leine zu führen und sollten nur auf den dafür ausgewiesenen Auslaufflächen frei laufen.
  • Keinen Müll zurücklassen.
  • Bitte keinen störenden Lärm verursachen.

Verstöße gegen solche Verhaltensmaßregeln würden mit zum Teil erheblichen Bußgeldern geahndet. Ein Verstoß gegen das Wegegebot in Naturschutzgebieten können zum Beispiel mit einer Strafe von bis zu 400 Euro belegt werden. Eine Beachtung der Verhaltensregeln erlaube ein intensives Naturerleben für alle, so der BUND, und auch die Pflanzen und Tiere blieben geschützt.

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