BUND Landesverband Nordrhein-Westfalen

Luftreinhalteplanung: EU-Kommission lehnt Fristverlängerung ab

25. Februar 2013 | Saubere Luft

Stickstoffdioxid-Grenzwerte können nicht eingehalten werden / Gelbe Karte für NRW-Städte

 

Wie jetzt bekannt wurde, hat die Europäische Kommission mit Beschluss vom 20. Februar 2013 bestimmt, dass gegen die von der Bundesrepublik Deutschland mitgeteilte Fristverlängerung bis 2015 für die Einhaltung der Stickstoffdioxid-Grenzwerte Einwände erhoben werden. Von der NRW-Gebieten wurde allein für Krefeld einer Fristverlängerung zugestimmt, in allen anderen Fällen - darunter auch Düsseldorf, Kön, Duisburg und Dortmund - wurde eine Fristverlängerung verweigert. Die eingereichten Unterlagen seien nicht ausreichend und gingen in einigen Fällen nicht über das Niveau von Entwürfen hinaus, so die Begründung der EU-Kommission. Die Maßnahmen seien nicht geeignet, die Einhaltung der Stickstoffdioxid-Grenzwerte bis zum Jahr 2015 zu gewährleisten.

Da der Bürger ein (einklagbares) Recht auf saubere Luft hat, müssen die Städte und Bezirksregierungen jetzt endlich konsequent handeln. Die zum Teil  erst kürzlich verabschiedeten fortgeschriebenen Luftreinhaltepläne müssen erneut überarbeitet werden. Da der überwiegende Anteil der Stickstoffdioxidbelastung aus dem motorisierten Individualverkehr resultiert, hilft letztendlich nur eine Verkehrsverlagerung auf umweltfreundliche Verkehrsträger und eine Reduktion des Autoverkehrs. Die Verantwortichen sind gefordert, endlich die Verkehrswende konsequent anzugehen.

Die Gefährlichkeit von NO2 ist allgemein anerkannt. Die „Feinstaub Kohorten Studie Frauen NRW“ weist so zum Beispiel darauf hin, dass sich mit einer Zunahme der NO2-Konzentration um 16 μg/m³ eine Zunahme der allgemeinen Sterblichkeit um 17 % ergab. Der Anstieg der spezifischen Mortalität für die Todesursache Herz-Kreislauf-Erkrankung war mit mehr als 50 % am engsten mit der Zunahme von NO2 assoziiert.

Sollte die Kommission die Einwände gegen die Fristverlängerung aufrechterhalten, kämen enorme Strafzahlungen auf Deutschland zu. Diese würden von der Bundesregierung mit großer Sicherheit an die Länder und Kommunen weitergereicht. Es kann aber nicht sein, dass die Steuerzahler mal wieder für die Fehlplanungen der Politik zahlen müssen. Diese Gelder würden eine viel sinnvollere Verwendung für eine Verbesserung des Radverkehrs oder den Ausbau des ÖPNV finden.

 

 

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