BUND Landesverband Nordrhein-Westfalen

Kalkabgrabung im Teutoburger Wald vor dem Aus?

21. April 2017 | Lebensräume, Naturschutz, Wälder

Erfolg für den Naturschutz

Steinbruch in Lengerich-Hohne (Falko Prünte)

Bereits in den 1990iger Jahren wurde intensiv über die Fortführung der Kalkabgrabungen im Teutoburger Wald diskutiert. Damals wurde im Rahmen eines großen vom Umweltministerium NRW organisierten Arbeitskreises die Grenzen für weitere Kalkabgrabungen ermittelt. Aus Naturschutzsicht waren schon die hierbei zugestandenen weiteren Abgrabungsflächen nicht vertretbar. Es blieb allerdings die Hoffnung auf das Versprechen des Umweltministeriums den nun folgenden Ausstiegsprozess zu begleiten und so das endgültige Ende des Kalkabbaus im Teutoburger Wald einzuleiten.


Zwischenzeitlich sind die die Abgrabungsbereiche in Lienen und Lengerich umgebenden Flächen als FFH-Gebiet ausgewiesen worden. Der Teutoburger Wald stellt eines von vier Hauptvorkommen des Lebensraumtyps Waldmeister-Buchenwald in Deutschland dar. Dieses Vorkommen ist zugleich der einzige Hauptverbreitungsraum in NRW. Die nördlichen Teile des Teutoburger Waldes inklusive des „Intruper Berges“ gehören zu einem landesweit bedeutsamen Korridor für Buchenwälder auf Kalkgestein. Der Teutoburger Wald ist darüber hinaus wegen der vielen, z.T. hochgradig gefährdeten Orchideen und anderen Pflanzenarten weit über den Naturraum hinaus botanisch äußerst wertvoll.


Trotz der Absprache aus den 1990iger Jahren stellten die beiden Firmen, die den Kalkabbau im in Lienen und Lengerich betreiben, im Jahr 2012 einen Antrag auf Regionalplanänderung mit dem Ziel im FFH-Gebiet „Östlicher Teutoburger Wald mit Intruper Berg“ zusammen mehr als 50 Hektar des Gebietes (überwiegend FFH-Lebensraumtyp Waldmeister-Buchenwald) zur Kalkgewinnung abzugraben. Nicht zuletzt aufgrund der erheblichen Proteste der Naturschutzverbände wurde das Verfahren zur Regionalplanänderung aufgegeben und statt dessen ein Teilplan Kalkstein für den gesamten Bereich des Regionalplanes Münsterland erarbeitet.
In dem nun vorliegenden Entwurf des Teilplanes Kalkstein werden Flächen im Teuto nicht als Abgrabungsbereiche sondern als Bereiche zum Schutz der Natur dargestellt, so dass eine Abgrabung hier zukünftig nicht möglich sein wird. Ein wichtiger Etappensieg für die Naturschutzverbände.


Die Abbaubetriebe versuchen nun ein vermeintliches öffentliches Interesse an der Kalkabgrabung zu konstruieren, um im Rahmen einer FFH-Abweichungsentscheidung dennoch eine Darstellung der Flächen als Abgrabungsbereiche zu erreichen. Die Höhere Naturschutzbehörde der Bezirksregierung Münster, die im Rahmen des FFH-Abweichungsverfahrens die Naturschutzbelange gegen das öffentliche Wohl "Kalkabbau" abwägen musste, kam jedoch zu dem (zutreffenden) Ergebnis, dass die Naturschutzbelange hier überwiegen. In der Stellungnahme zum Teilplan Kalkstein legen die Naturschutzverbände dar, dass sogar noch wesentlich mehr Aspekte für den Naturschutz sprechen als von der Höheren Naturschutzbehörde angenommen. So berücksichtigt die Behörde lediglich die Zerstörung der Waldflächen als erhebliche Beeinträchtigung des FFH-Gebietes. Darüber hinaus hätten aber u.a. auch noch die Beeinträchtigung von Kalktuffquellen und Fledermäusen auf der Naturschutzseite in die Abwägung eingehen müssen.


Zu kritisieren ist auch die weiterhin vorgesehene Darstellung der (genehmigten, aber noch nicht in Anspruch genommenen) Abgrabungsfläche von Dyckerhoff als Abgrabungsbereiche. Dadurch wird der Firma ein Hintertürchen offen gehalten, über die genehmigten Flächen hinaus weitere Abgrabungen zu realisieren -z.B. in die Tiefe mit einer möglichen Beeinträchtigung der prioritären FFH-Lebensraumtypen Kalktuffquellen. 

Mehr Infos bei der Bürgerinitiative Pro Teuto e.V.

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