BUND Landesverband Nordrhein-Westfalen

Hambacher Wald: Deckt die Naturschutzbehörde die Fledermaus-Vertreibung?

01. Februar 2018 | Braunkohle, Hambach, Lebensräume, Naturschutz, Tiere und Pflanzen, Wälder

Verschluss der Fledermausquartiere muss unverzüglich beseitigt werden

(D. Jansen)

Mit zunehmenden Unverständnis reagiert der nordrhein-westfälische Landesverband des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) auf das zögerliche Agieren des Umweltamtes des Kreises Düren in Bezug auf die fortgesetzten Verstöße gegen artenschutzrechtliche Bestimmungen im Hambacher Wald.

Hintergrund ist der Verschluss von Fledermaushöhlen in den zahlreichen Quartierbäumen des Waldes. Diese Maßnahme soll eigentlich dazu dienen, zu verhindern, dass Fledermäuse durch das Fällen von Bäumen zu Schaden kommen. Mit dem vom BUND erwirkten Rodungsstopp aber muss diese Maßnahme unverzüglich rückgängig gemacht werden, um eine Beeinträchtigung der Lebensstätten der geschützten Fledermäuse zu verhindern. Für Teilbereiche des Waldes war die von der Behörde angeordnete Maßnahme zudem ohnehin rechtswidrig.

Bereits Ende November hatte der BUND die Naturschutzbehörde deshalb aufgefordert, die Verschlüsse der Baumhöhlen im Geltungsbereich des 3. Rahmenbetriebsplanes unverzüglich zu beseitigen. Denn der Verschluss von Lebensstätten in und an Bäumen, die sich in diesem Areal befinden, war zu keinem Zeitpunkt von der gültigen Genehmigungslage gedeckt, da dieser Rahmenbetriebsplan frühestens ab dem 1.1.2020 seine Bindungswirkung entfalten kann. Nach BUND-Auffassung muss die Behörde Verstoß gegen das Artenschutzrecht nachträglich ahnden.

Mit Datum vom 23. Januar 2018, also mit zweimonatigem Verzug, teilte die Naturschutzbehörde dem BUND nunmehr mit, dass sie veranlasst habe, dass die etwa 40 Baumhöhlen bis zum 31. März geöffnet würden. Das reicht aber nicht aus. Da die Fledermäuse bereits jetzt  aktiv werden, muss die Behörde unverzüglich handeln.

Auch entgegen einer weiteren Aufforderung des BUND, nach dem gerichtlich erwirkten Rodungsstopp im gesamten Wald auch die Fledermausquartiere im Geltungsbereich des derzeitigen 2. Rahmenbetriebsplanes zu öffnen, blieb die Behörde diesbezüglich bislang untätig. Zwar dürften diese Verschlussmaßnahmen ursprünglich von der Genehmigungslage gedeckt gewesen sein. Dies ändert allerdings nichts an dem Umstand, dass dies nach dem Rodungsstopp nun nicht mehr der Fall ist und die Maßnahmen daher rückgängig zu machen sind.

Durch ihr Nichtstun aber blockiert die Naturschutzbehörde nicht nur die Vollziehung des Artenschutz- und Ordnungsrechts, sondern sie deckt die Vertreibung der streng geschützten Fledermäuse. Der BUND hat das Umweltamt deshalb heute in einem erneuten Schreiben aufgefordert, unverzüglich weitere Maßnahmen zum Schutz der Fledermaus-Lebensräume zu ergreifen.

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