Die Landesregierung hat Ende 2022 eine interministerielle Task Force zum beschleunigten Ausbau der Windenergie eingesetzt. Damit sollen die Voraussetzungen für 1.000 zusätzliche Windenergieanlagen in den kommenden fünf Jahren geschaffen werden. Zur Frage, wie eine Beschleunigung immissionsschutzrechtlicher Genehmigungsverfahren erfolgen könnte, findet am 24. August auf Einladung des Umweltministers eine Experten-Anhörung statt. Auch der BUND ist geladen und hat in einer Stellungnahme wesentliche Punkte aufgeführt.
Grundsätzlich fordert der BUND eine ehrliche Ursachenanalyse für vermeintlich zu lange Planungs- und Genehmigungsdauern. Änderungen im Immissionsschutzrecht sind dabei kaum geeignet, Verfahrensdauern maßgeblich zu verkürzen. Denn schließlich haben die zahlreichen Beschleunigungsgesetze der Vergangenheit nichts am generellen Problem geändert. Insofern brauche man auch nicht weniger Beteiligungs- oder Klagerechte, sondern einen besseren Vollzug.
Deutliche Verbesserungsmöglichkeiten sieht der BUND hingegen bei der Digitalisierung der Antragsunterlagen, der Vereinheitlichung von Gutachtenstandards sowie der Einführung vollständiger digitaler Plattformen z.B. zum Artenbestand. Grundsätzlich sollte eine weitgehende Standardisierung der Zulassungsverfahren angestrebt werden. Zentrale Stellschrauben sind auch die Personalausstattung der Fach- und Genehmigungsbehörden und qualifiziertere Planungen der Windenergiebetreiber. Letztere liegen jedoch überwiegend in der privatwirtschaftlichen Kontrolle der Vorhabenträger und sind nicht durch „Beschleunigungsgesetze“ regelbar.