Köln/Bonn. Es ist Gartenschläfer-Hochsaison im südlichen Rheintal Nordrhein-Westfalens, einem der letzten Hauptverbreitungsgebiete des „Wildtiers des Jahres 2023“ in Deutschland. Zurzeit treffen beim Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) viele Anfragen zum kleinen Bilch mit der für ihn typischen Zorromaske ein. Auch die Wildtierauffangstationen und privaten Pflegestellen haben alle Hände voll zu tun. Viele Menschen halten den Gartenschläfer für eine Maus oder sogar eine Ratte. Dabei ist er mit dem Siebenschläfer, der Haselmaus und etwas entfernter mit dem Eichhörnchen verwandt.
Oft geht es in den Anrufen um verwaiste Jungtiere. Aber auch verletzte Gartenschläfer, die eine Begegnung mit einer Hauskatze hatten, bereiten den Menschen Sorgen. Bei solchen Notfällen sollte der erste Schritt ein Anruf bei einer Wildtierauffangstation sein, um weitere Informationen zu erhalten. Denn Gartenschläfer sind Wildtiere, die in Deutschland unter besonderem Schutz stehen. Eine Inobhutnahme ist daher nur in Notlagen erlaubt.
Im Fall einer sichtbaren Verletzung kann das Tier zu einer Tierarztpraxis zur Erstversorgung gebracht werden. Fundtieren sollte ohne vorherige Rücksprache mit einer Tierklinik kein Medikament oder Parasitenmittel gegeben werden. Außerdem sollte erst einmal kein Futter angeboten werden - auf keinen Fall darf man die Nahrungsaufnahme oder das Trinken erzwingen. Erwachsene Tiere können in einer Kleintierbox untergebracht werden, für Jungtiere eignet sich ein mit Luftlöchern versehener, gut schließender Karton, der an einen dunklen und ruhigen Platz gestellt wird. Als Rückzugsmöglichkeit kann ein altes T-Shirt oder Geschirrhandtuch in der Box dienen.
Junge Gartenschläfer haben noch kein wärmendes Fell und benötigen eine Wärmequelle, zum Beispiel eine Wärmflasche oder behelfsweise eine PET-Flasche mit warmem Wasser, die mit einem Geschirrtuch umwickelt ist. Auch hier ist Vorsicht geboten: das Tier langsam erwärmen und die Möglichkeit zum Zurückziehen geben, die Wärmequelle am besten unter dem Karton platzieren. Vom Einsatz einer Rotlichtlampe ist abzuraten.
Bei Bilchen wie Garten- und Siebenschläfern besteht keine Gefahr der Übertragung von Tollwut oder Hantaviren. Vorsicht ist dennoch geboten: der Kontakt zu Haustieren sollte vermieden werden. Auch können Bilche kräftig zubeißen, am besten schützt man sich mit festen Handschuhen. Daher gehören Gartenschläfer auch nicht in kleine Kinderhände!
Gibt die Wildtierstation oder die Tierklinik Entwarnung, sollte der Gartenschläfer auf jeden Fall in der gewohnten Umgebung bleiben, um sich zu erholen.
„Wir bitten die Finder*innen, die gesunden Tiere nicht mehrere Kilometer weit weg zu fahren. Das gilt auch für Gartenschläfer, die sich ins Haus verirrt haben und in eine Lebendfalle getappt sind, die für Ratten oder Mäuse aufgestellt wurde. Gartenschläfer sind an ihren Lebensraum angepasst, sie kennen Verstecke, Nahrungs- und Wasserquellen und haben dort Artgenossen. Die Überlebenschancen an einem unbekannten Ort sind sehr gering“, erklärt Christine Thiel-Bender, Projektleiterin der „Spurensuche Gartenschläfer“ beim BUND NRW. In den Sommermonaten besteht zudem die Gefahr, dass man Elterntiere von ihren Jungen trennt und somit neue Notfälle für die stark ausgelasteten Auffangstationen schafft.
Tipps zum Umgang mit Schlafmäusen gibt es in einer Broschüre, die auf der Webseite des BUND NRW zum Download bereit steht oder als Druckexemplar bestellt werden kann.
Das Projekt „Spurensuche Gartenschläfer“ wird im Bundesprogramm Biologische Vielfalt durch das Bundesamt für Naturschutz mit Mitteln des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz gefördert sowie in Nordrhein-Westfalen durch das Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen.
Weitere Informationen:
www.gartenschlaefer.de sowie www.bund-nrw.de/gartenschlaefer
https://www.bfn.de/projektsteckbriefe/spurensuche-gartenschlaefer
Gartenschläfer-Fotos: www.bund.net/service/presse/pressebilder/aktionen/#c12092
Kontakt: Dr. Christine Thiel-Bender, Referentin Artenschutz, BUND Landesverband Nordrhein-Westfalen, Tel.: 0211 / 30 200 5-23, Mobil: 0151 / 74 5533 85, E-Mail: christine.thiel-bender(at)bund.net