BUND Landesverband Nordrhein-Westfalen

Danke für die Leine!

17. Mai 2018 | Tiere und Pflanzen, Wildkatze

Danke für die Leine!

Foto: BUND Sachsen

Das schöne Wetter lockt uns Menschen nun wieder in die Natur. Im Frühjahr und frühen Sommer bringen viele Wildtiere ihre Jungen zur Welt und ziehen sie auf − die „Setz- und Brutzeit“ hat begonnen. Der Nachwuchs von Reh, Marder, Fuchs und Co. tummelt sich im Wald, genauso wie die Küken zahlreicher Vogelarten. Auch die Kätzchen der streng geschützten und seltenen Europäischen Wildkatze erobern gerade spielerisch die Welt.

Während der Setzzeit brauchen die Tiere ein besonders ungestörtes Umfeld, da sie viel Energie auf die Aufzucht ihres Nachwuchses verwenden müssen. Entsprechend reagieren sie sehr empfindlich in Bezug auf Störungen in ihrem Lebensraum. Leider kommt es nicht selten vor, dass der Mensch die nötige Ruhe beeinträchtigt und allzu oft sind es auch seine Hunde, die unbeaufsichtigt laufen gelassen werden. Wildtiere nehmen Hunde grundsätzlich als Gefahr war, was umso mehr gilt, wenn sie Junge haben. Und ein Tier, das durch einen Hund verschreckt wurde und möglicherweise flüchten oder sich verstecken musste, hat durch den entstehenden Stress weniger Energie und Zeit sich um seinen Nachwuchs zu kümmern. Da einigen Hunden ein natürlicher Jagdtrieb innewohnt, der mehr oder weniger stark ausgeprägt sein kann, können unsere Vierbeiner leider auch zur direkten Gefahr für andere Tiere werden, besonders für die wehrlosen und meist noch unachtsamen Jungtiere.

Darum bittet der BUND Nordrhein-Westfalen, dass Sie als Hundehalter ihren Hund bei Ausflügen im Wald, insbesondere während der Setzzeit von April bis August, angeleint lassen!

Viele Städte NRWs haben beispielsweise sogenannte Hundeauslaufgebiete ausgewiesen, wo Sie bedenkenlos das ganz Jahr über Ihren Vierbeiner ohne Leine laufen lassen können. Letztlich sind wir Menschen und unsere Haustiere zu Gast im Wald, deshalb sollten wir so viel Rücksicht wie möglich gegenüber den eigentlichen Waldbewohnern walten lassen!

In Naturschutzgebieten gibt es besondere gesetzliche Regelungen, da diese extra dafür ausgewiesen worden sind, dass sich eine besondere und seltene Flora und Fauna natürlich entwickeln kann. Für ganz Deutschland gibt es bezüglich des Anleinens für Hunde keine einheitliche Richtlinie. In den Bundesländern gibt es daher unterschiedliche Bestimmungen, ob Hunde generell an der Leine zu führen sind oder ob gerade an speziellen Orten eine Leinenpflicht besteht. In NRW ist dies auch je nach Stadt oder NSG unterschiedlich. Das Landesforstgesetz NRW besagt, dass Hunde abseits der Wege nur angeleint mitgeführt werden dürfen. Aber auch auf den Wegen müssen diese sich noch imm Kontrollbereich des Halters aufhalten. Schutzgebiete kann man vor Ort an den entsprechenden Beschilderungen erkennen. Informieren Sie sich bitte vor Ihrem nächsten Waldspaziergang, wie die Leinenpflicht dort geregelt ist.

Aber auch in den anderen Schutzgebieten und in allgemein in Wald und Flur gilt, dass jeder Besucher darauf zu achten hat, dass er die Wildtiere und ihren Lebensraum nicht stört. So erspart die angelegte Leine und das Verbleiben auf den Wegen nicht nur den Bewohnern des Waldes viel Stress. Bitte denken Sie auch daran, dass Ihren Hund entgegen einer Verordnung, wie beispielsweise in den Naturschutzgebieten, ohne Leine laufen zu lassen eine Ordnungswidrigkeit ist, und diese bei einer Kontrolle teils empfindlich hohe Bußgelder nach sich zieht.

Sagen Sie es ruhig weiter und sprechen Sie unterwegs auch andere Hundefreunde darauf an! Die Tiere des Waldes werden es Ihnen danken!

Weitere Infos - Rechtliche Grundlagen:

Hundegesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (Landeshundegesetz - LHundG NRW)

Bundesjagdgesetz zur Beunruhigung von Wild: §19a in Verbindung mit §39 (1) 5. & (3)

Bundesnaturschutzgesetz zu Naturschutzgebieten: §23, hier besonders (2) beachten

Bundesnaturschutzgesetz zum Schutz von Wildtieren und ihren Lebensräumen: §39 (1) 1. & 3. in Verbindung mit §69 (1), (3) 9. & (7)

Landesforstgesetz NRW: §2

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