Die Hartnäckigkeit der BUND-Kreisgruppe Viersen trägt erste Früchte: Von ihr Anfang Oktober 2017 in Auftrag gegebene Wasseranalysen in einer landwirtschaftlichen Sickergrube im Wasserschutzgebiet Viersen-Dülken belegten massive Belastungen mit Ammonium, Nitrat, organischen Stoffen und (Fäkal-)Keimen. Da die Sickergrube in direktem Kontakt mit dem Grundwasser steht, stellte der BUND am 17. Oktober 2017 eine Strafanzeige wegen Gewässerverschmutzung gegen den Betreiber und forderte den Kreis Viersen auf, unmittelbare Maßnahmen zur Schadensabwehr einzuleiten.
Daraufhin veranlasste der Kreis Viersen eigene Untersuchungen, die die BUND-Ergebnisse bestätigten. Damit ist klar: Allein schon vom Stickstoffgehalt her ist es rechtlich unzulässig, das Wasser im Wassersschutzgebiet ohne Vorbehandlung zu versickern.
Kreis Viersen und Wasserversorger bleiben untätig
Jedoch: Trotz eindeutiger Daten- und Gefährdungslage ist bisher nichts weiter geschehen. "Bei jedem Unfall mit wassergefährdenden Stoffen in Wasserschutzgebieten wird üblicherweise sofort die Feuerwehr zwecks Gefahrenabwehr eingeschaltet, verunreinigtes Wasser abgepumpt, Boden abgetragen und werden Sanierungsmaßnahmen eingeleitet. Es ist uns unbegreiflich, dass nicht nur der Kreis Viersen, sondern auch der lokale Wasserversorger NEW diese Grundwasserschädigung bisher tatenlos hinzunehmen scheinen", so Paul Kröfges, Gewässerschutzexperte des BUND NRW. Der BUND Viersen hat daher kürzlich eine Fachdienstaufsichtsbeschwerde an die Bezirksregierung Düsseldorf gerichtet.
Auf Grund der extremen Belastung des Wassers geht der BUND von einem unmittelbaren Gülleeintrag in die Sickergrube aus. Auch die Wasserproben des Kreises an den Zuläufen zur Grube wiesen deutliche Gehalte an Ammonium, Nitrit und Nitrat auf. Bereits Anfang 2017 hatte der BUND Viersen dem Kreis in einer Stellungnahme seine Bedenken gegen den Betrieb und die Erweiterung der Versickerungsanlage vorgelegt.
Der BUND drängt weiterhin darauf, die Versickerungsgrube leer zu pumpen, den belasteten Boden auszutauschen und die Grube ebenerdig mit sauberer Erde aufzufüllen. Sämtliches bisher in die Grube geleitetes Niederschlagswasser müsse über die Kanalisation zur Kläranalage geleitet werden, eine weitere Versickerung dieses belasteten Wassers ist umgehend zu unterbinden. Mit Spannung warten wir weiterhin auf den Ausgang der Strafanzeige.