BUND Landesverband Nordrhein-Westfalen

BUND-Klage erfolgreich: Rhein-Sieg-Kreis hebt strittige Baugenehmigung auf

15. November 2021 | Naturschutz

Schutz eines FFH-Gebiets sichergestellt

Rhein-Sieg-Kreis/Windeck | Die vom BUND beim Verwaltungsgericht Köln beklagte Baugenehmigung des Kreises für ein Gebäude „In der Ädel“ in Windeck-Dreisel wird nun von der Baubehörde der Kreisverwaltung aufgehoben. Dies teilte am 9. November 2021 das Verwaltungsgericht Köln mit.  
Zuvor hatte die 2. Kammer des Gerichts am 09.09.2021 im Verfahren zur Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung der Klage festgestellt, dass die zu Grunde liegende, aus dem Jahr 1984 stammende Abrundungssatzung der Gemeinde Windeck nicht den rechtlichen Anforderungen entspräche und daher die Baugenehmigung nicht tragfähig sei.  (... zur entsprechenden PM)
Damit konnte der BUND einmal mehr zur rechtlichen Klärung beitragen und für den Schutz des FFH-Gebietes „Ehemalige Siegschleife bei Dreisel“ Sorge tragen, an dessen unmittelbaren Rand der Bau entstehen sollte. Dabei waren auch Vorgaben wie der Landschaftsschutz falsch eingeschätzt und gesetzlich geschützte Biotope nicht beachtet worden. Sickerwasserströme, die für den Erhalt der Feuchtwiesen wichtig sind, wurden erheblich verändert.  
Für den BUND ist der Fall ein typisches Beispiel dafür, wie schwer es der Rechtsvollzug zu Gunsten des Naturschutzes im Kreisgebiet hat. Zugleich ist nun die Gemeinde Windeck aufgefordert, die örtlichen Abrundungssatzungen zu überprüfen. „Eine Neuaufstellung der Satzungen und eine Reduktion gemäß den rechtlichen Vorgaben wird dringend empfohlen!“, so der BUND-Sprecher Achim Baumgartner. 

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