BUND Landesverband Nordrhein-Westfalen

BUND fordert besseren gesetzlichen Schutz für Obstwiesen

02. Dezember 2016 | Landwirtschaft, Naturschutz

Streuobstwiesen benötigen gesetzlichen Schutz - die Regelungen des neuen NRW-Landesnaturschutzgesetzes sind unzureichend, um die heimischen Obstwiesen wirksam zu schützen.

 (W. Hennebrüder)

Streuobstwiesen werden in der 'Roten Liste Nordrhein-Westfalens' als "stark gefährdet" eingestuft. Insbesondere alte Bestände lokaltypischer Sorten haben einen hohen Wert für die biologische Vielfalt und sind durch Flächenversiegelung und Nutzungsaufgabe bedroht.

Der nordrhein-westfälische Landesverband des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) fordert deshalb, Streuobstbestände umfassend rechtlich zu schützen und so dem weiteren Bestandsrückgang entgegenzuwirken. Das am 22. November 2016 in Kraft getretene Landesnaturschutzgesetz wird diesem Ziel nicht gerecht - im Gegenteil: Eine Einstufung als gesetzlich geschütztes Biotop soll erst dann erfolgen, wenn die Bestände um weitere 5 % zurückgegangen sind. Auch sollen dann allein jene Streubostbestände gesetzlichen Schutz erhalten, die mindestens 50 Meter von der nächsten Wohnstelle entfernt sind.

"Die Zerstörung von weiteren ca. 850 ha Streuobstbeständen in NRW zur Voraussetzung für ihren gesetzlichen Schutz zu erheben, ist grotesk und widerspricht einem ambitionierten Naturschutz", so Holger Sticht, Landesvorsitzender des BUND NRW.

Auch die parallel zur Gesetzgebung geschlossene Vereinbarung "Allianz für Streuobstwiesen" zwischen Landesumweltminister, Landwirtschafts- und anderen Naturschutzverbänden kann aus Sicht des BUND NRW kein Ersatz für Naturschutzrecht sein. "In der Vereinbarung steht nichts, was wir als BUND nicht ohnehin schon seit Jahrzehnten umsetzen. Das neue Landesnaturschutzgesetz hätte aus unserer Sicht einen klaren Mehrwert für den Schutz von Streuobstbeständen erzielen müssen. Dass hierauf zu Gunsten dieser Vereinbarung weitgehend verzichtet wurde, ist eine verpasste Chance. Der BUND NRW schließt sich deshab der Vereinbarung nicht an", so Holger Sticht.

Der BUND tritt weiterhin für einen wirksamen gesetzlichen Schutz der Obstwiesen ein - und wird auch ohne Extra-Vereinbarung weiterhin im Streuobstwiesenschutz aktiv mitanpacken.

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