BUND Landesverband Nordrhein-Westfalen

Braunkohlenbagger gefährden Hambacher Wald

27. Juni 2019 | Braunkohle, Energiewende, Hambach, Kohle

Bergaufsicht verweigert wirkungsvolle Vorgaben zum Schutz des Waldes

25.06.2019: Der Braunkohlenbagger steht unmittelbar vor dem Hambacher Wald.

"Keinen Meter weiter! Das ist die zentrale Forderung des BUND, der Aachener Initiative 3 Rosen und anderer Wald- und Klimaschützer*innen angesichts des Fortschreitens der Abbaugrenze des Braunkohlentagebaus Hambach. Inzwischen stehen die Bagger nur noch etwa 100 Meter vom nordöstlichen Waldrand entfernt. Seit Monaten hatte der BUND die als Bergaufsicht fungierende Bezirksregierung Arnsberg gebeten, klarzustellen, wie weit die oberste Sohle an den Hambacher Wald heranrücken darf, ohne dass dessen ökologische Funktion beeinträchtigt wird. Zwar hat die Bergbehörde gestern auf die BUND-Schreiben reagiert, eine klare Aussage wurde hingegen wurde vereigert.

Dazu Dirk Jansen, Geschäftsleiter des BUND NRW: "Es bleibt für uns völlig unverständlich, dass sich die zuständige Bergaufsichtsbehörde weigert, der RWE Power AG klare Vorgaben zum Schutz der Restflächen des Hambacher Waldes zu machen. Damit setzt sie sich einerseits dem Verdacht aus, die Vorgaben des Oberverwaltungsgerichts zu unterminieren. Andererseits zeugt das Nichtstun davon, dass sich die Behörde offenbar immer noch ihrer Rolle als Erfüllungsgehilfe des Bergbautreibenden verpflichtet fühlt. Hier ist das Einschreiten der Fachaufsicht dringend erforderlich."

 

Hintergrund

Der BUND hat am 5. Oktober 2018 einen Eilbeschluss des Oberverwaltungsgerichts Münster (Az.: 11 B 1129/18) erwirkt, wonach eine Inanspruchnahme des Hambacher Waldes solange unzulässig ist, bis abschließend über die vom BUND erhobene Klage gegen den Hauptbetriebsplan 2018 bis 2020 des Tagebaus entschieden wurde. Im Übrigen darf RWE weiter Braunkohle im Tagebau fördern, solange dies ohne Inanspruchnahme bewaldeter Flächen möglich ist.

Zwar wurde diese Klage im März 2019 in erster Instanz abgewiesen, der Rodungsstopp gilt aber bis auf weiteres fort. Sobald die bislang noch ausstehende schriftliche Urteilsbegründung vorliegt, wird der BUND gegen die Klageabweisung Rechtsmittel einlegen.

Auch die Landesregierung hat sich mehrfach zum Erhalt des Hambacher Waldes bekannt, und zugesichert, die Empfehlungen der Kohlekommission 1:1 umsetzen zu wollen. Diese hatte den Erhalt des Hambacher Waldes als „wünschenswert“ definiert und die Stilllegung von 3 Gigawatt an Braunkohlenkraftwerken bis Ende 2022 im Rheinischen Revier vorgeschlagen. Dies aber bedeutet, dass die Fördermengen im Tagebau Hambach kurzfristig drastisch reduziert würden. Ungeachtet des Ausgangs der gerichtlichen Verfahren ist damit klar, dass jegliche Rechtfertigung dafür entfallen ist, weitere Flächen des Hambacher Waldes für den Tagebau zu roden.

Dessen ungeachtet rücken die Braunkohlenbagger immer weiter auf den Waldrand zu. Im nordöstlichen Waldbereich beträgt der Abstand gegenwärtig nur noch etwa 100 Meter. Der BUND hat das Vordringen der Bagger schon frühzeitig thematisiert, woraufhin RWE zugesichert hat, einen „angemessenen Abstand“ zum Wald einhalten zu wollen. Auch auf BUND-Nachfrage auf der RWE-Hauptversammlung am 3.5.2019 wollte der RWE-Vorstand Rolf-Martin Schmitz das nicht näher definieren.

Da nicht ausgeschlossen werden kann, dass durch das Vordringen des Tagebaus die ökologische Funktion des Waldes beeinträchtigt wird, sind klare Vorgaben seitens der Bergaufsichtsbehörde vonnöten.

 

Gräbt RWE dem Wald das Wasser ab?

Seit Jahrzehnten pumpt RWE das Grundwasser in der Erftscholle, auf der der Tagebau Hambach liegt, ab. Im Wasserwirtschaftsjahr 2017/2018 betrug die gehobene Menge Grundwasser etwa 320 Mio. m3/a. Aktuell befindet sich der Antrag der RWE Power AG auf Verlängerung der wasserrechtlichen Erlaubnis zur Tagebauentwässerung bis 2030 im Genehmigungsverfahren. Dieser sieht ein Sümpfungsmaximum von 450 Mio. m3/a vor.

Die Sümpfungs-Brunnen sind in den unterschiedlichen Grundwasserstockwerken verfiltert; sie reichen bis ins Liegende der Kohle und erreichen damit Teufen von etwa 550 Meter. Im Ergebnis ist die Erftscholle im weiteren Umfeld des eigentlichen Tagebaus frei von Grundwasser bzw. der Flurabstand des Grundwassers ist in den bewaldeten Bereichen so groß (15-30 m), dass das Grundwasser weder von den Wurzeln noch durch den kapillaren Aufstieg erreicht werden kann. Gäbe es einen unmittelbaren Zusammenhang zwischen der Tagebau-Sümpfung und der Vegetation an der Oberfläche, wäre der Wald schon lange verschwunden.

Dass dies nicht der Fall ist, liegt daran, dass der Wald sich sein Wasser über die Niederschläge aus dem obersten Grundwasserleiter holt. Begünstigend kommt hinzu, dass oberflächennahe Tonschichten als Wasserstauer dafür sorgen, dass die Waldböden (hier: Pseudogleye) hinreichend Niederschlagswasser speichern können. Allerdings fehlen bislang kleinräumige Untersuchungen. Es ist letztendlich nicht auszuschließen, dass dort, wo wasserstauende Schichten eventuell nicht flächendeckend ausgeprägt sind, aufgrund des Druckgefälles  das Niederschlagswasser im Untergrund verschwindet und die Vegetation damit unter zusätzlichen  Dürrestress kommt.

Für denkbar hält der BUND auch folgendes Szenario: Rücken die Bagger unmittelbar auf der obersten Sohle an den Wald heran, könnten gerade die oberflächennahen wasserstauenden Schichten randlich zerstört werden. Wegen des Druckgefälles in Richtung Tagebau bestünde damit die Gefahr, dass Niederschlagswasser direkt Richtung Grube abläuft.

Hinzu kommt, dass die RWE-Power AG derzeit im Eiltempo die oberste Abbausohle vorantreibt und damit in Waldnähe eine etwa 60 Meter hohe „Steilwand“ schafft. Auch wenn die Standsicherheit des gesamten Böschungssystems des Tagebaus entgegen vorheriger Aussagen der RWE Power AG nicht gefährdet ist, bestünde bei einem weiteren Vordringen der obersten Sohle die Gefahr des Abrutschens dieser obersten Böschung, die kaum auf den Bereich außerhalb des Waldes begrenzt werden könnte.

 

BUND fordert Bergbehörde zum Handeln auf

Die Bezirksregierung Arnsberg als Bergbehörde hat es dennoch unterlassen, klare Vorgaben zum Schutz des Waldes zu definieren. Die Hauptbetriebsplan-Zulassung enthält lediglich Vorgaben zur Räumung des Abbau-Vorfeldes. Vorgaben, wie nahe an den Wald herangebaggert werden darf, fehlen aber vollständig.

Der BUND hat deshalb mit einem anwaltlichen Schreiben vom 7.5.2019 die Bezirksregierung Arnsberg um Mitteilung gebeten, bis zu welchem Abstand zur Waldgrenze die oberste Tagebausohle herangeführt werden darf, ohne die Standsicherheit der obersten Böschung oder den Hambacher Wald in seinem gegenwärtigem Zustand anderweitig zu gefährden. Ferner wurde um Übermittelung der entsprechenden Planunterlagen der RWE Power AG gebeten.

Erst nach mehrmaligen Mahnschreiben (16.05., 19.06.) und telefonischen Aufforderungen hat die Bergbehörde am 26.06.2019 ihre Antwort übermittelt.

 

Bergbehörde: Keine Vorgaben für RWE Power

Mit größter Verwunderung nimmt der BUND zur Kenntnis,  dass sich in dem Schreiben keine Antwort auf die Fragen findet, wie nah an den Waldrand die Oberkante des Tagebaus bzw. die nachfolgenden einzelnen Tagebausohlen herangeführt werden sollen bzw. herangeführt werden können, ohne die Vorgabe einer dauerhaften Standsicherheit der obersten Böschung zu gefährden oder eine Teilzerstörung des Waldes zu bedingen. Die Bergbehörde teilt lediglich mit, dass „die Schaufelradbagger […] so weit vom Hambacher Forst entfernt bleiben [müssen], dass eine Beeinträchtigung von Baumkronen und Wurzeln sicher nicht stattfindet. Dies wird bei regelmäßigen Kontrollen im Rahmen der Bergaufsicht geprüft“.

Sehr befremdlich ist, dass die Bergbehörde keine eigenen Untersuchungen zur Frage der Standsicherheit der obersten Böschung oder mögliches Waldbeeinträchtigungen vorlegt. Im Hinblick auf mögliche Gefährdungen von Waldlebensräumen verweist die Behörde auf ein von RWE Power AG in Auftrag gegebenes Gutachten des Kölner Büros für Faunistik (s.u.). Zur Standsicherheit der obersten Böschung schweigt die Bergaufsicht. Auch die Bitte des BUND um Übermittelung diesbezüglicher genauer Berechnungen und Planungsunterlagen der RWE Power AG blieb unbeantwortet.

Der BUND hat deshalb heute die Bergbehörde über seinen Anwalt aufgefordert, verbindliche Erklärungen nebst nachvollziehbarer Berechnungen und Karten vorzulegen, aus denen sich zweifelfrei entnehmen lässt, bis zu welcher Entfernung die Tagebauoberkante und die nachfolgenden Sohlen an den Waldrand herangeführt werden können, ohne dass eine dauerhafte Gewährleistung der Standsicherheit der obersten Böschung und des Waldrandes gefährdet wird.

 

RWE-Gutachter schließen Beeinträchtigung des Waldes nicht aus

Das besagte Gutachten des Kölner Büros für Faunistik hatte die RWE der Bezirksregierung Arnsberg mit Schreiben vom14.5.2019 vorgelegt. Anlass war die bereits frühzeitig geäußerte Kritik des BUND. Die RWE-Gutachter kommen zu dem Fazit, dass der weitere Abbau auf der ersten Sohle des Tagebaus „aus fachlicher Sicht keine relevanten Auswirkungen auf die Waldlebensräume und Lebensgemeinschaften des Hambacher Forstes“ habe. Dies setze aber voraus, dass die Bagger mit dem Abtrag der ersten Sohle „mindestens so weit vom heutigen Waldrand entfernt bleiben, dass der Baumkronenbereich und auch die Wurzeln der Bäume sicher nicht beeinträchtigt werden.“ Konkrete Ausführungen zu einem notwendigen Sicherheitsabstand finden sich in dem 7-seitigen Gutachten nicht.

Im Übrigen bestätigen die Gutachter, dass es durchaus möglich ist, dass es durch den Anschnitt der oberbodennahen Tonschichten der herannahenden Tagebaurandbereiche zu einer Beeinträchtigung des Stauvermögens des Bodens (v.a. sind das Pseudogleye) kommen könnte. Laut Gutachter wäre ein solcher Wirkmechanismus dadurch erkennbar, dass Adsorptions- oder Kapillarwasser aus dem Bereich der Tonschichten  in die Anschnitts- und damit Böschungsbereiche des Tagebaus eindringt. Die Böschungsbereiche zeigten aber bislang keinerlei Hinweise auf einen Austritt aus Bereichen der staunässetragenden Bodenschicht des Hambacher Waldes. Auch in den Bereichen in denen Pseudogleyschichten zusammen mit Parabraunerden vorkommen, finde bislang kein Austritt von Böschungswasser statt. Überprüfen lassen sich diese Aussagen wegen fehlender Zutrittsmöglichkeiten nicht.

 

BUND-Forderung: „Keinen Meter weiter“

Offenbar ist die Bezirksregierung Arnsberg nicht willens oder in der Lage, ihrer Funktion als Bergaufsicht nachzukommen. Dabei wäre es ihre Aufgabe, dafür Sorge zu tragen, dass der OVG-Beschluss nicht faktisch durch das weitere Heranrücken der obersten Sohle an den Waldrand unterlaufen wird. Der BUND fordert deshalb die zuständige Fachaufsichtsbehörde in persona des Energieministers Andreas Pinkwart, die wasserrechtlich zuständige Umweltministerin Ursula Heinen-Esser  und den Ministerpräsidenten Armin Laschet auf, klare Vorgaben für den Erhalt des Hambacher Waldes zu machen.

Im Einzelnen fordert der BUND:

  • Keinen Meter weiter! Die oberste Sohle des Tagebaus Hambach muss jetzt ihren Endpunkt erreicht haben, damit mögliche Beeinträchtigungen des Hambacher Waldes sicher ausgeschlossen werden können.
  • Schnelle Umsetzung der Empfehlungen der Kohlekommission! Nach den Empfehlungen der Kohlekommission sollen im Rheinland 3 Gigawatt an Braunkohlenkraftwerken bis Ende 2022 stillgelegt werden. Durch den dadurch bedingten Kohleminderbedarf kann und muss der Hambacher Wald endgültig in seinen jetzigen Grenzen erhalten werden. Die Landesregierung muss dies in einem schnellen Beschluss für eine neue Leitentscheidung zur Braunkohlenpolitik fixieren.
  • Keine neue wasserrechtliche Erlaubnis! Der RWE Antrag auf Erteilung eines wasserrechtlichen Erlaubnis zur Sümpfung des Tagebaus Hambach von 2020 bis 2030 ist abzulehnen. Es kann nicht sein, dass trotz vollständig geänderter Rahmenbedingungen die Tagebauplanungen unverändert weitergeführt werden. Zudem besitzt die RWE Power AG wegen einer entsprechenden BUND-Klage keine rechtskräftige Genehmigung zur Fortführung des Tagebaus über das Jahr 2020 hinaus.

 

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