Aachener Wald: Rücksicht wahren zu Wildkätzchen & Co.

25. April 2024 | Tiere und Pflanzen, Wälder, Wildkatze

Sprießende Knospen und die von Tag zu Tag zunehmende Blütenpracht sind ein untrügliches Zeichen: Der Frühling ist da! Doch nicht nur Pflanzen erwachen zu neuem Leben, auch unsere heimischen Wildtiere erwarten in den nächsten Wochen Nachwuchs.

Gero Röthke (Untere Naturschutzbehörde der Stadt Aachen), Christine Thiel-Bender (BUND NRW) und Gerd Krämer (Gemeindeforstamt Aachen) machen mit Informationsschildern auf die Verwechslungsgefahr von jungen Wildkatzen mit Hauskatzen aufmerksam. Foto: BUND NRW

Sprießende Knospen und die von Tag zu Tag zunehmende Blütenpracht sind ein untrügliches Zeichen: Der Frühling ist da! Doch nicht nur Pflanzen erwachen zu neuem Leben, auch unsere heimischen Wildtiere erwarten in den nächsten Wochen Nachwuchs. Der Aachener Wald und die hiesigen Felder und Wiesen werden wieder zu einer großen Kinderstube. Daher rufen in diesen Wochen der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) und der Fachbereich Klima und Umwelt der Stadt Aachen, hier insbesondere die Untere Naturschutzbehörde und das Gemeindeforstamt Aachen zu erhöhter Aufmerksamkeit und Rücksicht in Wald und Flur auf. Der Nachwuchs von Reh, Marder, Fuchs und Co. tummelt sich im Wald, genauso wie die Küken zahlreicher Vogelarten. Auch die Kätzchen der streng geschützten und seltenen Europäischen Wildkatze, die im Aachener Wald nachgewiesen werden konnte, erobern gerade spielerisch die Welt.

Neben vielen Natur gegebenen Gefahren stellt auch der Mensch an sich sowie freilaufende Hunde und Katzen für Jungtiere eine nicht zu unterschätzende Gefahr dar. So können z.B. gut getarnte Vogelnester von Bodenbrütern schnell übersehen und zertreten werden. Auch der Geruch eines Hundes kann dazu führen, dass die Elterntiere ihr Gelege oder ihre Jungen fluchtartig verlassen. Während ihrer Abwesenheit kann das Gelege auskühlen oder die Jungtiere einem Räuber zum Opfer fallen.

Christine Thiel-Bender, Artenschutzreferentin des BUND in Nordrhein-Westfalen erklärt: „Zusätzlich besteht bei den jungen Wildkatzen die Gefahr, dass sie mit Hauskatzen verwechselt werden. Ihr grau-getigertes Fell sieht genauso wie das unserer kleinen Stubentiger aus. Im guten Glauben nehmen Menschen solch vermeintlich hilflose Hauskatzen mit, um ihnen ein Zuhause zu geben.“ Da Wildkatzen nicht nur in abgelegenen Wäldern wie etwa der Eifel vorkommen, sondern mancherorts auch recht nah an Städten, wie z.B. in Aachen empfiehlt der BUND auch hier dringend, Katzenjungen in Wäldern nicht anzufassen oder gar aufzulesen.

Ein Mitnehmen bedeutet für die Tiere großen Stress und große Risiken. Christine Thiel-Bender: „Wenn junge Wildkatzen grundlos aus dem Wald mitgenommen werden, so besteht Lebensgefahr für sie. Der Stress für ein Wildtier eingesperrt beim Menschen ausharren zu müssen und die Hauskatzen-Krankheiten bringen die meisten Kätzchen in der ersten Woche um.“ Als geschützte Wildtierart dürfen sie zudem nicht ohne Not aus dem Wald mitgenommen werden.

In Aachen arbeiten das Gemeindeforstamt und der BUND seit einigen Jahren eng zusammen, um das Vorkommen der Wildkatze zu untersuchen. So konnte letztes Jahr auch der Nachweis von Wildkatzen-Nachwuchs erbracht werden. Gemeinsam hängen sie am heutigen Tag Informationsschilder an beliebten Wanderparkplätzen auf. Diese Schilder sollen auf die Verwechslungsgefahr von Haus- und Wildkatze aufmerksam machen. Denn nur was man kennt kann man auch schützen.

Grundsätzlich wird empfohlen zu Jungtieren Abstand zu wahren und sie in Ruhe zu lassen. In der Regel sind die Muttertiere gerade auf der Jagd oder warten in der Nähe. Im Zweifelsfall ist es möglich, sich an den BUND oder an die zuständigen Förster*innen der Stadt Aachen zu wenden. Deshalb bittet auch Gerd Krämer, Leiter des Gemeindeforstamts Aachen: „Während der Brut- und Setzzeit brauchen die Tiere ein besonders ungestörtes Umfeld. Daher ist es jetzt besonders wichtig, dass Waldbesucher und Hunde auf den Wegen bleiben.“ Daher bitten der BUND, das Gemeindeforstamt Aachen und die Untere Naturschutzbehörde die Hundehalter ihren Hund in der Zeit von Anfang April bis Ende Juli im Wald und in der freien Landschaft ausschließlich unter strenger Beobachtung und möglichst angeleint auszuführen.

Der stellvertretende Leiter die Unteren Naturschutzbehörde der Stadt Aachen, Herr Gero Röthke weist darauf hin, dass generell Hunde gemäß § 2 Absatz 1 Landeshundegesetz NRW so zu führen und zu beaufsichtigen sind, dass von ihnen keine Gefahr für Leben oder Gesundheit von Menschen oder Tieren ausgeht. In öffentlichen Park-, Garten- und Grünanlagen besteht für Hunde - mit Ausnahme besonders ausgewiesener Hundeauslaufbereiche – zur Vermeidung von Gefahren ohnehin Leinenzwang (§ 2 Absatz 2 Landeshundegesetz NRW). In allen Naturschutzgebieten der Stadt Aachen ist es ebenfalls grundsätzlich verboten, Hunde unangeleint laufen zu lassen. Darüber hinaus besteht grundsätzlich ein Betretungsverbot in Naturschutzgebieten abseits der Wege.

In der Ackerlandschaft des Aachener Nordens stellen frei laufende Hunde insbesondere für den Nachwuchs von Bodenbrütern wie Kiebitz, Rebhuhn und Feldlerche eine Gefahr dar. Deren Bestände verzeichnen in den letzten beiden Jahrzehnten dramatische Einbrüche.

Deshalb lautet der Appell an alle verantwortungsbewussten Hundehalter*innen: Den vierbeinigen Liebling bis Ende Juli immer angeleint ausführen.

Auch freilaufende Hauskatzen stellen für Gelege und Jungvögel ein hohes Risiko dar. „Stubentiger“ bleiben deshalb während der Fortpflanzungszeit unserer Wildtiere besser im heimischen Umfeld.

 

 

Mehr Informationen und Kontakt, wenn man Wildkatzenjungen gesehen hat:

https://www.bund-nrw.de/themen/wildkatze/aktiv-werden/wildkatzenmeldungen/

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