Auch für alle Eingriffsverwaltungen und Planungsträger bei sämtlichen Vorhaben und Planungen mit Beteiligung der anerkannten Naturschutzverbände ist das Landesbüro der zentrale Ansprechpartner. Dabei kommt dem Landesbüro eine herausragende Bündelungsfunktion für die Behörden zu. So nimmt das Landesbüro im Auftrag der Naturschutzverbände Verfahrensunterlagen entgegen und gewährleistet eine zügige Weiterleitung der Unterlagen und Informationen an die von den Verbänden bevollmächtigten Vertreter*innen in den Kreisen und kreisfreien Städten. Dadurch erleichtert das Landesbüro den Behörden die Umsetzung der gesetzlichen Verpflichtung zur Beteiligung der anerkannten Naturschutzverbände und trägt zu einer effektiven Ausgestaltung der Beteiligung bei. Gleichzeitig wird sichergestellt, dass der Sachverstand des ehrenamtlichen Naturschutzes eingebunden wird. Bei der Organisation von Behördenterminen mit Vorhabenträgern und den Naturschutzverbänden vor Ort ist das Landesbüro ebenso behilflich wie bei Anfragen zu kurzfristigen Abstimmungen [beispielsweise Regelung von Fristen, Unterlagenversand...].
Die "Regionalen Ansprechpartner*innen" im Landesbüro haben den Überblick über die Planungen und Zulassungsverfahren mit Beteiligung der Naturschutzverbände in ihrem jeweiligen Bereich. Sie stehen in Kontakt mit den ehrenamtlichen Verfahrensbearbeiter*innen vor Ort und leisten fachliche- und organisatorische Unterstützung bei der konkreten Mitwirkung im Verfahren. Im Landesbüro stehen auch Ansprechpartner*innen in "rechtlichen Angelegenheiten" im Zusammenhang mit den Grundlagen der Verbands-und Öffentlichkeitsbeteiligung, dem Zugang zu Umweltinformationen, der naturschutzrechtlichen Verbands- und Umweltklage sowie der Haftung für Umweltschäden zur Verfügung.