BUND-Klagen gegen den Tagebau Hambach

Seit vielen Jahren kämpft der BUND gegen den Braunkohlentagebau Hambach und für den Erhalt des Hambacher Waldes mit seinen vielen seltenen Tierarten. Der Wald ist so zum Beispiel der wichtigste Lebensraum für die streng geschützte Bechsteinfledermaus. Wir konnten die für 2018 geplanten Rodungen gerichtlich verhindern und den Hambacher Wald retten. Doch RWE will trotzdem weiterbaggern.

Wald oder Kohle?

Der BUND nutzt alle juristischen Möglichkeiten, den ebenso überflüssigen wie umweltschädlichen Tagebau Hambach zu stoppen und den unersetzlichen Hambacher Wald zu retten. Noch immer führen wir verschiedene Klagen gegen die bergrechtlichen Zulassungen sowie die vom Land NRW verfügte Grundabtretung.

Klage gegen Rahmenbetriebsplan

Der geltende Rahmenbetriebsplan für den Braunkohlentagebau Hambach ist bis zum 31. Dezember 2020 befristet. Damit der Betrieb fortgeführt werden kann, hat RWE deshalb einen neuen Rahmenbetriebsplan zur Fortführung des Tagebaus von 2020 bis 2030 beantragt. Mit Bescheid vom 12.12.2014 hatte die Bezirksregierung Arnsberg, Abteilung 6 Bergbau und Energie in NRW, die entsprechende Zulassung erteilt. Dagegen hat der BUND am 2. März 2015 Klage beim Verwaltungsgericht Köln eingereicht. Nach der Klageabweisung in 1. Instanz hat der BUND Berufung eingelegt. Diese wurde vom Oberverwaltungsgericht Münster zugelassen.

Derzeit ist das Verfahren ruhend gestellt, da der Rahmenbetriebsplan durch den inzwischen beschlossenen Vorzeitigen Kohleausstieg in weiten Teilen obsolet geworden ist.

Klagen gegen Hauptbetriebspläne

Nachdem der BUND schon gegen den Hauptbetriebsplan 2014-2017 geklagt und einen Rodungsstopp erwirkt hatte, hatte der BUND auch gegen den Hauptbetriebsplan 2018-2020 verschiedene Rechtsmittel eingelegt..

Diesen Hauptbetriebsplan hatte die Bezirksregierung Arnsberg am 29.03.2018 zugelassen und dessen sofortige Vollziehung angeordnet. Dabei stützte sie sich v.a. auf ein von RWE beauftragte Gutachten zur Frage der Einbeziehung der Restflächen des Hambacher Waldes in die FFH-Gebietskulisse. Am 20.04.2018 hatte der BUND gegen die Zulassung des Hauptbetriebsplans Klage eingereicht. Ein Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung folgte. Dieser hatte in zweiter Instanz beim OVG Münster Erfolg. Seit dem 5. Oktober 2018 gilt deshalb ein Rodungsstopp.

Am 12. März 2019 wurde die Klage im Hauptsacheverfahren vom Verwaltungsgericht Köln abgewiesen. Dennoch besteht der Rodungsstopp bis auf Weiteres fort. Am 19. August 2019 hat der BUND einen Antrag auf Zulassung der Berufung eingereicht. Der Rodungsstopp hat auch mit Ablauf der bergrechtlichen Zulassung zum 31.12.2020 weiter Bestand.

Mit Datum vom 21.12.2020 hatte die Bezirksregierung Köln auf Antrag der RWE Power AG einen weiteren Hauptbetriebsplan für den Zeitraum 01.01.2021 bis 31.12.2024 zugelassen. Dieser ebnete den Weg für den Tagebaufortschritt auf 263 Hektar in Richtung Südosten. Damit erfolgte der erste Schritt zur Schaffung der umstrittenen "Manheimer Bucht". Auch gegen diesen Hauptbetriebsplan legte der BUND Klage ein. 

Auch gegen den nachfolgenden Hauptbetriebsplan 2025-2027 zog der BUND vor Gericht. Mit einer Klage sowie einem Eilantrag wurde versucht, die Rodung des für die Waldvernetzung wichtigen so genannten Sündenwäldchens und anderer Grünstrukturen zu retten. Nach der Abweisung der Klage wurden das “Sündenwäldchen” zerstört. 

 

 

Betreten für RWE verboten! [Foto: Hubert Perschke]

Klage gegen Grundabtretung

Seit 1997 besitzt der BUND am östlichen Rande des Hambacher Waldes ein etwa 500 Quadratmeter großes Wiesengrundstück, dass zu einem Symbol des Widerstandes geworden ist. Am 1. Dezember 2015 beantragte die RWE Power AG bei der Bezirksregierung Arnsberg die Abtretung dieses Grundstücks; am 14. März 2018 folgte ein entsprechender Antrag auf  "vorzeitige Besitzeinweisung". Beiden Anträgen gab das Land NRW statt. Gegen beide Entscheidungen legte der BUND daraufhin Klage ein.

Spätestens mit dem zwischen der RWE Power AG mit der Bundesrepublik Deutschland geschlossenen öffentlich-rechtlichen Vertrag zur Reduzierung und Beendigung der Braunkohleverstromung in Deutschland ergibt sich ein Auslaufen des Tagebaus Hambach ohne Inanspruchnahme des Hambacher Waldes. Die Kohleförderung stoppt damit vor dem BUND-Grundstück. Der BUND hat deshalb im März 2021 das Land NRW aufgefordert, die Bescheide zur Enteignung seines Grundstücks am Braunkohlentagebau Hambach aufzuheben, da der vermeintliche Enteignungszweck entfallen ist.

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