BUND Landesverband Nordrhein-Westfalen

Widerstand gegen Zwangsenteignung

Der BUND ist seit 1997 Eigentümer eines derzeit ackerbaulich genutzten Grundstücks bei Kerpen-Manheim. Auf dem Grundstück befinden sich zudem Reste einer römischen Siedlung und eines Grabes aus dem 2.-3. Jahrhundert n. Chr. Die RWE Power AG will dieses im Jahr 2020 abbaggern. Deshalb hat der Konzern im Dezember 2015 bei der Bezirksregierung Arnsberg die Zwangsenteignung beantragt. Dem ist die Landesbehörde gefolgt. Dagegen setzt sich der BUND zur Wehr.

BUND beantragt Aufhebung der Enteignung

Die Braunkohlenbagger sind nur noch wenige hundert Meter vom BUND-Grundstück entfernt. [Foto: Dirk Jansen]

Enteignungsgrund ist weggefallen

02.03.2021 |  Der BUND hat das Land NRW aufgefordert, die Bescheide zur Enteignung seines Grundstücks am Braunkohlentagebau Hambach aufzuheben. Da RWE die Kohleförderung vor Erreichen der Grundstücksgrenze einstelle, sei der behauptete Enteignungsgrund entfallen. Gleichzeitig kritisiert der Umweltverband die Landesregierung: Im Vorgriff auf die neue Leitentscheidung zur Braunkohle lasse sie es zu, dass RWE den Tagebau Hambach im Südosten erweitern kann. ...mehr

 

BUND geht in Berufung gegen VG-Urteil

Der BUND verteidigt sein Eigentum. ]Foto: Hubert Perschke]

Kampf gegen Zwangsenteignung

19.08.2019 | Das juristische Verfahren um die vom Land NRW verfügte Zwangsenteignung und vorzeitige Besitzeinweisung des BUND-Grundstücks im Vorfeld des Tagebaus Hambach geht in die nächste Runde. Der BUND hat heute Anträge auf Zulassung der Berufung gegen die Urteile des Verwaltungsgerichts Köln vom 12. März 2019 eingelegt. Das Gericht hatte die Klage unter Verweis auf die energiepolitische Bedeutung der Braunkohle zurückgewiesen. ...mehr

 

 

Hambach-Klagen vorerst erfolglos

Das BUND-Gerichtsteam vor dem VG Köln. [Foto: Adalbert Niemeyer-Lüllwitz]

Aber: Urteil folgenlos für den Wald

13.03.2019 | Am 12. März hat das Verwaltungsgericht Köln nach mehrstündiger mündlicher Erörterung drei Klagen des BUND  im Zusammenhang mit der Fortsetzung des Braunkohlentagebaus Hambach abgewiesen. Zuvor hatte der Kohlekonzern zwei Vergleichsvorschläge des Gerichts kategorisch abgelehnt. An der Situation im Hambacher Wald ändert das indessen nichts: Bis auf weiteres darf im Hambacher Wald nicht gerodet werden. ...mehr

 

BUND schützt Grundstück gegen Vandalismus

Wegen wiederholter Sachbeschädigungen sichert der BUND sein Grundstück im Tagebau Hambach. Nachdem das erst unlängst errichtete Widerstandskreuz mit massiver Gewalt zerstört wurde (... mehr), hat der BUND jetzt sein Grundstück mit einem Wall umfriedet und "Betreten verboten"-Schilder aufgestellt.

[Fotos: D. Jansen, H. Perschke]

Gelbes Kreuz als Zeichen des Widerstandes

Der BUND wehrt sich gegen die Zwangsenteignung seines Widerstands-Ackers im Tagebaufeld Hambach. Als Zeichen dafür, dass wir um jeden Quadratmeter kämpfen, haben wir am 15. Juli 2018 zusammen mit mehr als 250 Klimaschützer*innen ein gelbes Kreuz des Widerstandes erreichtet. Baggern verboten!

[Fotos: Marion Böhme, Dirk Jansen, Hubert Perschke]

 


 

Neue Klage gegen Tagebau Hambach

"Wir werden alle Möglichkeiten zum Stopp des Tagebaus nutzen." (Foto: R. Behrens)

BUND wehrt sich gegen Zwangsenteignung

22.06.2018 | Der BUND hat jetzt eine weitere Klage zum Stopp des Tagebaus Hambach eingereicht. Damit greift der Umweltverband die vom Land NRW auf Antrag der RWE Power AG verfügte Zwangsenteignung seines "Widerstandsackers" im Tagebaufeld an. Diese ist rechtswidrig, da Enteignungen nur zulässig sind, wenn es ein überwiegendes öffentliches Interesse an der Fortführung des Tagebaus gibt. Angesichts der dramatischen ökologischen Folgen und der Klimaschädlichkeit des Vorhabens kann davon aber keine Rede sein. Zudem ist dieser Tagebau heutzutage zur Sicherung der Energieversorgung schlichtweg überflüssig. mehr 

 

 

Der Widerstands-Acker des BUND. (D. Jansen)

Tagebau Hambach: Land enteignet BUND 

Umweltschützer kündigen hartnäckigen Widerstand an

16.05.2018 | Das Land Nordrhein-Westfalen, vertreten durch die  Bezirksregierung Arnsberg,  hat laut einer heutigen Pressemitteilung ein Grundstück des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) zugunsten der RWE AG zwangsenteignet.  Das BUND-Grundstück liegt im  Braunkohlentagebau Hambach, unmittelbar nördlich der alten Trasse der Autobahn A4.

 „Es ist ungeheuerlich, dass wir aus den Medien erfahren müssen, dass die Bezirksregierung Arnsberg den Grundabtretungsbeschluss zu unseren Lasten gefällt hat“, sagte Dirk Jansen, Geschäftsleiter des BUND NRW in einer ersten Reaktion. „Wir bedauern sehr, dass sich die Bezirksregierung Arnsberg wieder einmal als Erfüllungsgehilfe für die Bergbauinteressen des Kohlekonzerns RWE erweist.“  Bis zu Stunde wurde der  Grundabtretungsbeschluss  dem BUND nicht übermittelt. „Dieses Vorgehen ist nicht hinzunehmen, weshalb wir über unseren Anwalt bereits bei der Bezirksregierung unser Befremden bekundet haben.“

Die Bezirksregierung gibt laut Pressemitteilung vor, dass dem Grundabtretungsbeschluss eine Gesamtabwägung aller maßgeblichen Belange vorangegangen sei und im Ergebnis ein Gemeinwohlinteresse für diesen Grundrechtseingriff gegeben sei.

„Das grenzt an Realitätsverweigerung“, kritisiert der BUND-Bergbauexperte Jansen. Es gebe kein Vorhaben, dass stärker gegen das Wohl der Allgemeinheit verstoße, als ein Braunkohlentagebau.  Zur Sicherung der Energieversorgung sei die Braunkohle heute überflüssig, sodass ohne die Fortführung des Tagebau Hambach die Lichter in NRW nicht ausgingen. Braunkohle sei zudem der klimaschädlichste aller Energieträger und trage maßgeblich dazu bei, dass Deutschland sein Klimaschutzziel 2020 verfehlen wird.  Zudem isei die Gewinnung der Braunkohle mit zahlreichen irreversiblen Eingriffen in Natur, Landschaft und Gewässer verbunden.

„Es ist daher im Interesse des Gemeinwohls, möglichst schnell aus der Braunkohle auszusteigen, anstatt nach dem Motto ‚nach uns die Sintflut‘ weiter zu baggern“, sagte Jansen. Die technisch durchaus mögliche Nicht-Inanspruchnahme des BUND-Grundstücks  würde für RWE einen Kohleverlust von etwa 300 Millionen Tonnen Kohle bringen.

Gleichzeitig kündigte Jansen an, dass sich der BUND mit allen juristischen Mitteln gegen die Zwangsenteignung wehren werde. Gestärkt sehen sich die Umweltschützer durch das von ihnen erstrittene Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 2013, wonach die  Zwangsenteignung eines BUND-Grundstücks für den Tagebau Garzweiler  für verfassungswidrig erklärt wurde.  

 

BUND-Eigentum - Baggern verboten! (Hubert Perschke)

BUND-Grundstück blockiert Bagger

Kleines Grundstück – große Sperrwirkung

17.05.2017 | Die RWE Power AG will den Tagebau Hambach bis zum Jahr 2045 fortführen und dort noch bis zu 1,4 Milliarden Tonnen Braunkohle fördern. Dazu benötigt sie ein Grundstück des BUND, welches – nördlich der ehemaligen Trasse der alten Autobahn A 4 gelegen – den Baggern den Weg versperrt. Das Grundstück markiert exakt die von den Tagebaugegnern markierte „Rote Linie“. Deshalb hat RWE bei der Bezirksregierung Arnsberg die Grundabtretung – vulgo: Zwangsenteignung – beantragt. Am 18. Mai finden dazu ein Ortstermin und eine anschließende mündliche Verhandlung statt.

Der BUND hatte das etwa 500 Quadratmeter große  Grundstück bei Kerpen-Manheim im April 1997 gekauft. Nach den Plänen der RWE Power AG soll die Fläche im Jahr 2020 vom Tagebau Hambach erreicht werden. Der Antrag auf Grundabtretung wurde ausführlich begründet: 34 Aktenordner stark ist das Schreiben. RWE beruft sich darauf, dass die Inanspruchnahme des Grundstücks zur „ordnungsgemäßen Führung“ des Tagebaus unumgänglich sei. Eine Umfahrung des Grundstücks würde „einen geordneten Tagebau und eine effiziente Kohlegewinnung vereiteln.“  Eine  Enteignung ist nach dem Bundesberggesetz nur dann zulässig, wenn sie dem Wohl der Allgemeinheit dient. Genau das aber bezweifelt der BUND. Braunkohle ist der Klimakiller Nr. 1 in Deutschland, allein im letzten Jahr setzten die RWE-Kraftwerke und –Fabriken  im Rheinland 82 Millionen Tonnen des Treibhausgases Kohlendioxid frei. Auch die Folgen der Gewinnung und Nutzung für Mensch, Natur und Gewässer sind verheerend. Dem Tagebau sollen nicht nur die Siedlungen Kerpen-Manheim und Morschenich weichen, auch der Hambacher Wald würde bis auf wenige Reste fast vollständig zerstört. In diesem leben 142 Vogelarten, 12 Fledermausarten, die Haselmaus und drei streng geschützte Amphibienarten. Wegen der massiven Überkapazitäten auf dem Strommarkt gehen zudem auch ohne Braunkohle die Lichter nicht aus.

Der BUND hat deshalb bereits im Vorfeld angekündigt, das Grundstück nicht kampflos hergeben zu wollen. Schon einmal hatte sich der BUND erfolgreich gegen RWE zur Wehr gesetzt. Die Enteignung der BUND-Obstwiese im Tagebau Garzweiler war im Dezember 2013 vom Bundesverfassungsgesetz für grundgesetzwidrig erklärt worden.

Setzt sich der BUND erneut durch, gingen RWE nach Angaben des Unternehmens etwa 300 Millionen Tonnen Braunkohle verloren. Wegen der notwendigen Zuwegungen und Böschungen blieben 450 Hektar vom Tagebau verschont. Das Festhalten des RWE an der Enteignung wertet der BUND als Beleg der energiepolitischen Festgefahrenheit des Konzerns. Die öffentlichen Verlautbarungen, wonach das Unternehmen bis zum Jahre 2030 bis zu 48 Prozent CO2- einsparen wolle, entpuppen sich damit  als reines Lippenbekenntnis. Wenn es RWE damit ernst wäre, müssten jetzt die Tagebaugrenzen zurückgenommen werden. Aus klimaschutzpolitischer Sicht müsste drei Viertel der Braunkohle im Boden bleiben.  

 

 

Die Bagger rücken näher. © D. Jansen

Braunkohlentagebau Hambach: RWE beantragt Zwangsenteignung des BUND

Umweltschützer kündigen Widerstand an / "Landesregierung macht sich zum RWE-Komplizen"

21.12 2015 | Nach Angaben des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) hat die  RWE Power AG jetzt bei der Bezirksregierung Arnsberg die Zwangsenteignung des BUND-Grundstücks im Bereich des Braunkohlentagebaus Hambach beantragt. RWE begründet die Maßnahme damit, dass die bergbauliche Inanspruchnahme des Grundstücks  für die ordnungsgemäße Führung des Tagebaus notwendig sei. Der BUND hält die Grundabtretung dagegen  für unzulässig, da die Gewinnung und Nutzung der Braunkohle wegen der schwerwiegenden Umwelt- und Klimafolgen nicht dem Wohle der Allgemeinheit diene.

"RWE will seine Politik des Raubbaus an unseren natürliche Lebensgrundlagen unverändert fortführen", sagte der BUND-Landesvorsitzende Holger Sticht. "Dagegen werden wir uns auch in Zukunft zur Wehr setzen." Der BUND erinnerte daran, dass das Bundesverfassungsgericht bereits die von der Bezirksregierung Arnsberg verfügte Zwangsenteignung der BUND-Obstwiese im Tagebau Garzweiler für verfassungswidrig erklärt hatte. Derzeit klagt der BUND gegen die Zulassung des 3. Rahmenbetriebsplanes zur Fortführung des Tagebaus Hambach.

Jetzt geht es um ein ackerbaulich genutztes BUND-Grundstück bei Kerpen-Manheim. Dieses hatte der BUND im April 1997 gekauft. Nach den Plänen der RWE Power AG soll die Fläche im Jahr 2020 vom Tagebau Hambach erreicht werden. Der Antrag wird ausführlich begründet: 34 Aktenordner stark ist das Schreiben. RWE Power beruft sich dabei auch auf die derzeit im Entwurf vorliegende neue Leitentscheidung der Landesregierung zur Braunkohlenpolitik. Trotz einer geplanten Verkleinerung des Tagebaus Garzweiler will Rot-Grün damit die Braunkohlennutzung im Tagebau Hambach bis 2045 unverändert fortschreiben.

"Indem die Landesregierung die Braunkohle künstlich am Leben hält, macht sie sich zum Komplizen von RWE", kritisierte der BUND-Energieexperte Dirk Jansen. "Mit der neuen Leitentscheidung soll deren Förderung bis 2045 festgeschrieben werden. Und auch die beim Bund durchgesetzte Subventionierung von fünf RWE-Uralt-Kraftwerken ist purer Protektionismus." Anstatt weitere Landschaftszerstörungen zuzulassen, müsse die Politik endlich den Strukturwandel der Bergbauregion vorantreiben.

Im Jahr 2014 wurden im Braunkohlentagebau Hambach rund 41 Millionen Tonnen Braunkohle gefördert. Das entspricht 44 Prozent der Gesamtfördermenge im Rheinland. Der Großteil davon dient der Stromerzeugung in den RWE-eigenen Kraftwerken. Für den Tagebau soll der Großteil des einst etwa 5.000 Hektar großen Hambacher Waldes gerodet werden. Derzeit läuft  die Umsiedlung von etwa 2.100 Menschen in den Ortschaften Manheim und Morschenich, die in den Jahren 2022 bzw. 2024 abgebaggert werden sollen.

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