BUND Landesverband Nordrhein-Westfalen

Widerstand gegen CO-Pipeline

Protestaktion von BUND und BIs vor dem Landtag. © D. Jansen

Seit vielen Jahren kämpft der BUND im Kreis Mettmann Schulter an Schulter mit den Bürgerinitiativen gegen die Bayer-Kohlenmonoxid-Pipeline. Die 67 Kilometer lange Giftgas-Röhre verbindet die Chemie-Standorte Krefeld-Uerdingen und Dormagen. Nur: Obwohl die Leitung bereits 2009 fertiggestellt wurde, floss bis heute kein einziges Molekül durch die Leitung. Nach Anwohner-Klagen erklärte das Oberverwaltungsgericht Münster das Rohrleitungsgesetz, das den Bau der CO-Pipeline erst möglich gemacht hat, im August 2014 für verfassungswidrig. Jetzt wartet die Region gespannt auf die abschließende Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts.

Auch der BUND ist inzwischen vor Gericht gezogen.


BUND klagt gegen die CO-Pipeline

Langjähriger erfolgreicher Widerstand gegen die Giftgasröhre. © D. Jansen

Risiken für Mensch und Natur bleiben unbeherrschbar 

30.10.2018 | Der nordrhein-westfälische Landesverband des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) hat jetzt beim Verwaltungsgericht Düsseldorf Klage gegen den Planänderungsbeschluss zum Planfeststellungsbeschluss der CO-Pipeline zwischen Dormagen und Krefeld-Uerdingen eingelegt. Dieser war von der Bezirksregierung Düsseldorf erlassen worden und sieht unter anderem die Verlegung einer zusätzlichen Geo-Grid-Matte und Änderungen während der Bauausführung der umstrittenen Giftgasröhre vor.

Trotzdem stuft der BUND die Risiken als weiterhin unbeherrschbar ein. „Der Betreiber Covestro betont zwar, alles für die Sicherheit tun zu wollen. Mit dem Versprechen ist das Unternehmen aber schon beim Bau der Leitung gescheitert“, sagt der BUND-Landesvorsitzende Holger Sticht. Der BUND will deshalb mit der Klage erreichen, dass die Fernleitung endgültig außer Betrieb bleibt.

Die CO-Pipeline  beschäftigt  seit  mehr als elf Jahren  Anwohner und Gerichte entlang der Trasse von Dormagen bis Krefeld-Uerdingen. Ursprünglich von Bayer Material Science beantragt und gebaut, ist inzwischen Covestro der Eigentümer.

Bayer hat sich in den Jahren 2007 bis 2011 bei den Bauausführungen an mehreren hundert Stellen über die Planvorgaben hinweggesetzt. „Im Ergebnis wurde nicht ein Kilometer entsprechend der genehmigten Planung gebaut“, konstatiert Dieter Donner von der BUND-Regionalgruppe Düsseldorf. „Dieser Pfusch am Bau hat dazu beigetragen, dass Bayer im Jahr 2012 einen umfangreichen Planänderungsantrag einreichen musste.“

Gegen diese Planänderungen haben in der Öffentlichkeitsbeteiligung mehr als 24.000 Menschen und auch der BUND Einwendungen erhoben. „Doch der jetzt ergangene Planänderungsbescheid enttäuscht auf ganzer Linie“ so Donner. „Die Bezirksregierung hat alle Abweichungen nachträglich genehmigt.“

Durch die Rohrleitung soll CO (Kohlenmonoxid) in großen Mengen transportiert werden. CO ist ein unsichtbares Giftgas, das dazu noch geruchlos ist und so Betroffene deshalb nicht wahrnehmen können, dass sie durch das Gas „ersticken“. Da CO sich in der Luft nicht verflüchtigt, sondern sich bodennah ausbreitet, ist jeder Austritt von CO eine tödliche Gefahr für Mensch und Tier.

Bislang hat die Chemieindustrie solche Leitungsrisiken vermieden, indem sie solche gefährlichen Stoffe nur in besonders gesicherten Werken vor Ort produziert und verbraucht hat. Mit diesem Grundsatz hatten Bayer und die Bezirksregierung Düsseldorf mit der Planfeststellung Anfang 2007 gebrochen.

Verwaltungsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen 3 K 8429/18

 


 

Pipeline-Gesetz ist verfassungswidrig

Etappensieg für Gegner*innen der Giftgas-Leitung

28. August 2014 | Das vom NRW-Landtag am 21.03.2006 verabschiedete Rohrleitungs-Gesetz zur Ermöglichung der Enteignung von für die CO-Pipeline benötigten Grundstücke ist verfassungswidrig. Das Oberverwaltungsgericht Münster hat in seiner heutigen Entscheidung festgestellt, dass dieses Gesetz gegen das durch Art. 14 des Grundgesetzes geschützte Grundrecht der Kläger auf Eigentum verstößt.Da über die Vereinbarkeit des Rohrleitungsgesetzes mit den Grundrechten der Kläger allein das Bundesverfassungsgericht abschließend entscheiden könne, hat der Senat das Verfahren ausgesetzt und dem Bundesverfassungsgericht diese Frage zur Entscheidung vorgelegt.

Zur Begründung hat der Senat im Wesentlichen ausgeführt: Die Pipeline stelle im Ausgangspunkt ein privatnütziges Vorhaben dar, durch das das Wohl der Allgemeinheit allenfalls mittelbar gefördert werden könne. Deshalb müsse sich das Rohrleitungsgesetz an den hohen Anforderungen messen lassen, die das Grundgesetz für eine Enteignung zu Gunsten privater Unternehmen enthalte. Der Gesetzgeber habe zwar einen weiten Einschätzungsspielraum, müsse aber den Enteignungszweck hinreichend bestimmt festlegen und den Enteignungsbegünstigten ausreichend an diesen Enteignungszweck binden. Beides sei durch das Rohrleitungsgesetz nicht geschehen.

"Kläger, Initiative und Anwohner der Trasse können das getrost als einen weiteren großen Etappensieg feiern und brauchen jetzt auf Jahre keine CO-Vergiftung im eigenen Haus oder Garten befürchten", sagte BUND-Experte und BI-Pressekoordinator Dieter Donner. "Bayer dagegen wird sehr große Geduld brauchen, wenn das Unternehmen nicht vorher eine eigene wirtschaftlich sinnvolle Entscheidung trifft. Denn nicht nur auf die Verfassungsgerichtsentscheidung muss Bayer warten.  Auch die Bearbeitung der von Bayer beantragten umfangreichen Planänderungen wird wohl länger dauern, als Bayer lieb ist. Und wir werden auch dies weiter intensiv und öffentlich begleiten."

Bestätigt das Bundesverfassungsgericht die vom OVG vertretene Rechtsauffassung, wäre das wahrscheinlich das Ende der unverantwortlichen Bayer-Pipeline, da das Rohrleitungs-Gesetz die Grundlage für den Planfeststellungsbeschluss bildet.

Aktenzeichen: 20 A 1923/11

Farblos, geruchlos und im Ernstfall tödlich - das sind die Eigenschaften von Kohlenmonoxid. In der chemischen Industrie wird das Gas bei der Herstellung von Kunststoffen eingesetzt. Bayer will damit Makrolon produzieren, welches in CDs, DVDs, Autoscheinwerfern und Sportbrillen verendet wird. Die 67 km lange Bayer Pipeline läuft vorbei an Städten wie Monheim, Hilden, Erkrath und Duisburg; sie verbindet die Bayer-Standorte Dormagen und Krefeld-Uerdingen.

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Dieter Donner


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