BUND Landesverband Nordrhein-Westfalen

Szenarien für den Hambacher Wald

Einfluss von Böschungssystemen und Restförderungsmengen auf den Erhalt des Waldes.

Tagebau Hambach und Hambacher Wald im September 2018. Mittlerer Abstand des Tagebaus zur Waldkante: 406 Meter. [Foto: Thomas Krämerkämper]

Hambi bleibt?! 

In einem Briefwechsel zwischen dem Konzern RWE und dem BUND NRW entbrannte eine Debatte um die Notwendigkeit einer Rodung des Hambacher Waldes am Fall der Böschungssysteme des Tagebaus Hambach. RWE argumentierte dabei mit Sicherheitsaspekten, die eine Rodung des Hambacher Walds angeblich notwendig machten. Aktuell wurde auch noch die Aussage nachgeschoben, zur Rekultivierung des Tagebaus sei es unumgänglich, den Wald zu roden.

Diesen Behauptungen stehen Analysen des BUND NRW jedoch grundsätzlich entgegen: Die Böschung für den späteren Restsee ist bisher so geplant, dass praktisch keine Fläche außerhalb der Tagebauoberkante in Anspruch genommen wird. Der Hambacher Wald wird daher durch die Böschungsgestaltung auch nicht gefährdet.

Um die Klimaschutzziele des Pariser Klimaabkommens noch zu erreichen, ist ein schneller Braunkohleausstieg notwendig. Was das konkret für den Tagebau Hambach und den Erhalt des Waldes bedeutet, hat eine Studie des Öko-Instituts im Auftrag des BUND NRW verdeutlicht.

Die Frage nach dem Böschungssystem: Wie viel Platz braucht die Grube?

Die heute steilste Böschung des Tagebaus stellt die Randböschung an der Elsdorfer Tagebauseite mit einem Gefälle von ca. 1:3 dar. [Foto: Thomas Krämerkämper]

Um eine Rodung des Hambacher Walds alternativlos erscheinen zu lassen, hat der Konzern RWE nicht nur mit der notwendigen Förderung der Braunkohle argumentiert, die unter dem Wald liegt, sondern auch immer wieder die Böschungssysteme ins Spiel gebracht: Um eine Stabilität der späteren Seeböschungen langfristig zu gewährleisten, müsse das heutige Böschungssystem überall abgeflacht werden. Der Tagebau Hambach weist heute verschiedene Böschungssysteme auf: Das in einzelne Stufen (Sohlen) unterteilte Gewinnungsböschungssystem, an dem Abbraum und Kohle abgegraben werden, die Randböschungen, die diese Gewinnungsböschung einfassen und die Böschung des im bereits ausgekohlten Teil des Tagebaus wieder angeschütteten Abraums, der sogenannten Innenkippe. Aus diesen Böschungen sollen laut Braunkohleplan des Landes NRW im Endzustand des Tagebaus die Seeböschungen des Restsees entwickelt werden.

 

Doch wie viel Platz braucht die Sicherung der Grubenkante tatsächlich?

RWE behauptet, die Grube müsse zur Abflachung der späteren Seeböschung um einige Hundert Meter erweitert werden, weshalb eine Rettung des Waldes aus technischen Gründen nicht möglich sei. Obwohl sich dieser Wald erst in einer Entfernung von durchschnittlich gut 400 Metern zur Tagebaukante befindet und noch bis zu einem Abstand von rund zwei Kilometern Entfernung erstreckt.

Die Untersuchungen des BUND NRW zeigen jedoch, dass das Böschungssystem an der Abbaufront gen Hambacher Wald mit einem Gefälle von ca. 1:7,5 bis 1:8,5 schon jetzt weitaus flacher ist, als im geplanten Endzustand mit Restsee und einem geplanten Gefälle von 1:5. Um zur Restseeböschung zu kommen, muss dieses Böschungssystem also nicht abgeflacht werden. Es wird vielmehr sogar noch deutlich aufgesteilt werden. Standsicherheitsgründe können also keineswegs angeführt werden, um eine Rodung des Hambacher Waldes zu rechtfertigen.

Nur das mit einem Gefälle von ca. 1:3 wesentlich steilere Randböschungssystem, welches sich jedoch nicht vor dem Hambacher Wald erstreckt, muss tatsächlich später abgeflacht werden. Im Braunkohleplan Hambach des Landes NRW ist jedoch festgehalten, dass die Endböschungen für den Restsee von innen „gekippt“, also nicht nach außen „gegraben“ werden. Dies geschieht auch heute schon laufend durch das Anschütten der sogenannten Innenkippe gegen diese Randböschung. Die Pläne von RWE verdeutlichen ebenfalls, dass eine Aufschüttung des Tagebaus nach innen hin in Planung ist. Entgegen der RWE-Darstellung, wonach dafür angeblich Millionen LKW-Fahrten notwendig sein sollen, erfolgt dies nicht über LKW, sondern über Bandförderanlagen und Absetzer.

Das heißt: Für die Seeböschungssysteme gibt es keine Notwendigkeit, den Hambacher Wald zu roden.

Nur anhaltend hohe Fördermengen und eine dadurch resultierende weitere Vergrößerung der Tagebaugrube Hambach könnten eine Rodung für die Förderung von Braunkohle aus Sicht von RWE notwendig machen. Damit steht die Rodung des Waldes auch in engem Zusammenhang mit dem Braunkohleausstieg in Deutschland.

Bis zu über 490 Mio. t Braunkohleförderung ohne weitere Rodungen möglich

Das Aufsteilen der Böschung an der Gewinnungsseite bringt weitere Handlungsspielräume. [Foto: Thomas Krämerkämper]

Auch ohne weitere Rodungen des Hambacher Waldes ist eine weitere Förderung von Braunkohle  im Tagebau Hambach möglich. Eine Studie des BUND NRW zeigt, dass sich durch eine Böschungsaufsteilung innerhalb des Tagebaus auf den für den Restsee geplanten Winkel von 1:5 für das Endböschungssystem in Abbaurichtung ein Raumgewinn von 680-980 Metern innerhalb des Tagebaus ergibt, in dem noch Braunkohle abgebaut werden kann. Denn eine Aufsteilung entspricht nichts anderem als einem Fortschreiten des Böschungsfusses, ohne die Böschungsoberkante weiterzubewegen. Schon 680 Meter entsprechen einer noch erschließbaren Braunkohlemenge von über 190 Millionen Tonnen.

Bislang plant RWE zudem eine zeitweilige Aufsteilung auf 1: 3, wie sie jetzt schon entlang der Ortsränder von Elsdorf praktiziert wird, in Verbindung mit einer späteren Abflachung durch Anschüttung auf den Seeböschungswinkel von 1:5. Eine solche zeitweilige Aufsteilung würde die Förderung von sogar insgesamt noch mindestens 380 Millionen Tonnen Braunkohle ermöglichen.

Als zusätzlicher Puffer stehen außerdem die gut 400 Meter Abstand zum Restwald zur Verfügung. Diese sollte jedoch nicht mehr in Anspruch genommen werden, da der dort noch vorhandene Waldboden eine schnelle und hochwertige Wiederbewaldung begünstigt. Dieser Abstand entspricht einer Fördermenge von weiteren 110 Millionen Tonnen Braunkohle.

Ob dieser potentiellen Förderungsmengen von bis zu 490 Millionen Tonnen stellt sich jedoch primär  die Frage, wie viel Braunkohleabbau klimapolitisch überhaupt noch legitim sein kann.

Aus Klimaschutzgründen maximal 162 Mio. t Förderung zulässig

Öko-Institut: Aus Klimaschutzgründen dürfen nur maximal 162 Millionen Tonnen Braunkohle aus Hambach gefördert werden.

Der BUND NRW e.V. hat das Öko-Institut e.V. mit einer Studie beauftragt, um vor diesem Hintergrund zu untersuchen, welche Braunkohlenfördermenge aus dem Tagebau Hambach noch zulässig ist, damit die Klimaschutzziele erreicht werden können. Deutschland hat sich das Ziel gesetzt, die Treibhausgasemissionen in Deutschland sektorübergreifend bis 2050 um 80 bis 95 % gegenüber 1990 zu reduzieren, bis 2030 um 55%.

Im Rahmen der Untersuchung wurde die Gesamtfördermenge von Braunkohle entsprechend der bisherigen Verteilung auf die einzelnen Reviere aufgeteilt und anschließend mit den genehmigten Abbaumengen und der Altersstruktur der Kraftwerke verglichen. Die Studie kommt dabei zu folgenden Ergebnissen:

  • Die bislang geplanten Abbaumengen des Tagebaus Hambach sind mit den Klimaschutzzielen der Bundesregierung nicht kompatibel und müssen deutlich reduziert werden.
  • Alle vorliegenden Szenarien, die zudem den vom Pariser Klimaabkommen vorgegebenen Rahmen einhalten, erfordern eine schnelle und deutliche Reduktion der Braunkohleverstromung.
  • Selbst bei den betrachteten Szenarien, die einen langsamen Ausstieg aus der Kohleverstromung aufzeigen, können zur Einhaltung des Klimaabkommens zwischen 88 und 94% der im Tagebau Hambach genehmigten geplanten Braunkohleabbaumenge nicht mehr verstromt werden.
  • Insgesamt sind maximal zwischen 78 und 162 Millionen Tonnen Braunkohleförderung im Tagebau Hambach zulässig, um die Klimaziele nicht zu verfehlen.

Der Hambacher Wald muss keineswegs zwangsläufig weichen

Die vorliegenden Untersuchungen zeigen, entgegen der Argumentation des Konzerns RWE, dass eine Rodung des Hambacher Waldes keineswegs notwendig ist, sondern geradezu abwegig ist.

Einerseits verbleibt die klimapolitisch maximal zulässige Fördermenge von Braunkohle im Tagebau Hambach mit maximal 162 Millionen Tonnen deutlich unter der Menge, die ohne eine Tagebauerweiterung innerhalb der aktuellen Tagebaugrenzen des Tagebaus Hambach gefördert werden kann. Diese Menge kann schon alleine dadurch abgebaut werden, dass sofort mit der Herstellung der weitaus steileren Restseeböschung begonnen wird. Selbst das schwächste Klimaschutzszenario macht weitere Rodungen entbehrlich.

Andererseits ist die Anlegung des Böschungssystems durch die Landesbehörden so festgelegt und von RWE auch so geplant, dass die Endböschung mit einer Neigung von 1:5 in den Tagebau hinein angelegt werden soll. Eine Nutzung von Waldflächen zur angeblichen Böschungsabflachung ist nicht wirklich geplant.

Neuerdings trägt RWE vor, dass eine Rodung des Restwaldes schon alleine zur Gewährleistung einer Rekultivierung nach Tagebauende notwendig sei. Auch dies ist offensichtlich ein vorgeschobenes Argument. Es ist vollkommen sinnlos, eine Fläche nur zu dem Zweck zu zerstören, dass sie an anderer Stelle als schlechter Ersatz rekultiviert wird. „Verwüstung zum Zwecke der Rekultivierung“ ist weder ökologisch sinnvoll, noch ein sinnvolles ökonomisches Modell für RWE.

In keinem Klimaschutzszenario muss der Hambacher Wald angetastet werden. [Foto: Dirk Jansen]

BUND-Hintergrund

Szenarien für den Hambacher Wald. Endböschungssystem und Restfördermengen. (Oktober 2018)

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Gutachten des Öko-Instituts

Braunkohletagebau Hambach: Klimaschutz und energiewirtschaftliche Notwendigkeit (September 2018)

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Mehr Infos

RWE rodet auf Vorrat. Wie die Analysen zeigen, versucht RWE ohne bergbauliche Notwendigkeit irreversible Fakten zu schaffen. Selbst im Normalbetrieb hält der Abbau nicht mit den Rodngen Schritt.

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