BUND Landesverband Nordrhein-Westfalen

Biber unter Schutz

Der Biber ist eine geschützte Tierart.

  • streng geschützt durch das Bundesnaturschutzgesetz
  • EU-weit besonders und streng geschützte Art durch Anhang II und Anhang IV der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-RL)
  • Es ist verboten, ihm nachzustellen, ihn zu fangen, zu verletzen oder zu töten. Er darf auch nicht gestört werden und seine Baue und Dämme dürfen nicht beschädigt oder zerstört werden.
  • In Konfliktfällen kann einem Fachkundigen, z.B. einem Biberberater, eine Sondererlaubnis durch die Unteren Landschaftsbehörden erteilt werden. 

 

 

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