BUND Landesverband Nordrhein-Westfalen

Umstrittener Hafenausbau in Düsseldorf-Reisholz

Die Binnenschifffahrt gilt allgemein als umweltfreundlicher als der Lkw-Verkehr. Manch Politiker sieht im Ausbau dieses Verkehrsträgers gar die Lösung der durch die anschwellenden Güterverkehrs-Lawine verursachten Probleme. Doch stimmt dies überhaupt? Das Beispiel der Hafenausbaupläne im Düsseldorfer Süden sorgt jedenfalls für Ernüchterung.

Die Planung

In Düsseldorf sollen der seit über 100 Jahren genutzte Reisholzer Hafen und die teilweise brachliegenden Industrieflächen in der Umgebung zu einem multimodalen Mehrzweckhafen erweitert werden. Die Projektidee umfasst ein Gebiet von insgesamt circa 56 Hektar Größe. Der Hafen soll einen aktiven Beitrag zur Verlagerung von Güterverkehren weg von der Straße hin zu Bahn und Binnenschiff leisten, so die Aussage der Planer.Nach ersten Protesten gehen die Planer nunmehr von einer erschließbaren Fläche von 35 Hektar aus.

Da diese Flächen vollständig als Industriegebiete ausgewiesen sind, sei kein weiterer Flächenverbrauch erforderlich. Nach den Ergebnissen einer Befragung zahlreicher Unternehmen im Düsseldorfer Süden könnten diese Flächen zum Ausbau der vorhandenen Umschlagsanlagen von Massengut, Flüssiggut und Schwergut genutzt werden. Zur Ergänzung soll auf einem Teil der Flächen (etwa 22 Hektar) die Einrichtung eines Containerumschlagplatzes notwendig sein. 

Die Kritik

Nach den Plänen des „Industriekreis Düsseldorf“ sollte der Hafen im Süden Düsseldorfs ursprünglich zum modernsten Containerhafen Westeuropas, zum Drehkreuz des Containerumschlags von den Weltmeeren nach Süd- und Osteuropa, ausgebaut werden. Mittlerweile haben die Containerterminalbefürworter diese hoch fliegenden Pläne ein Stück weit an die Realität angepasst. Die Rede ist nicht mehr vom Hinterlandhub für die ZARA-Häfen, sondern vom Ausbau für den Bedarf der örtlichen Industrie mit einem Ergänzungs-Containerterminal (siehe auch www.hafenalarm.de).

So oder so ist bis heute ein Bedarf nicht nachgewiesen; eine überörtliche Abstimmung mit anderen Hafenstandorten wurde nicht durchgeführt. Jedenfalls bleibt die Landesregierung bis heute ein schlüssiges Hafenkonzept schuldig. Derzeit - Beispiel Godorfer Hafen - sind auch an anderen Standorten Hafenausbaupläne virulent, deren verkehrspolitische Notwendigkeit mehr als zweifelhaft ist. Eine objektive und transparente Bedarfsermittlung fand weder in Godorf noch in Reisholz statt. Diese wäre aber die Grundvoraussetzung, um überhaupt über weitere Planungsschritte zu diskutieren.

Die betroffenen Anwohner*innen fürchten darüber hinaus zusätzliche Lärm- und Lichtimmissionen. Auch würde die verkehrliche Anbindung und der Transport der Güter zwangsläufig zu weiteren Belastungen führen. Auf der betroffenen Industriebrache kommt zudem die europarechtlich streng geschützte Zauneidechse vor, so dass auch hohe artenschutzrechtliche Anforderungen für den Fall eines Hafenausbaus gelten.

Der Standort im Süden Düsseldorfs liegt zudem in unmittelbare Nähe zu den gem. europäischer Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie geschützten Naturschutzgebieten Urdenbacher Kämpe / Kirberger Loch / Zonser Grind. Deren Beeinträchtigung ist verboten. Dies gilt auch für die betroffenen Rhein-Fischschutzzonen.  

Potenziell betroffene FFH-Gebiete.

Rheinvertiefung nicht notwendig?

Zwar behaupten die Hafenplaner, zur ganzjährigen Nutzung eines ausgebauten Hafens sei eine Vertiefung der Fahrrinne des Rheins nicht nötig, doch die Landesregierung will genau diese. Im aktuellen Koalitionsvertrag heißt es:  „Wir werden eine Binnenschifffahrtsinitiative starten. Im Güterverkehrskonzept des Landes werden wir aufzeigen, wie die Binnenschifffahrt gestärkt und eine stärkere Verlagerung von Gütertransporten auf Binnenschiffe gelingen kann, damit die zu erwartenden Containerverkehrszuwächse nach dem Bau von „Maasflaakte II“ in Rotterdam leistungsfähig und möglichst umweltverträglich bewältigt werden. Maßnahmen wie die Vertiefung des Rheins bis nach Köln, …, … sowie ein abgestimmtes Ausbaukonzept für die Binnenhäfen in NRW stehen für uns im Vordergrund.“

Dem entsprechend hat die NRW-Landesregierung Ende 2013 die Rheinvertiefung zwischen Duisburg und dem Niehler Hafen in Köln für den Bundesverkehrswegeplan 2015 angemeldet. Künftig soll auf einer Breite von 150 m eine Fahrrinnentiefe von 2,80 m (heute: 2,50 m) garantiert werden. Auch wenn der beschlossene Bundesverkehrswegeplandies nicht mehr vorsieht, hält die Politik an dem Vorhaben fest.

Dies aber muss aus heutiger Sicht als klarer Verstoß gegen die EU-Wasserrahmenrichtlinie gewertet werden. Diese verbietet die Verschlechterung des Gewässerzustandes.

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