BUND Landesverband Nordrhein-Westfalen

Hambach: Fledermaushöhlen müssen unverzüglich geöffnet werden

14. Oktober 2018 | Braunkohle, Hambach, Naturschutz, Wälder

RWE verstößt gegen Artenschutz im Hambacher Wald

Ausgesperrt oder eingesperrt? RWE muss die Fledermausquartiere im Hambacher Wald unverzuüglich öffnen. [Fotos: Dirk Jansen]

Trotz des am 5. Oktober von Seiten des Oberverwaltungsgerichts verfügten Stopps von Rodungsmaßnahmen im Hambacher Wald hat die RWE Power AG hunderte Baumhöhlen im Hambacher verschließen lassen, um Fledermäuse auszusperren. Dabei kommt es nach Hinweisen auch immer wieder zum Einschluss von Fledermäusen und anderen Tieren. Der BUND hat die Behörden jetzt aufgefordert, die Baumhöhlen bis spätestens dem 15. Oktober wieder zu öffnen.

Die Verschließung von Fledermaushöhlen im Hambacher Wald ist gemäß der von den Naturschutzbehörden der Kreise Düren und Rhein Erft Kreis erlassenen Bescheide nur im Kontext der Vorbereitung von Rodungsmaßnahmen zulässig, und zwar nur für solche Bäume, deren Rodung unmittelbar ansteht. Damit soll verhindert werden, dass Bäume gefällt werden, in deren Höhlen sich noch geschützte Tierarten befinden.

Deshalb hat der BUND die Behörden am 9. Oktober aufgefordert

  • Maßnahmen der Verschließung oder anderweitigen Beeinträchtigung der Funktionalität von Baumhöhlen und anderen Habitaten geschützter Arten einzustellen,
  • eine Dokumentation vorzulegen, anhand deren ersichtlich ist, wann an welchen Bäume auf welche Weise Baumhöhlen verschlossen oder andere Maßnahmen der Beeinträchtigung oder Beseitigung der Nutzbarkeit von Habitaten geschützter Arten betrieben wurde und
  • unmittelbar und spätestens bis zum 15.10.2018 bereits vorgenommene Maßnahmen der Verschließungen von Baumhöhlen oder anderweitiger Aufhebung der Nutzbarkeit von Habitaten wieder vollständig rückgängig zu machen und dies in geeigneter Form zu dokumentieren.
  • Im Zuge der Verschließung von Habitaten zum Einsatz gebrachtes Fremdmaterial dabei vollständig zu entfernen, insbesondere um eine verletzungsfreie und vollständige Nutzbarkeit der Habitate wiederherzustellen.

Die bereits erfolgende Vornahme solcher Verschlüsse von Baumhöhlen, etc. ist umso unverständlicher und auch angesichts weiterhin sommerlicher Verhältnisse mit der geltenden Rechtslage nicht zu vereinbaren, als die an einen Eintritt herbst-klimatischer Bedingungen ansetzenden Maßnahmenbeginn für die Verschlussmaßnahmen noch gar nicht eingetreten sind. Wegen der hohen Temperaturen sind nach BUND-Beobachtungen noch immer Fledermäuse im Wald unterwegs.

Inzwischen (12.10.) hat der Rhein Erft Kreis gegenüber dem BUND mündlich erklärt, dem BUND-Antrag nachkommen zu wollen. Eine schriftliche Bestätigung steht indes noch aus.

 

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