Bei der Gewinnung von Erdgas aus unkonventionellen Lagerstätten mittels des sogenannten Fracking-Verfahrens gibt es nach Meinung von Experten noch eine Reihe ungelöster Fragen und unkalkulierbarer Risiken für das Trinkwasser. Bei einer öffentlichen Anhörung des Umweltausschusses des Bundestages am Montagvormittag wurde deutlich, dass nach Meinung der Mehrzahl der Sachverständigen die gesetzlichen Regelungen für das Fracking-Verfahren nicht ausreichend seien und das Bergrecht entsprechend geändert werden sollte. Grundlage der Anhörung waren jeweils ein Antrag der Fraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen.
Der Forderung nach mehr Bürgerbeteiligung, einer grundlegenden Reform des Bergrechts und einer obligatorischen Umweltverträglichkeitsprüfung für alle Verfahren erhob der Vertreter des BUND für Umwelt und Naturschutz in Deutschland, Dirk Jansen. Es dürfe keine Erdgasförderung um jeden Preis geben, sagt er, denn es herrschten dabei „unkalkulierbare und unbeherrschbare Risiken“. Für ihn gebe es daher derzeit keine Alternative „als Fracking zu verbieten“.
Für eine bessere Beteiligung der Bürger sprach sich auch Jörn Krüger aus, der als Vertreter der Bürgerinitiative „Gegen Gasbohren“ im westfälischen Nordwalde eingeladen worden war. Er berichtete über seine Erfahrungen und kritisierte, dass bei einem Genehmigungsverfahren für geplante Gasbohrungen „weder Gemeinde noch Kreis“ die Fragen der Bürger hätten beantworten können. „Von Seiten der Industrie gab es unvollständige und verharmlosende Darstellungen“, berichtete er.
- Die Tagesordnung sowie die Stellungnahmen aller Sachverständigen finden sich ...hier (Seite des Dt. Bundestages).
- Stellungnahme von Dirk Jansen (BUND)
- Trinkwasserschutz bei der Erdgasförderung, Video der öffentlichen Anhörung am 21. November 2011