Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Freundinnen und Freunde,
seit nunmehr fünfzehn Jahren kämpft der BUND NRW gegen das Kohlekraftwerk Datteln IV. Trotz erfolgreicher Klagen und anhaltender Proteste konnten wir es letztlich nicht verhindern, dass der rechtswidrig errichtete Kohlemeiler 2020 ans Stromnetz ging - mit neun Jahren Verspätung. Die Inbetriebnahme war erst durch politische und genehmigungsrechtliche Tricksereien und unter Missachtung der Empfehlungen der Kohlekommission möglich geworden. Dieses politische Versagen haben wir jetzt korrigiert. Das Oberverwaltungsgericht NRW hat am letzten Donnerstag bestätigt: Datteln IV ist und bleibt ein Schwarzbau! Das Gericht hat dabei die von uns vertretene Rechtsauffassung vollumfänglich geteilt.
Das Urteil ist ein großartiger Erfolg für den BUND. Doch damit ist der Kampf gegen Datteln IV noch nicht zu Ende, denn noch immer verfügt der Meiler über eine Betriebsgenehmigung. Auch gegen diese klagt der BUND. Das OVG hatte bereits 2012 entschieden, dass eine Betriebsgenehmigung ohne Bebauungsplan rechtswidrig ist. Damit ist klar: Sobald das gestrige Urteil rechtskräftig ist, muss die Bezirksregierung Münster dem Kraftwerk die Betriebserlaubnis von Amts wegen entziehen.
Aber auch Ministerpräsident Armin Laschet ist gefordert, dieses Urteil zu respektieren. Einen dritten Heilungsversuch darf es nicht geben.
Herzliche Grüße
Ihr Dirk Jansen, Geschäftsleiter
Alle Infos: www.datteln-4-stoppen.de