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Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Freundinnen und Freunde,

weiterer Erfolg für unseren Kampf gegen die Kohlekraftwerke: Im Revisionsverfahren um das Trianel Kohlekraftwerk Lünen ist das Bundesverwaltungsgericht am Vormittag unserer Argumentation gefolgt und hat das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster vom Juni 2016 aufgehoben. Dieses Urteil betrifft hingegen nicht nur das Kohlekraftwerk in Lünen, sondern hat auch unmittelbare Auswirkungen auf das von uns ebenfalls seit mehr einem Jahrzehnt bekämpfte Uniper Kohlekraftwerk Datteln 4.

Durch die Zurückverweisung an das OVG geht das Verfahren nun in die nächste Runde. Dabei haben wir schon einen wahren Marathon hinter uns: Seit 12 Jahren dauert die Auseinandersetzung jetzt schon an. Wir brauchen also einen langen Atem. Möglich ist das nur dank der großartige Hilfe vieler Unterstützer*innen. Wir bauen auf Sie - auch in der Zukunft!

Herzliche Grüße

Dirk Jansen, Geschäftsleiter

 

Trianel Kohlekraftwerk Lünen: Bundesverwaltungsgericht hebt Urteil auf – BUND setzt sich durch

Leipzig/Düsseldorf, 15.05.2019 |Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig ist heute dem Antrag des nordrhein-westfälischen Landesverbandes des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) gefolgt und hat das klageabweisende Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster wegen der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung zum Betrieb des Trianel Kohlekraftwerks Lünen aufgehoben.  Wegen der Rückverweisung an das Oberverwaltungsgericht geht der langjährige Rechtsstreit des BUND gegen die Bezirksregierung Arnsberg damit in die nächste Runde.

„Wir begrüßen die Aufhebung des OVG-Urteils, weil damit unsere Auffassung in Bezug auf die erforderliche Einbeziehung der Schadstoffeinträge bereits früher genehmigter Vorhaben bestätigt wurde“, sagte Thomas Krämerkämper, stellvertretender Landesvorsitzender des BUND.

Im vorliegenden Fall waren die Schadstoffeinträge des Kupferrecyclingbetriebs Aurubis im Rahmen der FFH-Verträglichkeitsprüfung unberücksichtigt geblieben. Dies war damit begründet worden, dass maßgebend für die Betrachtung der Zeitpunkt der Antragstellung sei, nicht aber derjenige der Genehmigung. Diese Auslegung des so genannten Prioritätsprinzips hat das Bundesverwaltungsgericht nun gekippt. „Nach Auffassung des BUND ergibt sich daraus, dass zusätzliche Schadstoffbelastungen des FFH-Gebietes Cappenberger Wälder  durch das Kohlekraftwerk nicht zulässig sind“, so BUND-Experte Krämerkämper.

Auch im Hinblick auf das vom BUND ebenfalls beklagte Uniper-Kohlekraftwerk Datteln 4 hat das heutige Urteil des Bundesverwaltungsgericht höchste Relevanz: Sowohl dem Bebauungsplan als auch der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung für Datteln 4 liegt der gleiche Rechtsfehler unterbliebener Einbeziehung bereits genehmigter anderweitiger Schadstoffausstöße zu Grunde.

Soweit das Bundesverwaltungsgericht weitere Hinweise in der Sache gegeben hat, muss nun das Oberverwaltungsgericht Münster eine Klärung herbeiführen. Da das Bundesverwaltungsgericht heute bereits ankündigte, dass die Vorlage der schriftlichen Urteilsbegründung lange dauern könnte, richtet sich der BUND auf einen weiteren Klage-Marathon ein.

Hintergrund:

Ein erster Genehmigungsanlauf für das umstrittene Kraftwerk war bereits 2011 gescheitert. Das Oberverwaltungsgericht Münster erklärte aufgrund einer Klage des BUND die immissionsschutzrechtliche Genehmigung von der Bezirksregierung Arnsberg für rechtswidrig und hob die Genehmigung auf. Die aktuelle Klage richtet sich gegen einen Neuantrag, der am 20. November 2013 von der Bezirksregierung Arnsberg genehmigt wurde. Über eine weitere BUND-Klage gegen die wasserrechtliche Genehmigung des Kraftwerks muss das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen entscheiden.

Das 750-Megawatt-Trianel Kohlekraftwerk Lünen ist  seit 1. Dezember 2013 am Netz und hat seitdem mehr als 18 Millionen Tonnen des Treibhausgases Kohlendioxid ausgestoßen. An dem Kohlemeiler sind 28 Stadtwerke und regionale Energieversorger beteiligt. Seit der Inbetriebnahme des Kraftwerks hat das Kraftwerk wegen der durch die Energiewende bedingten Strompreisverfalls  jährlich Verluste in dreistelliger Millionenhöhe eingefahren. 

Vom Schadstoffausstoß des Kraftwerks sind insbesondere die schon unzulässig hoch vorbelasteten Cappenberger Wälder betroffen, die als Natura 2000-Gebiet dem Schutz der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie der Europäischen Union unterliegen. Das etwa 670 Hektar große Waldgebiet wird geprägt von einem hohem Anteil an naturnahen Beständen der Eichen-Hainbuchenwälder sowie der Hainsimsen- und Waldmeister-Buchenwälder. Diese Waldgesellschaften werden insbesondere durch die zusätzlichen versauernden Einträge von Schwefeldioxid und Stickoxiden gefährdet.

Urteil vom 15. Mai 2019 - BVerwG 7 C 27.17 –

 

Mehr Infos:

BUND-Infos: www.bund-nrw.de/trianel_luenen

Pressemitteilung des Bundesverwaltungsgerichts

 

 
Danke für die Unterstützung!

Das BUND-Gerichtsteam mit Thomas Krämerkämper, Dirk Jansen und Rechtsanwalt Dirk Teßmer bedankt sich ganz herzlich bei allen, die uns dabei unterstützen, die Klagen gegen die klimaschädliche und naturzerstörende Kohle zu führen. Ein besonderer Dank gilt unseren Mitstreiter*innen der BI - Kontra Kohle Kraftwerk e.V. in Lünen und den Unterstützer*innen der GFL Lünen.

Der BUND führt noch verschiedene Klagen zur Verhinderung der Kohlekraftwerke Lünen und Datteln und gegen die Braunkohlentagebaue. Dabei brauchen wir auch Ihre Unterstützung!

BUND-Spendenkonto: IBAN: DE26 3702 0500 0008 2047 00, BIC: BFSWDE33XXX

 
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