Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Freundinnen und Freunde,
der Beschluss des Bundesverfassungsgerichts zur Klimaklage ist ein großer Erfolg der Klimabewegung: Unser oberstes Gericht hat entschieden, dass wir nicht auf Kosten der kommenden Generationen leben dürfen. Unsere Freiheit endet also dort, wo wir die Freiheit unserer Nachfahren auf's Spiel setzen. Dieses gerichtlich verbriefte Freiheitsrecht künftiger Generationen bedeutet eine neue Dimension - nicht nur in der Klimaschutzpolitik. Letztlich hat das BVerfG auch die 1,5-Grad-Grenze des Pariser Klima-Abkommens für verfassungsrechtlich verbindlich erklärt. Der BUND und der Solarenergie-Förderverein Deutschland e.V. hatten diese Beschwerde ursprünglich initiiert, weitere Kläger schlossen sich an.
Seit Veröffentlichung des Urteils gibt es offenbar nur noch (selbsternannte) Klimaschützer. Dabei lohnt ein genauer Blick - vor allem auch nach NRW. Denn der CDU/CSU-Kanzlerkandidat Armin Laschet führt den Klimaschutz zwar im Munde, blockiert aber daheim alle konsequenten Maßnahmen. Davon zeugen ein schlechtes Klimaschutzgesetz, das Ausbremsen der Windenergienutzung und das starre Festhalten am Abbau von weiteren 900 Millionen Tonnen Braunkohle. Das nun auch noch die bewährte EnergieAgentur.NRW aufgelöst werden soll, passt ins Bild.
Für uns ist deshalb klar: Die kommenden Wahlen müssen zu Klimawahlen werden!
Alles Gute und bleiben Sie gesund!
Dirk Jansen, Geschäftsleiter BUND NRW