BUND Landesverband Nordrhein-Westfalen
Vogelfreundliche Muster können gleichzeitig als Werbefläche dienen.

Hochwirksame Muster

Verschiedene Muster stellen für Vögel erkennbare Hindernisse dar. Der Grad der Wirksamkeit wird nach der österreichischen Testnorm ONR 191040 eingestuft. Gegen Vogelschlag an Glas sind die hochwirksamen Muster zu empfehlen.

Diese Muster sollten entweder

  • vorsorglich beim Bau direkt intergriert werden (z.B. durch Siebdruck, Ätzungen oder Sandstrahlung)
  • oder auch nachträglich zum Beispiel als Folien aufgeklebt werden.

Oft werden Linien- oder Punktmuster, die nach der österrischen Testnorm ONR 191040 als hochwirksam getestet wurden, als einfache Designs als Muster auf Glas verwendet.
Aber auch Werbezwecken dienende Schriftzüge, Logos oder kreative Grafiken/Muster* können genauso wirksam eingesetzt werden.

Hier sind ein paar hochwirksame Muster vorgestellt:

Wenn Sie ihre Fenster vogelsicher nachrüsten möchten, wenden Sie sich an einen Hersteller für Werbe- und Klebefolien. Hier finden Sie konkrete Maße und Beschreibungen für Muster, die Scheiben vogelfreundlich gestalten (grün hinterlegt). Diese Informationen sind ausreichend für den Folien- und Glashersteller.

Bitte beachten Sie, dass die Markierungen von außen angebracht werden müssen, um sicheren Schutz gegen Vogelschlag zu bieten, da sie sonst von Spiegelungen überlagert werden können.

Bei freistehenden Glasscheiben (z.B. bei Lärmschutzwänden und Fahrgastunterständen) sollten die Markierungen beidseitig angebracht werden, um einen Rundumschutz gewährleisten zu können.

*Kriterien für kreative Grafiken und Muster

Bitte lassen Sie sich beim Design von vogelfreundlichen Mustern fachkundlich beraten!  

  • Handflächenregel: Flächen zwischen Musterelementen dürfen höchstens 10 cm breit sein
  • starke Kontraste zum Hintergrund 
  • Farben: am besten schwarz, weiß, rot und orange
  • horizontale Linien mindestens 3 mm breit bei bis zu 3 cm Kantenabstand;
    und 5 mm breit bei bis zu 5 cm Kantenabstand
  • vertikale Linien mindestens 5 mm breit Abstand bei bis zu 10 cm Kantenabstand
  • Semitransparente Markierungen (Ätzung, Milchglas, sandgestrahlt,....)  Deckungsgrad mindestens 25 % (bei Einhaltung der Handflächenregel)
  • Punkte: Mindestens 12 mm Durchmesser, maximal 9 cm Abstand vertikal und horizontal
  • von außen (Anflugseite), um Spiegelungen zu überdecken!

Bitte klären Sie mit Ihrem Glashersteller, ob es durch die Beklebung mit Folien oder anderen Veränderungen zu Glasbruch kommen kann.

Bilder

Intro: Vogelfreundliches Bauen mit Glas und Licht (2012), Schweizerische Vogelwarte

Unsere Broschüre zum Thema können Sie hier herunterladen. Bestellinformationen finden Sie unter Publikationen.

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