BUND Landesverband Nordrhein-Westfalen

Kohleausstieg beginnt im Rheinischen Revier

Mit dem Abschlussbericht der so genannten Kohle-Kommission wurden die Weichen für einen schnellen Braunkohlenausstieg gelegt. Doch das im Juli 2020 vom Bundestag verabschiedete Kohleausstiegsgesetz setzt die Kommissions-Empfehlungen nicht eins zu eins um. Mit der "Lex Garzweiler" wurde sogar ein verfassungswidriger Paragraf im Gesetz verankert.

Kohleausstiegsgesetz 2020

Kritik an "Lex Garzweiler" - "Perfides Spiel zulasten der Tagebaubetroffenen"

Ein schlechtes Gesetz zum viel zu langen Abschied: Am 3. Juli 2020 hat der Bundestag das Gesetz zur Reduzierung und zur Beendigung der Kohleverstromung (KVBG, "Kohleausstiegsgesetz") verabschiedet.  Für den BUND ist das kein Grund zur Freude. „Dieses Gesetz dient der Ausstiegsverzögerung“, sagte der stellvertretende BUND-Landesvorsitzende Thomas Krämerkämper. Mit viel zu langen Restlaufzeiten und überhöhten Steuergeschenken an Kohlekonzerne hofiere die Bundesregierung einmal mehr ein sterbendes Energiesystem. Nordrhein-Westfalen sei als Kohleland von dieser verfehlten Politik besonders betroffen.

Der BUND lehnt den Gesetzesentwurf deshalb in dieser Form ab. „Wir hätten als Mitglied der Kohlekommission einem solchen Gesetz als Kompromiss niemals zugestimmt“, so Krämerkämper. Anstatt die Kohlekraftwerkskapazitäten schnell und stetig zu verringern, werde die Kohle künstlich am Leben gehalten. Dabei sinkt die Kohlestromproduktion marktgetrieben rapide wegen mangelnder Nachfrage, niedriger Gaspreise und stabiler Preise für CO2-Zertifikate. Auch reagiere das Gesetz nicht auf die klimaschutzpolitische Notwendigkeit eines kompletten Kohleausstiegs bis zum Jahr 2030. Und mit Datteln 4 werde sogar noch einem neuen Kohlekraftwerk ans Netz geholfen.

„Mit der grotesken Entscheidung Datteln 4 ans Netz zu lassen, wogegen sich knapp zwei Drittel der Bevölkerung ausgesprochen haben, nimmt die Bundesregierung noch mehr Schäden an Klima, Mensch und Umwelt in Kauf. Sie protegiert damit entgegen aller energiepolitischen Vernunft zudem den Konzern Uniper“, empört sich BUND-Vorstand Krämerkämper.

Knapp die Hälfte der besonders dreckigen Braunkohlekraftwerke soll dem Entwurf zufolge erst nach 2034 vom Netz gehen, die Grundlage der Entschädigungshöhe ist nicht bekannt. Insbesondere auch die gesetzliche Feststellung der vermeintlichen energiepolitischen Notwendigkeit des Braunkohlentagebaus Garzweiler II stößt auf massive BUND-Kritik. „Diese ‚Lex Garzweiler‘ ist verfassungsrechtlich mehr als bedenklich und ein Schlag ins Gesicht der Opfer der dadurch provozierten Zwangsumsiedlungen“, sagte der BUND-Braunkohlenexperte Dirk Jansen. Damit werde der Landesregierung der Vorwand geliefert, weitere fünf Dörfer für den Tagebau Garzweiler zu zerstören.

In diesem Zusammenhang kritisiert Jansen auch die Rolle des NRW-Ministerpräsidenten Armin Laschet. Dieser habe die ‚Lex Garzweiler‘ mitverhandelt und verweise bei den anstehenden Planungsentscheidungen auf Landesebene jetzt auf den Bundesgesetzgeber, der die Handlungsspielräume des Landes einschränke. „Das ist ein perfides Spiel zulasten der Tagebaubetroffenen“, so Jansen.

Unterm Strich, so der BUND, sei das Kohleausstiegsgesetz eine Ermunterung der Klimabewegung, in ihren Protesten nicht nachzulassen. Der BUND kündigte an, daneben auch alle seine Klagen gegen Kohlekraftwerke (Datteln 4, Lünen) und den Braunkohlentagebau Hambach aufrechtzuerhalten.

Vergleicht man das KVBG mit den ursprünglichen Empfehlungen der Kohlekommission, werden hier bis 2040 circa 134 Millionen Tonnen mehr CO2 ausgestoßen. Das belegt eine Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW) im Auftrag des BUND. Diese Studie zeigt deutlich: Wenn Deutschland die europäischen und globalen Emissionsminderungsziele erreichen will, muss es bis 2030 aus der Kohle aussteigen und erneuerbare Energien schneller ausbauen. 

In substanziellen Punkten hat die Regierung den Kohlekompromiss missachtet:

  • Nur 2,8 Gigawatt (GW) Braunkohlekraftwerke anstatt der im Kompromiss stehenden drei GW sollen bis 2022 stillgelegt werden.
  • Es fehlt ein stetiger Abschaltpfad: Zwischen 2022 und 2025 sind gar keine Stilllegungen geplant, ein Großteil der Abschaltungen wird auf die Zeit nach 2030 verschoben.
  • Insgesamt werden die Braunkohlekraftwerke bis 2038 deutlich mehr CO2 ausstoßen als von der Kohlekommission vorgeschlagen.
  • Mit Datteln 4 darf ein neues Kohlekraftwerk ans Netz gehen.
  • Weitere Dörfer sollen abgebaggert werden.

Was bringt der Kohlekompromiss für das Rheinische Revier?

Der BUND hat in der Kohlekommission grundsätzlich für das Ergebnis gestimmt. Dies war eine schwere Entscheidung. Doch der Kompromiss bietet die Chance, jetzt den Klimaschutz in Deutschland wiederzubeleben und kurzfristig wichtige Veränderungen zu erreichen. Klar ist auch: Der Kohleausstieg beginnt im Rheinischen Braunkohlenrevier. Hier soll die Fördermenge bis 2022 nach dem Willen Kommission halbiert werden.

 

 

Mit dem vom BUND mit getragenem Kohle-Kompromiss wird die jahrelange Blockade des Kohleausstiegs aufgebrochen. Der stellvertretende BUND-Landesvorsitzende Thomas Krämerkämper erläutert, welche Konsequenzen daraus für den Hambacher Wald und die bedrohten Dörfer im Rheinischen Revier erwachsen. 

Nach Kohlekompromiss: BUND fordert Umsiedlungsstopp und neue Leitentscheidung

Pressekonferenz in Kerpen-Buir mit Antje Grothus (Buirer für Buir), Thomas Krämerkämper (BUND), Marita Dresen und David Dresen (Alle Dörfer bleiben). [Foto: Dirk Jansen]

Der Kohlekompromiss, der am 26. Januar 2019 frühmorgens gefunden wurde, bringt den Einstieg in den Kohleausstieg und damit endlich den Anfang vom Ende der Kohle. Der BUND hat sich weder die Mitarbeit in der Kohle-Kommission, noch das Mitunterzeichnen des Abschlussberichts leicht gemacht. Unbefriedigend bleibt das angestrebte definitive Enddatum der Kohleverstromung von 2038. In diesem Punkt sind die Umweltverbände der Kommissionsmehrheit nicht gefolgt und haben ein Sondervotum abgegeben. 

Mit der Festlegung, bis 2022 erste Kohlekraftwerke abzuschalten, kann aber der Hambacher Wald erhalten bleiben – und der größte Tagebau Europas wird damit frühzeitig beendet. Gleiches gilt für den Tagebau Garzweiler, der so verkleinert werden kann, dass die Dörfer Keyenberg, Kuckum, Unter- und Oberwestrich sowie Berverath erhalten werden können.

Abschalten von sieben Kraftwerksblöcken bis 2022 halbiert Fördermenge 

Auch wenn die entsprechenden Formulierungen zu Wald und Dörfern im Abschlussbericht schwammig erscheinen, ergibt sich das zwingend aus der geplanten Abschaltung von 3,1 Gigawatt an Kraftwerksleistung und dem damit verbundenen Kohle-Minderbedarf. Durch ein Abschalten von sieben Braunkohlen-Kraftwerksblöcken (Neurath A, B, D, E und Niederaußem C, D, G) werden jährlich 23 Millionen Tonnen Braunkohle eingespart. Die bereits erfolgte Überführung von fünf weiteren Blöcken in die so genannte Sicherheitsbereitschaft spart weitere etwa 10 Millionen Tonnen. Zusammen mit anderen Maßnahmen wird die Braunkohlenförderung dadurch zwangläufig kurzfristig um mindestens 35 Millionen Tonnen pro Jahr sinken. Damit wird die Kohleförderung in den Tagebauen Hambach und Garzweiler bis 2020 halbiert. Im Verbund mit einer modifizierten Änderung der Abbauführung in den Tagebauen kann damit weder ein Abbaggern des Hambacher Waldes noch eine weitere Zerstörung der Dörfer gerechtfertigt werden. Dies hatte zuletzt auch ein Gutachten des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW) belegt.

Bundes- und Landesregierung sind gefordert

Die Bundesregierung ist jetzt am Zug und muss die Empfehlungen der Kommission klimapolitisch konsequent umsetzen – auch für den Zeitraum nach 2022. Aber vor allem ist auch die Landesregierung gefordert. Es ist nicht hinnehmbar, dass es Ministerpräsident Armin Laschet zulässt, dass RWE noch immer tagtäglich Fakten schafft. Aus dem Kommissionsbericht ergibt sich der Auftrag an die Landesregierung, jetzt schnellstmöglich mit den von der Umsiedlung bedrohten Menschen ins Gespräch zu treten. Nur ein sofortiger Stopp aller Zwangsumsiedlungen hilft, wie von der Kommission gefordert, soziale und wirtschaftliche Härten zu vermeiden. Klar ist natürlich auch, dass diejenigen, die bereits in der Umsiedelung stecken, nicht schlechtergestellt werden dürfen. 

Der BUND fordert deshalb die Landesregierung auf, sofort einen Kabinettsbeschluss für eine neue Leitentscheidung zur Braunkohlenpolitik zu fassen. Mit RWE muss unverzüglich ein Moratorium vereinbart werden, dass das Schaffen irreversibler Fakten ausschließt. Sobald die Vereinbarung der Bundesregierung mit den Kraftwerksbetreibern über das Stilllegungsprogramm steht, müssen die notwendigen Schritte zur Rücknahme der Abbaugrenzen und damit zur Verkleinerung der Tagebaue ergriffen werden.

 

Braunkohleausstieg in NRW

Abschlussbericht der Kohlekommission

umfassende Bewertung des Kohle-Kompromiss'

Sondervotum der Umweltverbände zum Ausstiegsdatum  

Nach den Empfehlungen der so genannten Kohle-Kommission sollen bis 2023 erste Braunkohlenkraftwerke einer Leistung von insgesamt etwa 3 Gigawatt zusätzlich abgeschaltet werden. Das hat zur Konsequenz, dass der Kohlebedarf - und damit auch die Kohleförderung - im Rheinischen Revier drastisch sinken wird. Der Hambacher Wald und alle Dörfer können bleiben. Der Vortrag erläutert die wesentlichen Konsequenzen.

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Abschlussbericht der Kohle-Kommission

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Sondervotum der Umweltverbände

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DIW-Studie 2019

Nach dem Kohle-Kompromiss hat das DIW die sich daraus ergebenden Konsequenzen noch einmal zusammengefasst.

Hambacher Wald und Dörfer können bleiben

Eine aktuelle Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung zeigt, dass mit einer Anpassung der "Fahrweise" der Tagebaue Garzweiler und Hambach die Zerstörung des Hambacher Waldes und weiterer noch bewohnter Ortschaften verhindert werden kann. Damit werden Berechnungen des BUND bestätigt.

Aktuell liegt die Braunkohlenförderung in den Tagebauen Hambach und Garzweiler bei ungefähr 70 Millionen Tonnen pro Jahr. Die Überführung von fünf Kraftwerksblöcken in die so genannte Sicherheitsbereitschaft führt ohnehin zu einer Nachfragereduktion von mindestens 10 Millionen Tonnen. Durch die von der Kommission empfohlene Stilllegung von älteren Blöcken mit einer Leistung von 3,1 GW an den Standorten Niederaußem und Neurath kann bis zum Jahr 2022 eine jährliche Braunkohlenförderung von mindestens 23 Millionen t eingespart werden. Eine Reduktion der Brikettproduktion führt zu weiteren möglichen Einsparungen. Hierdurch reduziert sich der jährliche Bedarf für die Tagebaue Garzweiler II und Hambach spätestens ab dem Jahr 2022 um ungefähr 35 Millionen t auf ungefähr 50 % seiner früheren Fördermenge. Für einen Weiterbetrieb des Kohlereviers bis zum Jahr 2035/2038 werden insgesamt maximal 612 bis 672 Millionen Tonnen benötigt benötigt.

Die Ergebnisse zeigen, dass bei Verzicht auf Rodungen im Hambacher Wald noch 477 Millionen t Braunkohle im Tagebau Hambach förderbar sind. Im Tagebau Garzweiler II verbleiben bei Erhalt der Dörfer Keyenberg, Kuckum, Berverath, Oberwestrich und Unterwestrich sowie des Eggerather Hofes und des Roitzerhof noch 338 Millionen t Kohle. Für das Gesamtsystem sind somit zum 1. Januar 2019 noch Kohlereserven von 815 Millionen t verfügbar. Dies überschreitet die bis 2035 noch benötigten Mengen deutlich und zeigt daher, dass der Hambacher Wald als auch die bedrohten Dörfer erhalten bleiben können.

Die DIW-Studie zeigt, dass somit ein jahrelanger Weiterbetrieb der Tagebaue möglich ist, ohne Wald und Dörfer zu zerstören. Würden allerdings die 815 Millionen Tonnen Braunkohle tatsächlich verstromt, blieben damit die Klimaschutzziele unerreichbar. Das hatte ein Studie des Öko-Instituts im Auftrag des BUND belegt.

DIW-Studie, Februar 2019

Tagebau Hambach und Klimaschutz

Die geplanten Abbaumengen im Braunkohlentagebau Hambach sind nicht mit den Klimaschutzzielen der Bundesregierung vereinbar und müssen deutlich reduziert werden. Anstatt im Tagebau noch bis zu 1.100 Millionen Tonnen Braunkohle zu fördern, dürfen es nur noch etwa 160 Millionen Tonnen sein. Das sind zentrale Ergebnisse der vom Öko-Institut im Auftrag des BUND NRW erstellten Studie. Damit ist aber auch klar, dass weitere Rodungen im Hambacher Wald nicht zu rechtfertigen sind, wenn die Klimaschutzziele eingehalten werden sollen.

Zusammenfassung Hambach und Klimaschutz

  1. Die geplanten Abbaumengen des Tagebaus Hambach sind mit den Klimaschutzzielen der Bundesregierung nicht kompatibel und müssen deutlich reduziert werden.
  2. Alle vorliegenden Szenarien, die zudem den vom Pariser Klimaabkommen vorgegebenen Rahmen einhalten, erfordern eine schnelle und deutliche Reduktion der Braunkohleverstromung.
  3. Bei den hier betrachteten Szenarien aus der WWF-Studie Zukunft Stromsystem, die mit dem Pariser Klimaabkommen kompatibel sind, können zur Einhaltung des Klimaabkommens zwischen 88 und 94% der im Tagebau Hambach geplanten Braunkohleabbaumenge nicht verstromt werden.
  4. Auch der von der Bundesnetzagentur im Juni 2018 genehmigte Szenariorahmen Netzentwicklungsplan Strom 2030, Version 2019 orientiert sich an den Klimaschutzzielen der Bundesregierung und sieht in allen Szenarien eine deutliche Absenkung der Kapazitäten an Braunkohlekraftwerken vor.
  5. Auch wenn die genannten Ziele keine unmittelbaren Vorgaben zur Braunkohleverstromung enthalten, liegen keine Szenarien vor, in denen gezeigt wird, wie die geplanten Braunkohle-Abbaumengen mit den Klimaschutzzielen vereinbart werden könnten. Bedingung für die geplante Braunkohleverstromung sollte es deshalb sein, dass ein Szenario vorgelegt wird, in dem gezeigt wird, wie die Braunkohleverstromung mit den Klimaschutzzielen in Einklang gebracht werden können.
  6. Die Kommission für Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung soll bis Ende 2018 ein Aktionsprogramm vorlegen, das u.a. Maßnahmen enthält, mit denen das 2030-er Ziel für den Energiesektor zuverlässig erreicht werden kann, d.h. eine Verringerung der Emissionen aus der Energiewirtschaft um 61 bis 62 % im Jahr 2030 gegenüber dem Jahr 1990. Dabei sollte auch das 2020-er Ziel insofern nicht außer Acht gelassen werden, als dass Emissionsreduktionen möglichst zeitnah realisiert werden sollten. Daher sollte geprüft werden, ob weitere Grundabtretungen zur Ausweitung der Braunkohletagebaue vertagt werden können, bis die Bundesregierung das Vorgehen beim Kohleausstieg festgelegt hat.

zum Öko-Institut-Gutachten

Gutachten des Öko-Instituts

Braunkohletagebau Hambach: Klimaschutz und energiewirtschaftliche Notwendigkeit (September 2018)

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Abbaugrenzen Garzweiler II

Klimaschutz heißt: Tagebau-Stopp an der A 61.

Deutschland hat sich das Ziel gesetzt, die Treibhausgasemissionen in Deutschland sektorübergreifend bis 2020 um 40 % zu senken und eine Reduktion von 80-95 % bis 2050 gegenüber 1990 zu erreichen (Bundesregierung 2011). Der nordrhein-westfälische Landtag hat im Januar 2013 das erste deutsche Klimaschutzgesetz mit gesetzlich festgeschriebenen Klimaschutzzielen verabschiedet (Gesetz zur Förderung des Klimaschutzes). Die Gesamtsumme der Treibhausgasemissionen in Nordrhein-Westfalen soll danach bis zum Jahr 2020 um mindestens 25 % und bis zum Jahr 2050 um mindestens 80 % im Vergleich zu den Gesamtemissionen des Jahres 1990 verringert werden.

Der BUND ließ deshalb 2015 durch die Energieexperten des Öko-Instituts berechnen, welche Konsequenzen diese Klimaschutzziele für die Festlegung neuer Abbaugrenzen haben müssten. Hintergrund des Gutachtens war die Erarbeitung der neuen Braunkohlen-Leitentscheidung der Landesregierung.

Im Rahmen dieser Untersuchung werden verschiedene Studien ausgewertet, die angesichts der genannten Ziele auf Bundesebene zeigen, wie der Strombedarf zukünftig gedeckt werden kann und welche Rolle die Braunkohleerzeugung dabei spielen kann. Der in den Studien jeweils angegebene Braunkohleverbrauch für Deutschland wurde zunächst auf die einzelnen Reviere aufgeteilt und dann innerhalb des Rheinischen Reviers auf die einzelnen Tagebaue verteilt. Diese Aufteilung erfolgt auf Basis der genehmigten Kohlemenge in den Revieren, der Altersstruktur der bestehenden Kraftwerke sowie der bisherigen Fördermengen der rheinischen Tagebaue. Die so errechneten Kohlemengen für Garzweiler wurden auf die Fläche umgelegt. Dabei wird vereinfachend angenommen, dass die Braunkohle gleichmäßig verteilt ist.

Garzweiler-Stopp an der A 61

Für den Tagebau Garzweiler ergeben sich so die in der Abbildung links dargestellten Abbaugrenzen. Es zeigt sich, dass in Szenarien, in denen die Klimaschutzziele erreicht werden, eine deutliche Reduktion der Abbaumengen erfolgen muss. Nach 2030 ergeben sich in den 95 %-Szenarien höchstens noch sehr geringe Strommengen, wobei sich die Frage stellt, inwieweit Tagebau und Kraftwerke bei diesen geringen Mengen noch wirtschaftlich betrieben werden können.

Mit Blick auf die Ziele auf Landesebene zeigt sich, dass das 80 %-Ziel auf Landesebene höhere Anforderungen an den Braunkohleausstieg in Nordrhein-Westfalen stellt als ein 80 %-Ziel auf Bundesebene. Die klimapolitischen Ziele können hier laut Szenariorechnungen auf Landesebene nur erreicht werden, wenn die Stromversorgung bis 2050 auf 100 % erneuerbare Energien umgestellt wird. Ein solches Ziel kann realistischer Weise nur erreicht werden, wenn bis dahin ein Reduktionspfad eingeschlagen wird, der sich an den 95 %-Szenarien auf Bundesebene orientiert. Denn schließlich muss nicht nur die Braunkohleverstromung abgebaut, sondern gleichzeitig ein erneuerbares Stromsystem aufgebaut werden.

Wichtig für den Aufbau einer Stromversorgung auf der Basis erneuerbarer Energien in Nordrhein-Westfalen ist, dass Nordrhein-Westfalen erstens zukünftig nicht mehr wie heute Strom exportieren wird und zweitens im Land ausreichend Potenziale für erneuerbare Energien zur Verfügung stehen, um die verbleibende Erzeugung bereitzustellen. Darüber hinaus wird es eine wichtige Aufgabe sein, neben den erneuerbaren Energien auch Flexibilität bei Erzeugern, Verbrauchern und durch Speicher aufzubauen.

Dr. Dierk Bauknecht, Hauke Herrmann, David Ritter, Moritz Vogel und Christian Winger: Braunkohleausstieg NRW: Welche Abbaumengen sind energiewirtschaftlich notwendig und klimapolitisch möglich? Bericht im Auftrag des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland Landesverband Nordrhein-Westfalen e.V., Freiburg, 18. März 2015.

Gutachten des Öko-Instituts

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