BUND Landesverband Nordrhein-Westfalen

BUND-Klagen gegen den Tagebau Hambach

Seit vielen Jahren kämpft der BUND gegen den Braunkohlentagebau Hambach und für den Erhalt des Hambacher Waldes mit seinen vielen seltenen Tierarten. Der Wald ist so zum Beispiel der wichtigste Lebensraum für die streng geschützte Bechsteinfledermaus. Wir konnten die für 2018 geplanten Rodungen gerichtlich verhindern und den Hambacher Wald retten. Doch RWE will trotzdem weiterbaggern.

Wald oder Kohle?

Der BUND nutzt alle juristischen Möglichkeiten, den ebenso überflüssigen wie umweltschädlichen Tagebau Hambach zu stoppen und den unersetzlichen Hambacher Wald zu retten. Aktuell führen wir verschiedene Klagen gegen die bergrechtlichen Zulassungen sowie die vom Land NRW verfügte Grundabtretung.

 

Klage gegen Rahmenbetriebsplan

Der geltende Rahmenbetriebsplan für den Braunkohlentagebau Hambach ist bis zum 31. Dezember 2020 befristet. Damit der Betrieb fortgeführt werden kann, hat RWE deshalb einen neuen Rahmenbetriebsplan zur Fortführung des Tagebaus von 2020 bis 2030 beantragt. Mit Bescheid vom 12.12.2014 hatte die Bezirksregierung Arnsberg, Abteilung 6 Bergbau und Energie in NRW, die entsprechende Zulassung erteilt. Dagegen hat der BUND am 2. März 2015 Klage beim Verwaltungsgericht Köln eingereicht. Nach der Klageabweisung in 1. Instanz hat der BUND Berufung eingelegt. Diese wurde vom Oberverwaltungsgericht Münster zugelassen.

 

Klage gegen Hauptbetriebsplan

Nachdem der BUND schon gegen den Hauptbetriebsplan 2014-2017 geklagt und einen Rodungsstopp erwirkt hatte, hat der BUND auch gegen den Hauptbetriebsplan 2018-2020 verschiedene Rechtsmittel eingelegt..

Diesen Hauptbetriebsplan hatte die Bezirksregierung Arnsberg am 29.03.2018 zugelassen und dessen sofortige Vollziehung angeordnet. Dabei stützte sie sich v.a. auf ein von RWE beauftragte Gutachten zur Frage der Einbeziehung der Restflächen des Hambacher Waldes in die FFH-Gebietskulisse. Am 20.04.2018 hat der BUND gegen die Zulassung des Hauptbetriebsplans Klage eingereicht. Ein Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung folgte. Dieser hatte in zweiter Instanz beim OVG Münster Erfolg. Seit dem 5. Oktober gilt deshalb ein Rodungsstopp.

Am 12. März 2019 wurde die Klage im Hauptsacheverfahren vom Verwaltungsgericht Köln abgewiesen. Dennoch besteht der Rodungsstopp bis auf weiteres fort. Am 19. August 2019 hat der BUND einen Antrag auf Zulassung der Berufung eingereicht. Der Rodungsstopp hat auch mit Ablauf der bergrechtlichen Zulassung zum 31.12.2020 weiter Bestand.

Mit Datum vom 21.12.2020 hat die Bezirksregierung Köln auf Antrag der RWE Power AG einen weiteren Hauptbetriebsplan für den Zeitraum 01.01.2021 bis 31.12.2024 zugelassen. Dieser ebnet den Weg für den Tagebaufortschritt auf 263 Hektar in Richtung Südosten. Damit erfolgt er erste Schritt zur Schaffung der umstrittenen "Manheimer Bucht".

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Betreten für RWE verboten! [Foto: Hubert Perschke]

Klage gegen Grundabtretung

Seit 1997 besitzt der BUND am östlichen Rande des Hambacher Waldes ein etwa 500 Quadratmeter großes Wiesengrundstück, dass zu einem Symbol des Widerstandes geworden ist. Am 1. Dezember 2015 beantragte die RWE Power AG bei der Bezirksregierung Arnsberg die Abtretung dieses Grundstücks; am 14. März 2018 folgte ein entsprechender Antrag auf  "vorzeitige Besitzeinweisung". Beiden Anträgen gab das Land NRW statt. Gegen beide Entscheidungen legte der BUND daraufhin Klage ein.

Spätestens mit dem zwischen der RWE Power AG mit der Bundesrepublik Deutschland geschlossenen öffentlich-rechtlichen Vertrag zur Reduzierung und Beendigung der Braunkohleverstromung in Deutschland ergibt sich ein Auslaufen des Tagebaus Hambach ohne Inanspruchnahme des Hambacher Waldes. Die Kohleförderung stoppt damit vor dem BUND-Grundstück. Der BUND hat deshalb im März 2021 das Land NRW aufgefordert, die Bescheide zur Enteignung seines Grundstücks am Braunkohlentagebau Hambach aufzuheben, da der vermeintliche Enteignungszweck entfallen ist.

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AKTUELLES

Noch sind die Bagger etwa 500 m vom Bochheimer Wald entfernt. [Foto: Dirk Jansen] Noch sind die Bagger etwa 500 m vom Bochheimer Wald entfernt. [Foto: Dirk Jansen]

RWE bereitet Rodungen für Tagebau Hambach vor

Bochheimer Wald in Gefahr

11.11.2021 | RWE trifft offenbar Vorbereitungen zur Rodung des Bochheimer Waldes für den Braunkohlentagebau Hambach. Etliche Baumhöhlen wurden verschlossen. Damit will RWE verhindern, dass Fledermäuse und andere geschützte Tiere in den Höhlen überwintern können. So soll formal das artenschutzrechtliche Tötungsverbot eingehalten werden. Dabei ist dieser Wald ein wertvoller ökologischer Trittstein zur Vernetzung des Hambacher Waldes mit dem FFH-Gebiet Steinheide. Wird der Wald vernichtet, fehlt ein wichtiges Element eines zukünftigen Biotopverbundsystems. mehr

 

 

RWE erweitert den Tagebau Hambach. Dabei geht auch wieder Wald verloren. [Foto: Dirk Jansen] RWE erweitert den Tagebau Hambach. Dabei geht auch wieder Wald verloren. [Foto: Dirk Jansen]

Neue BUND-Klage gegen Hambach

Bezirksregierung verweigert Transparenz / Klage zur Fristwahrung

12.03.2021 |Der BUND zieht gegen die erneute Erweiterung des Braunkohlentagebaus Hambach vor Gericht. Die Umweltschützer reichten heute beim Verwaltungsgericht Köln Klage gegen die Zulassung des neuen Hauptbetriebsplans zur Fortführung des Tagebaus von 2021 bis 2024 ein. ...mehr

 

Die Braunkohlenbagger sind nur noch wenige hundert Meter vom BUND-Grundstück entfernt. [Foto: Dirk Jansen]

BUND beantragt Aufhebung der Enteignung

Enteignungsgrund ist weggefallen

02.03.2021 |  Der BUND hat das Land NRW aufgefordert, die Bescheide zur Enteignung seines Grundstücks am Braunkohlentagebau Hambach aufzuheben. Da RWE die Kohleförderung vor Erreichen der Grundstücksgrenze einstelle, sei der behauptete Enteignungsgrund entfallen. Gleichzeitig kritisiert der Umweltverband die Landesregierung: Im Vorgriff auf die neue Leitentscheidung zur Braunkohle lasse sie es zu, dass RWE den Tagebau Hambach im Südosten erweitern kann. ...mehr

 

 

 

Baggerstopp vor dem Hambacher Wald. Baggerstopp vor dem Hambacher Wald. [Foto: Dirk Jansen]

BUND geht in Berufung

Nächste Runde im langjährigen Rechtsstreit / Rodungsstopp besteht fort

19.08.2019 | Der langjährige juristische Streit zur Rettung des Hambacher Waldes vor den Braunkohlenbaggern und zum Stopp des Tagebaus geht in die nächste Runde. Der nordrhein-westfälische Landesverband des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) hat heute Anträge auf Zulassung der Berufung gegen drei Urteile des Verwaltungsgerichts Köln vom 12. März eingelegt (Az. 14 K 3037/18,14 K 4496/18, 14 K 6238/18). Das Gericht hatte die BUND-Klagen gegen den Hauptbetriebsplan zur Fortführung des Tagebaus von 2018 bis 2020 und die Zwangsenteignung sowie vorzeitige Besitzeinweisung eines BUND-Grundstücks im unmittelbaren Tagebauvorfeld zurückgewiesen. Damit muss jetzt das Oberverwaltungsgericht (OVG) des Landes NRW in Münster entscheiden. Dessen ungeachtet besteht der vom BUND im Eilverfahren beim OVG erwirkte Rodungsstopp im Hambacher Wald bis auf weiteres fort.

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Das BUND-Gerichtsteam vor dem VG Köln. [Foto: Adalbert Niemeyer-Lüllwitz]

Hambach-Klagen vorerst erfolglos

Aber: Urteil wahrscheinlich folgenlos für den Wald

13.03.2019 | Am 12. März hat das Verwaltungsgericht Köln nach mehrstündiger mündlicher Erörterung drei Klagen des BUND NRW im Zusammenhang mit der Fortsetzung des Braunkohlentagebaus Hambach abgewiesen. Zuvor hatte der Kohlekonzern zwei Vergleichsvorschläge des Gerichts kategorisch abgelehnt. An der Situation im Hambacher Wald ändert das indessen nichts: Bis auf weiteres darf im Hambacher Wald nicht gerodet werden.

Mit seinen Klagen richtet sich der BUND zum einen gegen die Zulassung des Hauptbetriebsplans für die Fortführung des Braunkohlentagebaus Hambach im Zeitraum vom 1. April 2018 bis zum 31. Dezember 2020 und zum anderen gegen die Grundabtretung (Enteignung) seines Grundstücks im unmittelbaren Tagebauvorfeld.

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Hambacher Wald im Oktober 2018. [Foto: Dirk Jansen]

Hambacher Wald: Neue Studien belegen falsche Aussagen von RWE

These von der "Unrettbarkeit" des Hambacher Waldes ist falsch

23.10.2018 |  Einen Tag vor dem Besuch der Kohle-Kommission  im Rheinischen Braunkohlenrevier hat der BUND neue Studien zur energiewirtschaftlichen Notwendigkeit des Tagebaus Hambach und den Auswirkungen verschiedener Klimaschutzszenarien auf den Hambacher Wald vorgelegt. Nach diesen aktuellen Untersuchungen kann der Tagebau noch bis zu seinem geregelten Auslaufen fortgeführt werden, ohne weitere Bäume fällen zu müssen. Damit widerspricht der BUND den RWE-Aussagen, wonach der wertvolle Wald auf jeden Fall verloren sei. mehr 

 

 

[Fotos: Dirk Jansen]

Hambach: Fledermaushöhlen müssen unverzüglich geöffnet werden

RWE verstößt gegen Artenschutz im Hambacher Wald

14.10.2018 |Trotz des am 5. Oktober von Seiten des Oberverwaltungsgerichts verfügten Stopps von Rodungsmaßnahmen im Hambacher Wald hat die RWE Power AG hunderte Baumhöhlen im Hambacher verschließen lassen, um Fledermäuse auszusperren. Dabei kommt es nach Hinweisen auch immer wieder zum Einschluss von Fledermäusen und anderen Tieren. Der BUND hat die Behörden jetzt aufgefordert, die Baumhöhlen bis spätestens dem 15. Oktober wieder zu öffnen.  mehr

 

 

BUND erwirkt Rodungsstopp im Hambacher Wald

NRW-Regierung darf morgige Demonstration nicht weiter blockieren

05.10.2018 | Das Oberverwaltungsgericht des Landes Nordrhein-Westfalen hat heute einem Eilantrag des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) gegen das Land Nordrhein-Westfalen stattgegeben. Demnach darf der Hambacher Wald nicht gerodet werden. Dies gilt, bis über die Klage des BUND rechtskräftig entschieden ist, die seit April 2018 beim Verwaltungsgericht Köln anhängig ist. Der Beschluss des Oberverwaltungsgerichts ist unanfechtbar.  mehr

 

Waldspaziergang am 30.09.2018: "RWE hat kein Recht zu roden"

 

RWE schafft Fakten. [Foto: Thomas Krämerkämper]

Rodung des Hambacher Waldes

RWE hat nicht das Recht auf seiner Seite

14.09.2018 | Das aktuelle Vorgehen von RWE am Hambacher Wald verschärft den politischen Konflikt und eskaliert die Lage vor Ort. Dazu erklärt der Vorsitzende des BUND Landesverbands NRW Holger Sticht: „RWE handelt nicht nur gesellschaftlich unverantwortlich, sondern will eine klar rechtswidrige Rodung des Hambacher Waldes betrieben. Grundsätzlich gilt, dass RWE bis heute keine bestandskräftige Genehmigung für die Rodung des Hambacher Waldes hat. Der Konzern darf auch nicht ab 1. Oktober roden. Ein Grund ist die anhängige Klage des BUND.“ Wegen dieser Klage hatte sich der Konzern nach gerichtlicher Aufforderung verpflichtet, bis Mitte Oktober Rodungen zu unterlassen. Sticht weiter: „In Wahrheit wird schon bei der jetzigen Räumung gerodet. RWE unterstützt aktiv diese Fäll- und Räumarbeiten im Wald mit schwerem Gerät und Personal. Wir fordern RWE und die zuständigen Behörden auf, diese drastischen Eingriffe sofort einzustellen. Das ist nicht nur politisch geboten, es ist auch rechtlich erforderlich.“  mehr

 Bildergalerie: RWE schafft Fakten

 

Im Hambacher Wald verstößt RWE gegen die Stillhalteerklärung. [Foto: Dirk Jansen]

BUND-Eilanträge zur Räumung im Hambacher Wald

Landesregierung darf sich nicht länger zum Handlanger von RWE machen

13.09.2018 | Der nordrhein-westfälische Landesverband des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) hat ergänzend zu den laufenden Klageverfahren gestern und heute bei den zuständigen Gerichten weitere Eilanträge für die Unterbindung jedweder Rodungen im Hambacher Wald eingereicht. Mit den Anträgen an das Oberverwaltungsgericht sowie die Verwaltungsgerichte Köln und Aachen sollen jegliche Baumfällungen und -schädigungen im Wald untersagt werden, bis über den Schutzstatus des Waldes und die Zukunft des Braunkohlentagebaus endgültig entschieden ist.  mehr

 

Atempause für den Hambacher Wald

06.09.2018 |RWE muss die ab dem  1. Oktober geplanten Rodungen im Hambacher Wald verschieben. Im Klage-Verfahren des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) gegen das Land NRW wegen der Zulassung des aktuellen Hauptbetriebsplans für den Braunkohlentagebau Hambach hat der Kohlekonzern gestern nach Aufforderung durch das Oberverwaltungsgericht in Münster eine Stillhaltezusage abgegeben. Danach sicherte RWE zu, nicht vor dem 14. Oktober mit Rodungen beginnen zu wollen. Die seit gestern im Wald laufenden Maßnahmen stünden in keinem Zusammenhang mit den geplanten Rodungen. mehr

 

Detail

RWE rodet auf Vorrat. [Foto: Thomas Krämerkämper]

Hambacher Wald: Rodungspläne von RWE verstoßen gegen Auflagen der Genehmigung

BUND belegt weiteren Spielraum für Vermeidung von Rodungen

01.09.2018 | In der aktuellen Auseinandersetzung um den Hambacher Wald hat der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) NRW dem RWE-Konzern erneut nachgewiesen, dass es keine akute Notwendigkeit zur Durchführung von Rodungen gibt. Im Gegensatz zu den Verlautbarungen von RWE kann der BUND Landesverband basierend auf neuen Messungen nachweisen, dass RWE mindestens einen Spielraum von zwei bis drei Jahren hat, bis neue Rodungen in Rede stehen. Der BUND hat dies in einem Antwortschreiben an RWE detailliert dargestellt. Darüber hinaus zeigt neues Kartenmaterial von RWE, dass die vom Konzern vorgesehenen Rodungen in dieser Saison klar gegen die Vorgaben zu Rodungen in der aktuellen Tagebaugenehmigung verstoßen würden. mehr

 

Hambacher Wald: BUND zieht abermals vor das Oberverwaltungsgericht

01. August 2018 |  Der nordrhein-westfälische Landesverband des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) zieht zur Rettung des unersetzlichen Hambacher Waldes vor den Braunkohlenbaggern der RWE Power AG abermals vor das Oberverwaltungsgericht (OVG) des Landes. Der Umweltverband hat heute beim OVG in Münster Beschwerde gegen einen gestern ergangenen Beschluss des Verwaltungsgerichts Köln eingelegt. Die 14. Kammer des VG Köln hatte mit dem heute zugestellten Beschluss den BUND-Eilantrag auf  Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung seiner bereits am 20. April 2018 eingereichten Klage gegen die Zulassung des Hauptbetriebsplans zur Fortführung des Tagebaus Hambach von 2018 bis 2020 abgelehnt. Mit dem Eilantrag will der BUND  noch rechtzeitig vor dem möglichen Beginn der Rodungssaison am 1. Oktober eine gerichtliche Entscheidung für einen Rodungsstopp erwirken.  mehr

 

Neuer Eilantrag für Rodungsstopp

10.07.2018 |Der nordrhein-westfälische Landesverband des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland erhöht den juristischen Druck zur Rettung des Hambacher Waldes vor den Braunkohlenbaggern der RWE Power AG. Der Umweltverband hat beim Verwaltungsgericht Köln einen Eilantrag eingereicht, mit dem die Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung seiner bereits am 20. April 2018 eingereichten Klage gegen die Zulassung des Hauptbetriebsplans zur Fortführung des Tagebaus Hambach von 2018 bis 2020 durchgesetzt werden soll. Dieser Antrag war notwendig geworden, um rechtzeitig vor dem möglichen Beginn der Rodungssaison am 1. Oktober eine gerichtliche Entscheidung herbeizuführen.  mehr

 

FFH-Gebiet Hambacher Wald

22.06.2018 | Der BUND hat heute vor Pressevertreter*innen in Kerpen-Buir die wesentlichen Inhalte der aktuellen Klagen erläutert. Entscheidend dabei ist, dass auch die Restflächen des Hambacher Waldes zwingend als FFH-Gebiet für das europäische Natura 2000-Schutzgebietsnetz hätten nachgemeldet werden müssen. Die Landesregierung hatte dies rechtswidrig unterlassen, um nicht die Fortführung des Tagebaus zu gefährden. Dabei dürfen wirtschaftliche Gründe bei der Auswahl der Gebiete keine Rollen spielen. Nach den fachlichen Vorgaben ergibt sich ein potenzielles FFH-Gebiet von 976 Hektar. Darin enthalten sind wegen ihres noch vorhandenen Entwicklungspotenzials auch bereits gerodete Flächen.

Handout

 


 

Das potenzielle FFH-Gebiet Hambacher Wald (D. Jansen)

BUND mit neuer Klage gegen Tagebau

20.04.2018 | Der BUND will mit einer neuen Klage gegen den Braunkohlentagebau die Restflächen des wertvollen Hambacher Waldes retten. Die Natur- und Klimaschützer reichten heute beim Verwaltungsgericht Köln einen Antrag auf Aufhebung der Zulassung des Hauptbetriebsplans für den Zeitraum vom 01.04.2018 bis 31.12.2020 ein. Die Bezirksregierung Arnsberg hatte die bergrechtliche Zulassung für den Tagebau Hambach auf Antrag der RWE Power AG am 29. März 2018 erteilt und gleichzeitig deren sofortige Vollziehung angeordnet. mehr


 

 

Hambacher Wald: BUND will vors Oberverwaltungsgericht

Umweltverband beantragt Zulassung der Berufung

13.03.2018 | Der Rechtsstreit um den Schutz des Hambacher Waldes vor dem Braunkohlentagebau geht weiter. Der BUND hat heute beim Verwaltungsgericht Köln beantragt, die Berufung gegen das am 24.November 2017 verkündete Urteil (14 K 1282/15) zuzulassen. Wird dem Antrag stattgegeben, muss das Oberverwaltungsgericht des Landes in Münster über die BUND-Klage entscheiden. mehr 


 

RWE startet neuen Genehmigungsanlauf

Antrag auf neuen Hauptbetriebsplan Hambach eingereicht

16.02.2018 | Die RWE Power AG startet einen neuen Anlauf, um im Rechtsstreit mit dem BUND eine bergrechtliche Zulassung zur Fortführung des Tagebaus Hambach zu erhalten. Der Kohlekonzern hat jetzt nach Presseangaben bei der Bezirksregierung Arnsberg einen Antrag auf Zulassung des Hauptbetriebsplanes für den Zeitraum 2018 bis 2020 gestellt. Damit wird auch eine Rodungsgenehmigung beantragt. Laut RWE wurde mit dem Antrag auch ein neues Gutachten vorgelegt, dass angeblich belegen soll, dass der Hambacher Wald nicht als FFH-Gebiet ausgewiesen werden müsse.  mehr


 

Deckt die Naturschutzbehörde die Vertreibung der Fledermäuse?

(D. Jansen)

Untätigkeit zugunsten von RWE?

Mit zunehmenden Unverständnis reagiert der BUND auf das zögerliche Agieren des Umweltamtes des Kreises Düren in Bezug auf die fortgesetzten Verstöße gegen artenschutzrechtliche Bestimmungen im Hambacher Wald. Der BUND hat die Behörde heute erneut aufgefordert, alle Verschlüsse der Fledermaushöhlen der Quartierbäume unverzüglich zu entfernen.  mehr


 

Bergbehörde verlängert Hauptbetriebsplan

Zulassung ohne Rodungserlaubnis

20.12.2017 | Die Bezirksregierung Arnsberg hat heute auf Antrag der RWE Power AG die Geltungsdauer des derzeitigen Hauptbetriebsplans verlängert, um den drohenden Stopp des gesamten Tagebaus zu verhindern. Die Zulassung ist längstens bis zum 31.03.2018 befristet. In der Nebenbestimmung Nr. 17 heißt es: "Rodungs- und Abholzungsmaßnahmen auf bewaldeten Flächen sind nicht zugelassen".

Ferner wird die RWE Power AG aufgefordert, bis spätestens zum 15.02.2018  einen aktualisierten Antrag auf Zulassung des Hauptbetriebsplans 2018-2020 oder aber einen weiteren Antrag auf Verlängerung des derzeitigen Hauptbetriebsplans einzureichen.


 

Die Rodungssaison ist vorbei

Energieminister bestätigt Kettensägen-Aus

15.12.2017 |Auch im Januar 2018 werden die Kettensägen im Hambacher Wald schweigen. NRW-Energieminister Andreas Pinkwart bestätigte im WDR, dass es vor dem nächsten Herbst keine Rodungen geben wird. "Da ab März laut Naturschutzgesetz ohnehin keine Bäume mehr gefällt werden können, kommen Abholzungen im Hambacher Forst nicht vor Oktober 2018 in Betracht", sagte Pinkwart. Da der Tagebau ohne eine entsprechende bergrechtliche Zulassung am 1.1.2018 nicht fortgeführt werden könnte, will das Land dem RWE jetzt eine Hauptbetriebsplan-Zulassung ohne Rodungserlaubnis erteilen.


 

BUND erzielt Erfolg für Hambacher Wald

RWE erklärt Rodungsverzicht

14.12.2017 | Im Eilbeschwerdeverfahren um den vom Braunkohlentagebau bedrohten Hambacher Wald hat der nordrhein-westfälische Landesverband des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) einen wichtigen Etappensieg errungen. RWE erklärte heute verbindlich einen Rodungsverzicht auf Basis der aktuellen Genehmigung und sicherte die Kostenübernahme für das Verfahren zu.  mehr


 

BUND signalisiert Einigungsbereitschaft

Hambacher Wald im Dezember 2017. (D. Jansen)

Vergleichsvorschlag des Oberverwaltungsgerichts zum Hambacher Wald

13.12.2017 | Im Eilbeschwerdeverfahren um den vom Braunkohlentagebau bedrohten Hambacher Wald hat der BUND heute seine grundsätzliche Bereitschaft signalisiert, dem vom Oberverwaltungsgericht vorgeschlagenen Vergleich zuzustimmen. Kern des Vergleichs ist ein Rodungsstopp und die Beauftragung eines Gutachters zur Klärung der zentralen Frage der Eignung des Hambacher Waldes als FFH-Gebiet. Der BUND hat dem Land NRW heute schriftlich vorgeschlagen, den zu beauftragenden Gutachter direkt miteinander abzustimmen. Die Auswahl eines kompetenten und unparteiischen Gutachters ist für die endgültige Akzeptanz des Vergleichs für den BUND entscheidend. Das schließe bereits für eine der Parteien in dieser Sache tätige Gutachter aus.

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Vergleichsvorschlag des Oberverwaltungsgerichts zum Hambacher Wald

Etwa zwei Hektar wertvollen Waldes hatte RWE bis zum Rodungsstopp gefällt. (D. Jansen)

BUND begrüßt alle Initiativen zur Lösung des Konflikts

01.12.2017 | Im juristischen Streit um den vom Braunkohlentagebau bedrohten Hambacher Wald hat das Oberverwaltungsgericht des Landes Nordrhein-Westfalen heute den Verfahrensbeteiligten einen Vergleichsvorschlag unterbreitet. Darin ist vorgesehen, dass die RWE Power AG bis zum 31. Dezember 2017 keine weiteren Abholzungs- und Rodungsmaßnahmen in dem Gebiet durchführt und das beklagte Land ein Sachverständigengutachten dazu einholt, ob die bewaldete Fläche mit Blick auf die Bechsteinfledermaus die Kriterien für ein FFH-Gebiet erfüllt.

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RWE vertreibt Fledermäuse

Zur Gewinnung der Braunkohle vertreibt RWE nicht nur Menschen aus ihrer Heimat, sondern auch streng geschützte Tiere. Mit Maßnahmen, die nicht durch artenschutzrechtliche Ausnahmegenehmigungen abgedeckt sind, werden aktuell zum Beispiel die Quartierbäume von Fledermäusen unbewohnbar gemacht. Dagegen hat der BUND bei den zuständigen Behörden jetzt Beschwerde eingelegt. 

 


 

BUND setzt Rodungsstopp im Hambacher Wald durch

Ab heute, 18 Uhr, schweigen die Sägen 

28.11.2017 |Auf Antrag des BUND hat das Oberverwaltungsgericht (OVG) für das Land Nordrhein-Westfalen in Münster heute einen Rodungsstopp im Hambacher Wald verfügt. Das Gericht hat das Land NRW im Wege einer Zwischenentscheidung verpflichtet, sicherzustellen, dass RWE die Fällarbeiten ab heute, 18.00 Uhr, einstellt. Das Rodungsverbot gilt zunächst so lange bis das OVG über die BUND-Beschwerde gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Köln vom 25. Oktober 2017 entschieden hat. 

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Interview: Brauchen wir noch Braunkohle?

WDR 5 Profit - aktuell | 24.11.2017 | 04:42 Min.

Interview mit Dirk Jansen, Geschäftsleiter Umwelt- und Naturschutzpolitik BUND NRW  ... hier (extern)


 

Weiter Widerstand gegen Tagebau Hambach

Verwaltungsgericht Köln, 24.11.2017 (D. Jansen)

Antrag auf Zwischenverfügung beim Oberverwaltungsgericht eingereicht

24.11.2017 | Nach dem heutigen Urteil des Verwaltungsgerichts Köln kündigte der nordrhein-westfälische Landesverband des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) weiteren Widerstand an. Das Gericht hatte die Klage des BUND gegen den Braunkohlentagebau Hambach abgewiesen. Bei der mündlichen Urteilsbegründung hatte die Kammer jedoch ihr Bedauern ausgedrückt, dass RWE und das Land NRW den Vergleichsvorschlag des Gerichts abgelehnt hatten. 

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„RWE und Land müssen Beitrag zum Rechtsfrieden leisten“

Das BUND-Gerichtsteam: Dr. Thomas Krämerkämper, Dr. Matthias Schreiber, Dirk Jansen, Rechtsanwalt Dirk Teßmer

BUND fordert Ende der "Augen-zu-und-durch"-Strategie

22.11.2017 | Im Rechtsstreit um den Braunkohlentagebau Hambach fordert der (BUND) das Land NRW und die RWE Power auf, die kategorische Ablehnung eines Vergleichs aufzugeben. In der gestrigen mündlichen Verhandlung hatte das Gericht den Prozessbeteiligten einen Vergleich vorgeschlagen, der den verbliebenen Rest des Hambacher Waldes verschont hätte, ohne die Braunkohlenförderung zum Erliegen zu bringen. Der Vorsitzende Richter Holger Maurer hatte ausgeführt, dass aus Klimaschutzgründen der Kohleausstieg unabwendbar sei. Der Kohleausstieg sei nur noch eine Frage der Zeit. Daher müsse über Lösungen nachgedacht werden, um weitere Rodungen zu vermeiden. Damit könnte auch ein Beitrag zum Rechtsfrieden in der Region geleistet werden.

Die Urteilsverkündung erfolgt am 24.11.2017, 10 Uhr, Saal 1, VG Köln

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Gericht entscheidet über BUND-Klagen

Bleibt der Rodungsstopp bestehen?

17.11.2017 | Am Dienstag, den 21. November (10.30 Uhr VG Köln, Appellhofplatz, Eingang Burgmauer, Saal 1, Erdgeschoss), verhandelt das Verwaltungsgericht Köln die Klagen des nordrhein-westfälischen Landesverbandes des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland gegen die Fortführung des Braunkohlentagebaus Hambach. Setzt sich der BUND vor Gericht durch, wären damit auch die vom Kohlekonzern aktuell geplanten Rodungen im Hambacher Wald gestoppt.

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Hambacher Wald: BUND reicht Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht ein

Herbst im Hambacher Wald. (D. Jansen)

Nach Gerichtsbeschluss zum Tagebau Hambach ruft der BUND die nächste Instanz an 

25. Oktober 2017 | Im Rechtsstreit des nordrhein-westfälischen Landesverbandes des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) gegen das Land Nordrhein-Westfalen zum Stopp der Rodungen im Hambacher Wald hat das  Verwaltungsgericht Köln heute eine erste Entscheidung im Eilverfahren gefällt. Das Gericht hat dem Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung der Klage gegen die Zulassung des Hauptbetriebsplans hinsichtlich einer etwa 56 Hektar großen Waldfläche stattgegeben. In diesem Teilbereich sind Rodungen damit bis zur Entscheidung im Hauptsacheverfahren unzulässig. Für den übrigen dem Tagebau am nächsten gelegenen Bereich wurde der BUND-Antrag abgelehnt. 

zur Pressemitteilung des BUND

Beschluss des VG Köln vom 25.10.2017

 


 

Hambacher Wald retten: Im Video erklären wir, warum der Wald so wertvoll ist.


 

 

Hambach-Klage: Gerichtstermin aufgehoben

Verwaltungsgericht Köln sieht noch weiteren Klärungsbedarf

13. Oktober 2017 | Der vom Verwaltungsgericht Köln ursprünglich für den 17. Oktober anberaumte Termin der mündlichen Verhandlung der BUND-Klagen gegen den Braunkohlentagebau Hambach wurde kurzfristig aufgehoben. Das Gericht begründet die Aufhebung damit, dass vorab eine weitere Aufklärung des Sachverhalts und die Gewährung rechtlichen Gehörs zu Umständen erforderlich seien , zu denen die Beteiligten bisher nicht Stellung genommen haben. 

Als neuer Verhandlungstermin wurde der 21. November, 10.30 Uhr festgelegt ( VG Köln, Appellhofplatz, Eingang Burgmauer, Saal 1, Erdgeschoss).

 


 

Braunkohlentagebau Hambach vor Gericht

Wald oder Kohle? (M. Goergens)

Verwaltungsgericht Köln verhandelt BUND-Klagen

Düsseldorf, 09.10.2017 | Am 17. Oktober verhandelt das Verwaltungsgericht Köln die Klagen des nordrhein-westfälischen Landesverbandes des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND). Gegenstand der Klagen sind die von der Bezirksregierung Arnsberg erteilten Zulassungen des Rahmenbetriebsplans zur Fortführung des Tagebaus von 2020 bis 2030 sowie des Hauptbetriebsplans für den Zeitraum von 2015 bis 2017. Der BUND hält beide für rechtswidrig, da bei deren Zulassung wesentliche Umweltbestimmungen nicht eingehalten wurden. Die Verhandlung ist öffentlich und findet um 10.30 Uhr in Saal 160 des VG Köln (Appellhofplatz, Eingang Burgmauer) statt.

Der BUND hatte die Klagen am 2. März 2015 eingereicht. Die vom BUND angefochtene Rahmenbetriebsplan-Zulassung umfasst eine Abbaufläche von weiteren 924 Hektar. Davon sind 226 Hektar wertvoller Wald, der 142 Vogelarten eine Heimat bietet. Allein zwölf streng geschützte Fledermausarten wie zum Beispiel die höchst seltene Bechstein-Fledermaus und die streng geschützte Haselmaus haben dort ihr Refugium. Um weitere 450 Millionen Tonnen Braunkohle fördern zu können, will RWE den 12.000 Jahre alten Hambacher Wald bis auf wenige Reste zerstören.

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Vorerst keine Rodungen im Hambacher Wald

Der BUND hat die Motorsägern erst einmal gestoppt. (D. Jansen)

RWE reagiert auf BUND-Klagen

05.09.2017 | Die RWE Power AG wird nicht wie geplant am 1. Oktober mit den Rodungsarbeiten im Hambacher Wald fortfahren. Nach Angaben des nordrhein-westfälischen Landesverbandes des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) hat der Braunkohlekonzern jetzt einem Aufschub der Baumfällungen zugestimmt. Gegenüber dem Gericht hat der Bergbautreibende verbindlich erklärt, mit den Rodungsarbeiten zur Freimachung des weiteren Vorfeldes des Tagebaus Hambach nicht vor dem 25. Oktober beginnen zu wollen. Hintergrund  ist der Eilantrag an das Verwaltungsgericht Köln vom 22. August 2017, mit dem der BUND die Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung seiner Klagen gegen die bergrechtlichen Zulassungen zur Fortführung des Braunkohlenagebaus Hambach beantragt hat. Zur mündlichen Verhandlung der Klagen hat das VG Köln für den 17. Oktober geladen (VG Köln,  Saal 160, 10:30 Uhr).

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Eilantrag für Rodungsstopp im Hambacher Wald

Jeder Quadratmeter unersetzlich. (D. Jansen)

Notmaßnahme vor beginn der Rodungssaison

22.08.2017 | Mit einem heute beim Verwaltungsgericht Köln eingereichten Eilantrag will der nordrhein-westfälische Landesverband des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) einen Rodungsstopp  für den Hambacher Wald erzwingen.

„Jeder Quadratmeter dieses einzigartigen und eigentlich streng geschützten Lebensraums ist es wert, gerettet zu werden“, sagte der BUND-Landesvorsitzende Holger Sticht. Vom einst mehr als 4.100 Hektar großen Wald sind trotz der Zerstörung durch die Braunkohlenbagger noch immer große Bestände mit streng geschützten Tierarten wie der Bechsteinfledermaus vorhanden. Die Restbestände der Eichen-Hainbuchenwälder gehören noch immer zu den flächenhaft und qualitativ hochwertigsten Vorkommen dieses Lebensraumtyps in der ganzen atlantischen Region Deutschlands. Die Bechsteinfledermaus-Kolonien gehören zu den bedeutendsten Europas.

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Hintergrundpapier zum Hambacher Wald  

 


 

Tagebau Hambach: Entscheidung vertagt

Der Hambacher Wald. (D. Jansen)

Gericht hebt Termin zur mündlichen Verhandlung der BUND-Klage auf

07.06.2017 | Der ursprünglich für den 20. Juni vorgesehene Termin der mündlichen Verhandlung der BUND-Klage gegen den 3. Rahmenbetriebsplan und den aktuellen Hauptbetriebsplan des Tagebaus Hambach wurde vom Verwaltungsgericht Köln aufgehoben. Grund dafür sind Zuständigkeitsfragen. Der Geltungsbereich des streitgegenständlichen Rahmenbetriebsplanes liegt in verschiedenen Gerichtsbezirken (Aachen und Köln), weshalb die Kölner Richter vom Oberverwaltungsgericht (OVG) in Münster klären lassen wollten, welches Verwaltungsgericht denn nun zuständig sei. Mit Beschluss vom 31. Mai hat das OVG „mit Blick auf das Gebot effektiver und sachgerechter Verfahrensdurchführung“ das VG Köln als zuständiges Gericht bestimmt.

Der BUND hofft jetzt auf eine schnelle Neu-Terminierung, um nach Möglichkeit noch vor dem Beginn der Rodungs-Saison im Hambacher Wald eine Entscheidung herbei zu führen. Mit der Klage soll geklärt werden, ob es rechtens war, die bergrechtlichen Zulassungen unter Umgehung eines Planfeststellungsverfahrens und damit ohne Umweltverträglichkeitsprüfung zu genehmigen. Auch die Fragen, inwieweit der Hambacher Wald als potentielles FFH-Gebiete und faktisches Vogelschutzgebiet zu berücksichtigen wären und welche artenschutzrechtlichen Tatbestände verletzt wurden, sind entscheidungserheblich.

Setzen wir uns durch, können mehrere hundert Hektar des Hambacher Waldes gerettet werden.

 


Neue BUND-Klage gegen Tagebau Hambach

"Rahmenbetriebsplanzulassung ist klar rechtswidrig"

02.03.2015 | Der nordrhein-westfälische Landesverband des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) unternimmt einen neuen Anlauf zum juristischen Stopp des Braunkohlentagebaus Hambach bei Köln. Der Umweltverband legte heute beim Verwaltungsgericht Köln Klage gegen die Zulassung des dritten Rahmenbetriebsplanes zur Fortführung des Tagebaus von 2020 bis 2030 ein.

"Der Tagebau zerstört ein einzigartiges Waldgebiet von europäischem Rang", sagte Holger Sticht, Landesvorsitzender des BUND. "Ein größerer Eingriff in die Natur ist nicht vorstellbar. Und dabei haben es die Behörden erneut unterlassen, zumindest eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen."

Die jetzt vom BUND angefochtene bergrechtliche Zulassung der Bezirksregierung Arnsberg umfasst eine Abbaufläche von 924 Hektar. Davon sind 226 Hektar wertvoller Wald, der 142 Vogelarten eine Heimat bietet. Allein zwölf streng geschützte Fledermausarten wie zum Beispiel die höchst seltene Bechstein-Fledermaus und die streng geschützte Haselmaus haben dort ihr Refugium. Um weitere 450 Millionen Tonnen Braunkohle fördern zu können, will RWE den 12.000 Jahre alten Hambacher Wald bis auf wenige Reste zerstören. Zwar soll versucht werden, eine Art Ersatznatur für die geschützten Tierarten zu schaffen. Der BUND hält dies jedoch für einen untauglichen Versuch, die Rechtwidrigkeit des Eingriffs zu kaschieren.

Nach BUND-Auffassung ist die Rahmenbetriebsplanzulassung aus zwei Gründen "klar rechtswidrig". Zum einen führt die Weiterführung des Tagebaus unstreitig zur vollständigen Zerstörung der Waldbereiche mitsamt ihrer Lebensraumtypen und des spezifischen Arteninventars. Diese Flächen erfüllen alle gesetzlichen Anforderungen eines potenziellen FFH- und auch faktischen Vogelschutzgebiets. "Deren Zerstörung ist nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs und des Bundesverwaltungsgerichts unzulässig", konstatierte BUND-Anwalt Dirk Teßmer von der Frankfurter Kanzlei Philipp-Gerlach und Teßmer. Zum anderen haben die Behörden bewusst auf die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung verzichtet und den Rahmenbetriebsplan nicht als Planfeststellungsbeschluss erlassen. Dies sei ein gravierender Verfahrensfehler.

Mit der Klage gegen die Rahmenbetriebsplanzulassung hat der BUND gleichzeitig eine Klage auf vorbeugende Feststellung der Rechtswidrigkeit einer künftigen Enteignung seines BUND-Eigentums in der Tagebaufläche eingereicht. „Wir sind seit 1997 Eigentümer eines Grundstücks im Tagebaufeld Hambach“, sagte BUND-Geschäftsleiter Dirk Jansen. „Dieses wollen wir nicht kampflos an RWE abtreten, zumal es ein geschütztes römisches Bodendenkmal umfasst.“

Mit dem erneuten juristischen Vorstoß geht der langjährige juristische Widerstand des BUND gegen den Tagebau Hambach in eine neue Runde. Eine erste Klage hatte der Umweltverband 1996 eingereicht. Seitdem habe sich die Rechtsprechung in entscheidenden Punkten fortentwickelt. Insofern sieht der BUND dem neuerlichen Rechtsstreit optimistisch entgegen.

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Was muss getan werden, um den "Hambi" dauerhaft zu schützen? Der BUNDhintergrund gibt Antworten.

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Der juristische Kampf um den Hambacher Wald

MutbürgerDokus hat den Vortrag von BUND-Geschäftsleiter Dirk Jansen am 27. Januar 2018 in Kerpen-Buir in Bild und Ton dokumentiert.

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