BUND Landesverband Nordrhein-Westfalen

Verwaltungsgericht Gelsenkirchen verhandelt BUND-Klage gegen Kohlekraftwerk Lünen

10. Januar 2020 | Energiewende, Flüsse & Gewässer, Klima & Energie, Klimawandel, Kohle, Kohlekraftwerk Lünen

Wasserrechtliche Erlaubnis auf dem Prüfstand

BUND-Klage gegen Kohlekraftwerk Lünen Der Streitgegenstand. [Foto: Dirk Jansen]

Das Trianel Kohlekraftwerk Lünen steht erneut auf dem juristischen Prüfstand. Am kommenden Dienstag  (14.01.2020) verhandelt das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen die Klage des nordrhein-westfälischen Landesverbandes des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) gegen das Land NRW wegen der durch die Bezirksregierung Arnsberg am 22. November 2013 erteilten wasserrechtlichen Erlaubnis zur Einleitung von Abwässern in die Lippe. Beigeladen sind der Stadtbetrieb Abwasserbeseitigung Lünen und die Trianel Kohlekraftwerk Lünen GmbH und Co. KG.

Die Erlaubnis betrifft die Einleitung von jährlich mehr als 60.000 Kubikmeter Kühlturmabflutwasser und Abwasser aus der Rauchgasentschwefelungsanlage aus dem Steinkohlekraftwerk. Die Abwässer werden über eine 1 km lange Abwasserleitung im Bereich eines Fauna-Flora-Habitat-Schutzgebiets in die Lippe eingeleitet. Mit dem Abwasser werden unter anderem auch Schwermetalle wie Chrom, Kupfer, Nickel, Zink und Quecksilber in die Lippe eingeleitet. Letzteres, obwohl die Quecksilberbelastung für die in der Lippe lebenden Fische schon deutlich über der Umweltqualitätsnorm liegt. Der BUND sieht darin unzulässige schädliche Gewässerverunreinigungen sowie einen Verstoß gegen die Vorgaben der EU-Wasserrahmenrichtlinie und hatte deshalb am 27.12.2013 Klage gegen die Einleitungserlaubnis eingereicht.

Neben dieser Klage führt der BUND eine weitere gegen die immissionsschutzrechtliche Genehmigung des Kohlemeilers. Nachdem das Bundesverwaltungsgericht am 15. Mai 2019 das klageabweisende Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster vom 16. Juni 2016 aufgehoben hatte, muss das Oberverwaltungsgericht jetzt erneut entscheiden.

Das 750-Megawatt-Trianel Kohlekraftwerk Lünen ist  seit 1. Dezember 2013 am Netz und hat seitdem mehr als 20 Millionen Tonnen des Treibhausgases Kohlendioxid ausgestoßen.

VG Gelsenkirchen Az.:  9 K 2735/14

Hinweis: Die mündliche Verhandlung findet am 14. Januar 2014 um 11.30 Uhr im Sitzungssaal III (Erdgeschoss) des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen, Bahnhofsvorplatz 3, statt.

 

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