BUND Landesverband Nordrhein-Westfalen

Trianel Kohlekraftwerk Lünen: Oberverwaltungsgericht verhandelt BUND-Klage

06. Mai 2016 | Kohle, Klima & Energie, Kohlekraftwerk Lünen

Zweiter Genehmigungsanlauf für Kohlemeiler

© D. Jansen

Die Klagen des nordrhein-westfälischen Landesverbandes des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) gegen das Trianel-Steinkohlenkraftwerk Lünen werden am 11. und 12. Mai 2016 vor dem Oberverwaltungsgericht (OVG) des Landes Nordrhein-Westfalen in Münster verhandelt. Bereits im ersten Genehmigungsanlauf hatte der BUND vor Gericht obsiegt, die Genehmigungen wurden aufgehoben. Da die wesentlichen Mängel des Kraftwerksstandorts und –betriebs weiter bestehen, geht der BUND optimistisch in die Verhandlung.

„Trotz hunderte Seiten starker Schriftsätze allein in den letzten Tagen hat Trianel bis heute keinen Nachweis der Unbedenklichkeit der Kraftwerks-Schadstoffe für die nahe gelegenen europäischen Schutzgebiete erbringen können“, sagte der stellvertretende BUND-Landesvorsitzende Thomas Krämerkämper. „Alle Schönrechnerei kann nicht darüber hinwegtäuschen: Das Kraftwerk hätte nie genehmigt werden dürfen.“

Bereits im ersten Genehmigungsanlauf war Trianel vor Gericht gescheitert. Zunächst hatte der BUND vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) sein umfassendes Klagerecht durchgesetzt und sodann eine umfassende gerichtliche Überprüfung der Kraftwerksgenehmigung durch das OVG erreicht. Im Ergebnis wurden die Genehmigungen am 1. Dezember 2011 aufgehoben (Az.: 8 D 58/08.AK). Das Urteil wurde am 5. September 2012 vom Bundesverwaltungsgericht bestätigt  (BVerwG 7 B 24.12).

Da Trianel das Kraftwerk aber zwischenzeitlich bauen durfte, hat es vom Gericht beanstandete Gutachten neu erstellen lassen, Kompensationsmaßnahmen für die betriebsbedingten Einwirkungen geplant und auf dieser Grundlage in 2012 einen neuen Genehmigungsanlauf gestartet. Der neue Antrag wurde von der Bezirksregierung Arnsberg am 20. November 2013 genehmigt. Gleichzeitig wurde die sofortige Vollziehbarkeit angeordnet. Am 30. Dezember 2013 legte der BUND dagegen erneut Klagen ein, da die wesentlichen Mängel sowohl des Kraftwerksstandortes als auch des –betriebs nach BUND-Bewertung auch mit der neuen Genehmigung nicht ausgeräumt werden konnten.

Die Klagen richten sich gegen den neuen immissionsschutzrechtlichen Vorbescheid sowie die neue 1. und 7. Teilgenehmigung für das Kraftwerk. Gegenstand des Vorbescheids ist die Feststellung, dass die bauplanungsrechtlichen, immissionsschutzrechtlichen und naturschutzrechtlichen Genehmigungsvoraussetzungen vorliegen. Die 1. Teilgenehmigung gestattet verschiedene vorberei-tende Maßnahmen für die Errichtung des Kohlekraftwerks, die 7. Teilgenehmigung gestattet den Betrieb des Kraftwerks.

Schwerpunkte der mündlichen Verhandlung vor dem OVG Münster sind die von Trianel vorgelegte Immissionsprognose und die Frage, wie sich die Kraftwerksschadstoffe  auf die europarechtlich geschützten FFH-Gebiete der ‚Cappenberger Wälder‘ und der Lippeaue auswirken. Wegen der hohen Vorbelastung der Schutzgebiete unter anderem mit Stickstoff- und Schwefelverbindungen oder Quecksilber hält der BUND die prognostizierte Zusatzbelastung für rechtlich unzulässig.

Die Investitionen für das am  4. Dezember 2013 auf eigenes Risiko in Betrieb gesetzte Kohlekraftwerk betragen rund 1,4 Milliarden Euro. Seit Inbetriebnahme verursacht das Kraftwerk jährlich Verluste in dreistelliger Millionenhöhe. Unter anderem auch wegen technischer Probleme stand das Kraftwerk lange Zeit still. Trotzdem hat der Kohlemeiler bis Ende 2015 etwa 8,6 Millionen Tonnen Kohlendioxid ausgestoßen.

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