BUND Landesverband Nordrhein-Westfalen

Rechtsstreit um B474n/Ortsumgehung Datteln beendet

27. April 2018 | Bundesverkehrswegeplan, Mobilität

Bundesverwaltungsgericht lehnt Antrag auf Zulassung der Revision ab / BUND kritisiert Aushöhlung des Artenschutzrechts

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig. (D. Jansen)

Der langjährige Rechtstreit des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) gegen das Land Nordrhein-Westfalen wegen der fernstraßenrechtlichen Planfeststellung für den Neubau der B474n (Ortsumgehung Datteln) ist vorerst beendet. Der 9. Senat des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig hat jetzt entschieden, die Revision gegen das Urteil des Oberverwaltungsgerichts für das Land NRW vom 29. März  2017 nicht zuzulassen. Der Umweltverband zeigte sich tief enttäuscht, kündigte zugleich aber weiteren Widerstand gegen den nächsten Planungsabschnitt der umstrittenen Straßenplanung an. (Az. BVerwG 9B 25.17)

„Rund 24 Jahre nachdem das Oberverwaltungsgericht die B474n als nicht umweltverträglich eingestuft hat, will der 9. Senat offenbar bei Verkehrsprojekten das Artenschutzrecht systematisch aushöhlen“, kritisierte der stellvertretende BUND-Landesvorsitzende Thomas Krämerkämper die Entscheidung. „Die Richter ignorierten mit der Entscheidung sowohl die nachgewiesen falschen Verkehrsprognosen als auch die  vorgelegten Artenschutzgutachten und billigten den genehmigenden Behörden ungeachtet der Realität eine so genannte Einschätzungsprärogative zu. Das Konzept der Prärogative stammt noch aus der Monarchie und bezeichnet das Vorrecht der Herrscher, Entscheidungen unabhängig von Gesetzen treffen zu können. Das öffnet Tür und Tor für die Genehmigung fast jedes schädlichen und überflüssigen Projekts.“

Eine mögliche Verfassungsbeschwerde des BUND hätte keine aufschiebende Wirkung. Würde der Umweltverband sich letztendlich vor dem Bundesverfassungsgericht durchsetzen, wäre der Schaden durch den Bau der Straße längst angerichtet. Auch der Weg zum Europäischen Gerichtshof zur Klärung der entscheidenden artenschutzrechtlichen Fragen sei dem BUND verwehrt. Den könnten nur die deutschen Gerichte selbst anrufen. „Genau das aber vermeiden die zuständigen Gerichte in Verkehrsfragen peinlichst, wohlwissend, dass die deutschen Gerichtsentscheidungen zum europäischen Artenschutzrecht dort wohl keinen Bestand hätten“, so BUND-Vize Krämerkämper.

Dass die Politik doch noch zu Sinnen kommt und das überflüssige Vorhaben stoppt, sei nicht zu erwarten. Damit sei das alte Waldgebiet Die Deipe endgültig verloren, der so genannte ‚Dattelner Stummel‘  lasse sich über den Rechtsweg nicht mehr aufhalten.

Der BUND sieht die Auseinandersetzung um den Dattelner Abschnitt allerdings  nur als Vorgeplänkel. Die Auseinandersetzung um den noch wichtigeren südlichen Abschnitt (Autobahnkreuz Dortmund-Nordwest bis L609 bei Waltrop) werde der BUND nunmehr umso intensiver führen.

 

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