Landesregierung bremst Windenergie weiter aus

14. Januar 2021 | Energiewende, Klima & Energie, Klimawandel, Windenergie

1.000 Meter-Mindestabstand zu Kleinstsiedlungen unbegründbar

Windenergieanlage am Tagebau Garzweiler. [Foto: Dirk Jansen] Windenergieanlage am Tagebau Garzweiler. [Foto: Dirk Jansen]

Mit dem Entwurf eines "Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung des Baugesetzbuches in Nordrhein-Westfalen" will die Landesregierung den naturverträglichen Ausbau der Windenergienutzung weiter ausbremsen. Im Rahmen der heute endenden Verbändeanhörung zum Gesetzentwurf hat der BUND in seiner Stellungnahme deutliche Kritik geäußert. Das Gesetz würde die naturverträgliche Energiewende weiter blockieren und die Erreichung der Klimaschutzziele zusätzlich erschweren. Das Gesetz ignoriere damit auch den Willen einer großen Mehrheit der Bevölkerung.

Mit dem Gesetzentwurf soll der vom Baugesetzbuch eingeführte Mindestabstand von Windenergieanlagen zur Wohnbebauung im Außenbereich näher konkretisiert werden. Danach soll zukünftig ein Mindestabstand von 1.000 m von der Mitte des Mastfußes der Windenergieanlage bis zur nächstgelegenen zusammenhängenden Bebauung mit mindestens zehn Wohngebäuden gelten. Diese müssen noch nicht einmal permanent bewohnt sein. Damit nutzt die Landesregierung eine Ermächtigungsgrundlage des Baugesetzbuches besonders restriktiv aus. Letztendlich wird damit der Zubau neuer Anlagen ebenso ausgebremst werden wird wie das Repowering von Altanlagen.

Der BUND lehnt solche pauschalen Mindestabstandsregelungen generell ab. Sie führen weder zu mehr Naturschutz noch zu einer höheren Akzeptanz in der Bevölkerung. Pauschale Mindestabstände könnten zudem dafür sorgen, dass Windenergieanlagen vermehrt in bisher unzerschnittenen Räumen projektiert werden und verstärkend auf Konflikte mit dem Natur- und Artenschutz wirken. Im Verbund mit anderen Restriktionen wie der "Entprivilegierung" des Baus von Windenergieanlagen selbst in Forstplantagen werde der Planungsraum immer weiter eingeschränkt. Der BUND hatte deshalb auch bereits eine Klage gegen die Änderung des Landesentwicklungsplans eingereicht.

Zahlreiche Umfragen belegen zudem die hohe Akzeptanz der Windenergienutzung in der Bevölkerung - und das selbst in Gebieten mit hoher Anlagendichte wie zum Beispiel im Kreis Paderborn. Für falsch hält der BUND daher das von der Landesregierung bemühte Argument, mit der Regelung die vermeintlich fehlende Akzeptanz der Bürger*innen für erneuerbare Energien wiederherstellen zu worden. Es ist für den BUND nicht ansatzweise nachvollziehbar, warum im Braunkohlenrevier weiter Menschen für einen antiquierten Energieträger zwangsumgesiedelt und ganze Dörfer zerstört werden sollen, während noch nicht einmal permanent bewohnte Kleinstsiedlungen nach dem Willen der Landesregierung einen besonderen Schutz vor der vermeintlich "bösen" Windenergie genießen.

Die Verhinderung des Ausbaus der Windenergie gefährdet auch den Erhalt des Industriestandorts NRW. Zahlreiche Unternehmen bekennen sich zum Klimaschutz und wollen Metalle oder chemische Grundstoffe künftig nachhaltig und klimaneutral herstellen, z.B. indem sie grünen Wasserstoff verwenden. Bei der Entwicklung der neuen Technologien sind sie auf einen zügigen Ausbau der erneuerbaren Energien angewiesen. Wird der Windkraftausbau weiterhin ab gewürgt, dann schwächt das den Klimaschutz und den Industriestandort NRW.

 

BUND-Stellungnahme zum Gesetzentwurf

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