Der nordrhein-westfälische Landesverband des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) begrüßt die Entscheidung der Landesregierung, das umstrittene Fracking zur Förderung von Erdgas aus unkonventionellen Lagerstätten über strikte Vorgaben der Landesplanung in Nordrhein-Westfalen auszuschließen. „Das ist eine gute Entscheidung für Mensch und Umwelt“, sagte der BUND-Landesvorsitzende Holger Sticht.
Angesichts der in Kürze anstehenden Wiederaufnahme der Verhandlungen über das Fracking-Regelungspaket auf Bundesebene kommt der Entscheidung der NRW-Landesregierung eine wichtige Bedeutung zu. Die bisher bekannt gewordenen Vorschläge der Bundesregierung laufen nach Auffassung des BUND auf ein „Fracking-Ermöglichungsgesetz“ hinaus. Damit droht auch in NRW der Einsatz dieser Risiko-Technologie. Der BUND hatte deshalb schon frühzeitig an die Landesregierung appelliert, die landesrechtlichen Möglichkeiten zum Ausschluss der riskanten Fördermethode zu nutzen.
Mit der Verankerung des Fracking-Ausschlusses im Landesentwicklungsplan kommt die Landesregierung dieser BUND-Forderung nach. Am 21. September hatte bereits der Regionalrat Münster ein flächendeckendes Fracking-Verbot beschlossen.
Der BUND hofft aber auch, dass sich die Landesregierung auf Bundesebene für ein generelles gesetzliches Fracking-Verbot einsetzt. Dieses müsse auch Probebohrungen umfassen. Diese, so die BUND-Befürchtung, könnten sich ansonsten als späterer Türöffner zur Aufweichung eines Fracking-Verbotes erweisen.