BUND Landesverband Nordrhein-Westfalen

Kabinettsbeschluss zum Bundesverkehrswegeplan ist Angriff auf den Klimaschutz

03. August 2016 | Mobilität, Bundesverkehrswegeplan

Plan verfehlt Umweltziele / Naturschutzverbände fordern grundlegende Überarbeitung

Der heutige Kabinettsbeschluss zum Bundesverkehrswegeplan 2030 stößt auf heftige Kritik bei Umweltschützern. Die nordrhein-westfälischen Landesverbände des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND), der Landesgemeinschaft Naturschutz und Umwelt (LNU) und des Naturschutzbundes Deutschland (NABU) kritisieren den Plan als Angriff auf den Klimaschutz. Zudem habe sich die Öffentlichkeitsbeteiligung als Farce entpuppt. Die zahlreich vorgetragenen Kritikpunkte zum verkehrlichen Nutzen und zu Umweltschäden der Einzel-Projekte seien größtenteils ignoriert worden. Bei keinem der Fernstraßenprojekte seien zudem bedarfsgerechte, kostengünstigere und umweltverträglichere Alternativen berücksichtigt worden.

Im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit  im Frühjahr 2016 hatten die NRW-Naturschutzverbände bereits erhebliche Kritik sowohl an den Inhalten des Entwurfes geäußert, als auch an  der Art und Weise des Verfahrens. Durch die nur sechswöchige Offenlage im März/April 2016 sei angesichts der Vielzahl von angemeldeten Projekten eine sachgerechte Beteiligung seitens der Naturschutzverbände und der interessierten Öffentlichkeit erschwert worden. Zuvor hatte bereits die NRW-Landesregierung weder die Öffentlichkeit noch die Umweltverbände an der Meldung des Landes an das Bundesverkehrsministerium beteiligt.

Trotzdem hatten BUND, LNU und NABU zu 187 NRW-Straßenbauvorhaben sowie verschiedenen Wasserstraßen- und Schienenprojekten detailliert Stellung genommen. Zudem wurden zu ausgewählten Fernstraßenprojekten (z.B. Eifelautobahn A 1, BAB A 46, BAB A 445) umweltfreundliche Alternativen erarbeitet.  Nichts davon sei berücksichtigt worden.

Die Naturschutzverbände kritisieren ferner die weiterhin fehlende Plausibilität der Verkehrsprognosen und des daraus abgeleiteten Investitionsbedarfs für Verkehrsinfrastruktur. Zudem würden die meisten Umweltziele verfehlt. Dies gelte sowohl für den Klimaschutz als auch die angestrebte Reduktion des Flächenverbrauchs, die Verminderung der Zerschneidungswirkung durch Fernstraßen und den Schutz der Natur. Auch fehle es an einer verbindlichen Planung zum Rückbau von Verkehrsflächen.

Auch das Umweltbundesamt hatte gefordert, allein aus Gründen des Freiraumschutzes mehr als 40 Projekte des Bundesverkehrswegeplans zu streichen. Darunter fielen in NRW zum Beispiel die Projekte B1/B66 (Kreis Lippe), A1 (Kreis Euskirchen), B65 (Kreis Minden-Lübbecke) und B64 (Kreis Höxter). Wer es mit dem Freiraumschutz ernst meine, müsse diese Streichliste umsetzen, so BUND, LNU und NABU.

Die Naturschutzverbände fordern  vor der Entscheidung des Bundestages eine grundlegende Planänderungen und Neuberechnungen der Projekte unter Einbeziehung vernünftiger Alternativen. Komme die Politik dem nicht nach, seien spätere Klagen gegen die Verkehrsprojekte vorprogrammiert.

 

Hintergrund:

Der Bundesverkehrswegeplan ist Grundlage für die Bedarfsplangesetze für die Verkehrswege des Bundes. Die Aufnahme eines Projektes, etwa einer Straße in das Bedarfsplangesetz hat weitreichende Folgen: Behörden oder Gerichte dürfen den Bedarf für die entsprechende Straße nicht mehr in Frage stellen – egal was gegen ihren Bau sprechen sollte.

Die Naturschutzverbände haben alle Projekte des BVWP 2030 im Frühjahr untersucht und bewertet. Die Stellungnahme vom 2.5.2016 umfasst 444 Seiten, in denen sowohl auf grundsätzliche fachliche und rechtliche Probleme eingegangen, als auch jedes Einzelprojekt – über 180 verschiedene Projekte in NRW - detailliert bewertet wird. Zu den Einzelprojekten erfolgte offensichtlich keinerlei Befassung durch das Bundesverkehrsministerium. Die Arbeit von ehrenamtlichen Naturschützern und betroffenen Bürgern wird offensichtlich ignoriert.

Zur Übersicht

BUND-Bestellkorb