Protest gegen die Rodung des Sündenwäldchens. [Foto: Dirk Jansen]
Das Oberverwaltungsgericht (OVG) des Landes Nordrhein-Westfalen in Münster hat heute den Eilantrag des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) zum Stopp der geplanten Rodung des sogenannten Sündenwäldchens für den Braunkohletagebau Hambach abgelehnt. Damit darf die RWE Power AG den Tagebau zur Gewinnung von Sand und Kies nach Süden in die sogenannte Manheimer Bucht erweitern. Aus Sicht des BUND unverzichtbare ökologische Lebensadern zur Vernetzung des zunehmend isolierten Hambacher Waldes mit dem Waldgebiet der Steinheide gehen damit verloren. Ab sofort muss mit der Rodung des Sündenwäldchens und anderer Grünstrukturen gerechnet werden.
Dirk Jansen, NRW-Geschäftsleiter des BUND: „Wir haben den Beschluss des OVG mit Empörung und großem Unverständnis aufgenommen. Das Gericht wollte offensichtlich nicht im Sinne des Naturschutzes entscheiden. So kann RWE auch nach dem Ende der Braunkohlegewinnung mit der Zerstörung wertvoller Natur fortfahren. Für Bechsteinfledermäuse und Haselmäuse ist das ein schlechter Tag. Bitter ist, dass die schwarz-grüne Landesregierung den Weg dafür geebnet hat.“
- Rechtliche Bewertung des OVG-Beschlusses
- Pressemitteilung des OVG (externer Link)