BUND Landesverband Nordrhein-Westfalen

FFH-Verträglichkeitsuntersuchung Kohlekraftwerk Datteln 4 - BUND fordert Absage des Erörterungstermins

28. Juni 2012 | Kohle, Klima & Energie, Kohlekraftwerk Datteln

"So wird Bürgerbeteiligung zur Farce"

Der nordrhein-westfälische Landesverband des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) hat bei der Bezirksregierung Münster die Aufhebung des für den 4. Juli geplanten Erörterungstermins beantragt. Diesen hatte die Behörde zur Diskussion der von der E.on Kraftwerke GmbH beantragten Änderung des Vorbescheides angesetzt. Im Zentrum der Erörterung sollte die Prüfung und Feststellung der Verträglichkeit des Kraftwerksvorhabens mit den Erhaltungszielen der betroffenen Natura 2000-Gebiete (FFH-Verträglichkeit) stehen. Dazu hatte E.on eine FFH-Verträglichkeitsuntersuchung nachgereicht. Zum Ende der Stellungnahme-Frist am 20. Juni hatte der BUND dazu eine insgesamt etwa 200-Seiten starke Stellungnahme eingereicht.

Der BUND begründet seinen Antrag auf Absage des Erörterungstermins mit der fehlenden Grundlage. Am 12. Juni 2012 hatte das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen der BUND-Klage stattgegeben und den immissionsschutzrechtlichen Vorbescheid aufgehoben. Eine Abänderung eines aufgehobenen Bescheids sei aber schlichtweg unmöglich. Damit laufe der Abänderungsantrag der E.on Kraftwerke GmbH ins Leere. Zudem seien die vorgelegten Unterlagen zur FFH-Verträglichkeit grob fehlerhaft, weshalb eine sachgemäße Erörterung verhindert werde.

Der BUND hat der Bezirksregierung Münster eine Frist zur Beantwortung des Aussetzungs-Antrags bis zum 2. Juli gesetzt.

Für den BUND ist das Vorgehen der Bezirksregierung ein weiteres "Stück aus dem Tollhaus". Ungeachtet der formalen Problematik sei der Zeitplan der Bezirksregierung eine "eklatante Aushöhlung der Beteiligungsrechte der Bevölkerung". Die Ansetzung eines Erörterungstermins zu einer hoch komplexen naturschutzfachlichen und rechtlichen Problematik nur 14 Tage nach Ende der Einwendungsfrist lasse nicht auf eine intensive inhaltliche Auseinandersetzung schließen. Zudem hatte die Bezirksregierung bereits angekündigt, den E.on-Antrag unmittelbar nach dem Erörterungstermin bescheiden zu wollen. In der mündlichen Verhandlung vor dem Oberverwaltungsgericht hatte die Bezirksregierung dieses damit begründet, dass die Öffentlichkeitsbeteiligung nichts am Ergebnis ändern werde. So werde Bürgerbeteiligung zur Farce.

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