BUND Landesverband Nordrhein-Westfalen

Braunkohlentagebau Hambach: BUND fordert Moratorium für „Manheimer Bucht“

10. Dezember 2021 | Braunkohle, Hambach, Kohle, Lebensräume, Energiewende

Bodenverschwendung muss gestoppt werden / Land muss Grundannahmen neu definieren

Landschaftszerstörung zur Kiesgewinnung im Tagebau Hambach. Nicht nur, dass Material auf der Innenkippe des Tagebaus verschwendet wird, es wird auch nach extern verkauft. [Foto: Dirk Jansen] Landschaftszerstörung zur Kiesgewinnung im Tagebau Hambach. Nicht nur, dass Material auf der Innenkippe des Tagebaus verschwendet wird, es wird auch nach extern verkauft. [Foto: Dirk Jansen]

Anlässlich der 162. Sitzung des Braunkohlenausschusses am 13. Dezember fordert der nordrhein-westfälische Landesverband des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) die Landesregierung auf, die weitere Zerstörung wertvollen Agrarlandes im Vorfeld des Tagebaus Hambach zu stoppen. Das Abbaggern schutzwürdiger Böden zur Verschwendung auf der Innenkippe des Tagebaus müsse beendet werden. Ausweislich der Zwischenergebnisse des vom Braunkohlenausschuss beauftragten Gutachtens zur Massenbilanzierung bestehe auch kein bergbautechnischer Grund zum Abbaggern der so genannten „Manheimer Bucht“.

„Wir haben Energieminister Andreas Pinkwart gebeten, ein Moratorium zu verhängen“, sagte der stellvertretende BUND-Landesvorsitzende Thomas Krämerkämper. „Seit 2018 verschleppt das Land die notwendigen Entscheidungen. In kurzer Zeit wurden bereits 100 Millionen Kubikmeter Bodenmaterial zur Aufhöhung der Innenkippe verschwendet. Diese Verkippung muss gestoppt werden. Damit kann auch verhindert werden, dass weitere unersetzbare Flächen zerstört und damit einer zukunftsfähigen Entwicklung entzogen werden. Dieses Moratorium muss solange gelten, bis es endgültige Klarheit über die Neuplanung für den Tagebau Hambach gibt.“ Auch müsse der Ausgang der anhängigen BUND-Klagen gegen die aktuelle Hauptbetriebsplanzulassung und die Grundabtretung des BUND-Eigentums im direkten Tagebauvorfeld abgewartet werden.

Gemäß der Beschlussvorlage will der Braunkohlenausschuss die bislang vorliegenden Ergebnisse des Gutachtens zur Abraumbilanzierung im Tagebau Hambach zur Kenntnis nehmen und die Regionalplanungsbehörde Köln auf dieser Basis beauftragen, mit der Erarbeitung eines Vorentwurfs zur Änderung des Braunkohlenplans Hambach zu beginnen. Der BUND hält dies für voreilig, da die grundlegenden Prämissen neu definiert werden müssten.

Bislang sieht die Braunkohlenplanung vor, auf der überhöhten Innenkippe des Tagebaus Hambach auf 250 Hektar neues Agrarland zu schaffen. Diese Maßnahme soll bereits 2027 abgeschlossen sein. „Es ist schlichtweg unsinnig, dass mit der „Manheimer Bucht“ eine uralte, vor allem landwirtschaftlich genutzte Kulturlandschaft auf mehr als 400 Hektar zerstört werden soll, um stattdessen auf der Innenkippe neues, minderwertigeres Agrarland auf 250 Hektar Fläche zu schaffen“, so BUND-Geschäftsleiter Dirk Jansen. „Bergbautechnische, wasserwirtschaftliche oder gar ökologische Gründe für die weitere Massendeposition auf der überhöhten Innenkippe sind nicht gegeben. Es ist eine allein politische Frage.“

Das belegen auch die Zwischenergebnisse des vom Braunkohlenausschuss beauftragten Gutachtens. Der BUND fordert deshalb die Landesregierung und den Braunkohlenausschuss auf, die Grundannahmen für den Braunkohlenplan neu zu definieren und die alten Rekultivierungsvorstellungen „über Bord“ zu werfen. Der Verzicht eines weiteren Bodenauftrags auf die Innenkippe würde nur Vorteile bieten. Neben dem Erhalt hochwertigen Agrarlandes, wichtiger ökologischer Trittsteine und der Ortslage Manheim würde die kostenintensive Gewinnung, der Transport und die Verkippung von etwa 100 Mio. m3 Mischbodens M1 entfallen. Durch den Verzicht weiteren Materialauftrags auf die Innenkippe für die landwirtschaftliche Intensivnutzung könnten dort Flächen von hohem ökologischen Wert geschaffen werden. Auch die wasserwirtschaftlichen Probleme zur notwendigen Vermeidung des Abflusses Richtung Restloch würden minimiert.

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