BUND Landesverband Nordrhein-Westfalen

Armin Laschets Klimabilanz

Angesichts der dramatischen Flutkatastrophe Mitte Juli 2021 in NRW betonte der NRW-Ministerpräsident und Unionskanzlerkandidat Armin Laschet wiederholt, man müsse mehr Tempo beim Klimaschutz machen. Zugleich sagte er, Nordrhein-Westfalen habe in seiner Regierungszeit viel erreicht. NRW habe die Summen für den Klimaschutz versiebenfacht, kein anderes Bundesland habe sowiel CO2 eingespart, beim Zubau der Windenergie habe das Land 2020 auf Platz 1 gelegen.

Damit versucht Armin Laschet den Eindruck zu erwecken, er sei der oberste Klimaschützer der Nation. Dabei fällt seine Regierungs-Bilanz mehr als ernüchternd aus.

von Dirk Jansen

Entwicklung der CO2-Emissionen

Entwicklung der Treibhausgasemissionen in NRW. [Quelle: LANUV NRW] Entwicklung der Treibhausgasemissionen in NRW. [Quelle: LANUV NRW]

Gemäß der aktuellen Zahlen des Landesamtes für Natur, Umwelt- und Verbraucherschutz NRW  war 2019 eine Abnahme der Emissionen gegenüber dem Jahr 2018 um rund 13 Prozent (von rund 261,2 Mio. Tonnen CO2-Äquivalente im Jahr 2018 auf 228,5 Mio. Tonnen im Jahr 2019) zu verzeichnen. Das entspricht einer Minderung von 38 Prozent gegenüber dem Emissionsniveau von 1990.

Die vorläufigen Zahlen für 2020 belegen eine weitere Abnahme der Emissionen gegenüber dem Jahr 2019 um rund elf Prozent (von 228,5 Mio. Tonnen CO2-Äquivalente im Jahr 2019 auf 203,5 Mio. Tonnen im Jahr 2020); das entspricht einer Minderung von 45 Prozent gegenüber 1990. NRW ist allerdings noch immer für 27,5 Prozent der gesamtdeutschen CO2-Emissionen verantwortlich.

Diese durchaus positive Entwicklung hat mit der Landespolitik allerdings nichts zu tun. Für die Reduktion sorgen vor allem die nicht ausgelasteten Kohlekraftwerke. Der steigende Preis für CO2-Zertifikate und der bundesweit zunehmende Anteil der erneuerbaren Energien sorgten für eine deutliche Reduktion der Volllaststunden der überflüssigen Kraftwerke. Zudem wurden erste Kraftwerke gemäß Kohleverstromungsbeeindigungsgesetz abgeschaltet.

Fazit: Kein anderes Bundesland hat so viel CO2 eingespart wie NRW, allerdings emittiert auch kein anderes Bundesland so viele Treibhausgase. Wer mehr CO2 ausstößt, kann relativ betrachtet auch mehr CO2 einsparen. Allerdings schlug 2020 auch der Corona-Effekt zu Buche. Pro Kopf liegen die CO2-Emissionen bundesweit bei etwa 8,9 Tonnen; in NRW kommt jede/r Bürger*in im Schnitt auf 12 Tonnen.

Armin Laschets Klimapolitik

Armin Laschets Klimabilanz ernüchtert. [Foto/M.: Dirk Jansen, CDU NRW) Armin Laschets Klimabilanz ernüchtert. [Foto/M.: Dirk Jansen, CDU NRW]

Ministerpräsident Armin Laschet hat verkündet, dass er NRW so regieren würde, wie er es sich auch für den Bund vorstellen würde. Wenn das tatsächlich der Maßstab sein sollte, wird uns das in Sachen Klimaschutz nicht im notwendigen Maße voranbringen. Dazu einige Beispiele:

Klimaschutzgesetz

Ursprünglich wollte die Regierung Laschet sogar das Landesklimaschutzgesetz abschaffen. Und erst nach dem Klima-Urteil des Bundesverfassungsgerichts wurde der Entwurf zur Novelle dieses Gesetzes an die Bundesziele angepasst. Dies allerdings, ohne die Klimaziele mit entsprechenden Maßnahmen zu hinterlegen. Auch fehlen definierte jährliche Zwischenziele auf dem Weg zur Klimaneutralität und das Gesetz enthält keinerlei Vorgaben für die einzelnen Sektoren. So wird das nichts mit dem Klimaschutz. Den Maßgaben des „Klima-Urteils“ des Bundesverfassungsgericht wird das Landesklimaschutzgesetz nicht gerecht. Der BUND hält das Gesetz schlichtweg für verfassungswidrig. (... mehr dazu)

Laschet soll auch endlich aufhören, sich mit fremden Federn zu schmücken. Der BUND hat zum Beispiel die Braunkohlenbagger vor dem Hambacher Wald gerichtlich gestoppt, wodurch 1,1 Milliarden Tonnen des Klimakillers Braunkohle in der Erde bleiben. Und die Kraftwerksstilllegungen sind letztendlich eine Folge der Vorschläge der Kohlekommission. Dort, wo Laschet selbst handeln könnte, versagt er. So gibt es keine Fortschritte bei der Emissionsminderung in der Landwirtschaft und im Verkehr. Corona-bereinigt gibt es vor allem auch im Verkehrssektor keine Treibhausgasminderungen. Und auch das NRW jetzt als erstes Flächenland ein Fahrrad- und Nahmobilitätsgesetz bekommt, ist kein Erfolg des Regierungshandelns, sondern wurde von der erfolgreichen Volksinitiative „Aufbruch Fahrrad“ im Parlament durchgesetzt.

Klimaanpassungsgesetz

Nordrhein-Westfalen ist das erste Bundesland, dass ein eigenes Klimaanpassungsgesetz verabschiedet hat; am 1. Juli passierte der Gesetzentwurf von Umweltministerin Heinen-Esser das Parlament. Das ist gut. Allerdings bleiben viele Regelungen vage, womit das Gesetz nur einen sehr allgemeinen Handlungsrahmen darstellt. Auf Kritik nicht nur des BUND stieß zudem, dass der bestehende Klimaschutzplan als übergeordnetes Instrument ersatzlos wegfiel, anstatt ihn zu einem wirksamen Programm mit verbindlichen Leitlinien und Vorgaben forzuschreiben. Unter Rot-Grün war der Klimaschutzplan, der zugleich viele Klimaanpassungsmaßnahmen enthielt, in einem intensiven und langjährigen Stakeholder-Prozess auf den Weg gebracht worden. Allerdings hatten es Rot-Grün genauso wie Schwarz-Gelb entgegen der Vorgaben des Klimaschutzgesetzes nie für nötig erachtet, den Klimaschutzplan auch per Rechtsverordnung verbindlich zu machen. Mit der jetzigen Neuregelung besteht nun die Gefahr, wieder bei null anzufangen, was der herausragenden Bedeutung für die Zukunftsfähigkeit des Landes nicht ansatzweise gerecht wird. (...mehr dazu)

Mittel versiebenfacht?

Armin Laschet behauptet ausdauernd, die Summen für den Klimaschutz versiebenfacht zu haben. Auch im Arbeitsbericht über vier Jahre Koalition ist diese Aussage zu finden, allerdings ohne Aufschlüsselung. Die 171,1 Millionen Euro ergeben sich offenbar dadurch, dass alle entfernt infrage kommenden Haushaltsposten aufaddiert wurden. Ein Blick in den Haushaltsplan 2020 bietet da interessante Einblicke: Umfasst ist da z.B. eine 'Sonderfinanzierung Aufbaukosten Forschungsfabrik Batteriezellfertigung' mit 20 Mio. Euro. Das bringt uns klimaschutzpolitisch – wenn überhaupt – erst in etlichen Jahren Fortschritte. Oder die Gelder zur Strukturentwicklung in der Braunkohlenregion mit 29 Mio. Euro. Das hat mit Klimaschutz erst einmal rein gar nichts zu tun, läuft aber unter der Titelgruppe. Für Klimaanpassung/Flächenschutz sind hingegen lediglich 515.000 Euro eingeplant. Allein der Landesbetrieb Straßen NRW kann sich hingegen über 490 Mio. Euro freuen. Fazit: Laschet schönt hier ganz pro aktiv seine Klimabilanz. Churchill lässt grüßen.

Schutzpatron der Kohleindustrie

Im September 2018 ließ die Regierung Laschet den Hambacher Wald rechtswidrig räumen. [Foto: Dirk Jansen] Im September 2018 ließ die Regierung Laschet den Hambacher Wald rechtswidrig räumen. [Foto: Dirk Jansen]

Armin Laschet ist stolz auf die Bergbauvergangenheit seines Vaters. Auch er selbst hat sich immer schützend vor die Bergbau-Interessen gestellt und selbst noch während die Verhandlungen der so gen. Kohlekommission liefen für den Erhalt der Braunkohle agitiert. Jetzt rühmt er sich selbst, den bundesweiten Kohleausstieg mitverhandelt zu haben und die Tagebaue verkleinern zu wollen.

Leitentscheidung Braunkohle

Nach wie vor ist der Energiesektor für den Großteil der NRW-CO2-Emissionen verantwortlich. Die Braunkohleverstromung liefert dazu den Löwenanteil. Dennoch hält die Regierung Laschet mit ihrer neuen Leitentscheidung Braunkohle daran fest, bis zum Jahre 2038 weiter Braunkohle abzubauen. RWE wird das Recht eingeräumt, in den drei aktiven Großtagebauen noch bis zu 900 Millionen Tonnen des Klimakillers Braunkohle zu fördern. Um im Einklang mit dem 1,5 Grad-Limit des Pariser Klimaabkommens zu wirtschaften, wären nach einem aktuellen DIW-Gutachten nur noch insgesamt 235 Millionen Tonnen tolerierbar. Allein bis zu 600 Millionen Tonnen sollen aus dem Tagebau Garzweiler kommen, wofür noch sechs weitere Dörfer zerstört werden sollen. Mit diesem klimaschutzpolitischen Wahnsinn muss endlich Schluss sein. Trotzdem lehnt Armin Laschet ein Zerstörungsmoratorium ab und verweist lediglich auf mögliche Revisionszeitpunkte aus dem Kohleverstromungsbeendigungsgesetz. Dabei müssen wir den Kohleausstieg bis 2030 beenden und kein weiteres Dorf, keine Kirche darf mehr für die Braunkohlengewinnung zerstört werden. (... mehr dazu)

Die Braunkohlenpläne für die Tagebaue Hambach und Garzweiler wurden  1977 bzw. 1995 aufgestellt. Grüne Regierungsbeteiligung gab es es zu den damaligen Zeitpunkten noch gar nicht. Armin Laschet und seine CDU hat noch 2016 gegen die von Rot-Grün beschlossene Verkleinerung des Tagebaus Garzweiler gestimmt. Und Armin Laschet sollte sich nicht mit fremden Federn schmücken. Die Verkleinerung des Tagebaus Hambach durch den Erhalt des Hambacher Waldes hat der BUND juristisch gegen das Land NRW und seinen Ministerpräsidenten erzwungen. Dadurch bleiben 1,1 Milliarden Tonnen Braunkohle in der Erde.

Rolle in der Kohle-Kommission

Trotz des Bekenntnisses zu einer Eins-zu-eins-Umsetzung der Empfehlungen der Kohlekommission setzte Armin Laschet bei der Umsetzung im Rahmen des „Kohleausstiegsgesetzes“ wesentliche Änderungen durch. So geht die „Lex Garzweiler“, das heißt die Festschreibung der vermeintlichen energiepolitischen Notwendigkeit der Kohlegewinnung aus dem Tagebau Garzweiler in den Grenzen der Leitentscheidung der Vorgängerregierung auf sein Konto. Die Parlamentarier*innen wurden dabei bei der Abstimmung über das Gesetz nachweislich vorsätzlich getäuscht: Erst im Januar 2021 wurde bekannt, dass der CDU-Wirtschaftsminister Peter Altmaier ein zentrales Gutachten (BET-Gutachten) zurückgehalten hatte, das belegt, dass es keine energiepolitische Notwendigkeit zur Kohlegewinnung unter Inanspruchnahme der Garzweiler-Dörfer gibt.

Räumung des Hambacher Waldes

Trotz einer beim OVG anhängigen Klage des BUND NRW und einer gegenüber dem Gericht seitens RWE eingegangenen Stillhalteerklärung setzte die Regierung Laschet die vorgezogene Räumung des Hambacher Waldes unter Inkaufnahme großer ökologischer Eingriffe durch. Der Polizeieinsatz wurde zum größten in der jüngeren NRW-Geschichte; ein Mensch kam ums Leben. Erst mit dem Beschluss des OVG vom 5. Oktober 2018 aufgrund der BUND-Klage wurde der Spuk beendet.

Inzwischen ist gerichtlich bestätigt: Die von der Stadt Kerpen im Herbst 2018 auf Weisung der  Bauministerin des Landes NRW, Ina Scharrenbach, durchgeführte Räumung und Beseitigung von Baumhäusern und anderen Anlagen im Hambacher Forst war rechtswidrig. Das hat das Verwaltungsgericht Köln mit einem am 8. September verkündetem Urteil entschieden (Az.: 23 K 7046/18). Danach hat die Räumungsaktion letztlich der Entfernung der Braunkohlegegner aus dem Hambacher Forst gedient. Das aber sei nicht Zweck der angewandten baurechtlichen Regelungen zum Brandschutz, die insofern nur vorgeschoben worden seien.

Trotz allem hat das Land NRW Ende 2020 einen neuen Hauptbetriebsplan für die Erweiterung des Tagebaus Hambach zugelassen. Dieser vergrößert den Tagebau in Richtung Süden auf mehr als 100 Hektar Fläche. Der BUND hat dagegen Klage eingereicht.

Datteln IV

Entgegen der Empfehlungen der sogen. Kohlekommission setzte die Regierung die Inbetriebnahme des seit mehr als einem Jahrzehnt umstrittenen Steinkohlenkraftwerks Datteln IV durch. Der Uniper-Kohlemeiler ging am 30. Mai 2020 ans Netz. Laschet sah darin einen Gewinn für den Klimaschutz. Ein DIW-Gutachten im Auftrag des BUND prognostizierte dagegen CO2-Mehremissionen von bis zu 40 Millionen Tonnen gemäß der damals geplanten Laufzeit. (... zum Gutachten)

 

Bremser bei den erneuerbaren Energien

Armin Laschet verhindert den Ausbau der Windenergienutzung. Armin Laschet verhindert den Ausbau der Windenergienutzung.

Der Anteil der Erneuerbaren Energien an der Stromerzeugung liegt in NRW unter 20 Prozent; bundesweit lag dieser in 2020 bei 50,5 % (bezogen auf die Nettostromerzeugung). Das zeigt, dass die erneuerbaren Energien in NRW noch immer ein Schattendasein führen; Kohle dominiert  die Energieerzeugung. Vor allem der Ausbau der erneuerbaren Energien ist unter Schwarz-Gelb durch aktives Regierungshandeln massiv ausgebremst worden.

Windenergie

Insbesondere der naturverträgliche Ausbau der Windkraft wurde durch neue, rein ideologisch motivierte Regulierungen gefesselt. Durch die Änderung des Landesentwicklungsplans wurden Vorgaben für regionalisierte Mindestanteile der Windenergie gestrichen, ein 1.500 Meter-Mindestabstand zu Siedlungen eingeführt und der Bau von Windenergieanlagen in Fichtenmonokulturen oder auf Kahlschlagflächen erschwert. Der jetzt letztendlich gesetzlich vorgesehene Mindestabstand von 1.000 Metern wird dazu führen, dass NRW nicht einmal seine eigenen, wenig ambitionierten Ausbauziele erreicht. 10,5 Gigawatt sollen es bis 2030 werden, gegenüber 6,2 Gigawatt heute. Der BUND hat gegen diese Abstandsregel mehr als 65.000 Unterschriften an die Landesregierung übergeben - ohne Erfolg. Die Gesetzesänderung wurde am 1. Juli 2021 vom Parlament verabschiedet. (... mehr dazu)
In 2020 lag der Zubau an WEA in NRW hingegen netto bei nur 285 MW (2019: 127 MW) – ein desaströses Ergebnis. Zwar lag NRW damit im bundesweiten Vergleich auf Platz 1. Das war aber nur eine Momentaufnahme auf niedrigem Niveau. Laut einer vorläufigen Analyse der Fachagentur Windenergie an Land (FA Wind) sind im ersten Halbjahr 2021 lediglich 145 Megawatt Leistung in NRW neu in Betrieb gegangen. Damit lag NRW nur noch auf Platz 4.
Um im Rahmen einer fairen Lastenverteilung den NRW-Anteil am 65 %-Ausbauziel der Bundesregierung zu erbringen, bedarf es hingegen eines jährlichen Zubaus an WEA von etwa 900 MW Windleistung.

Die einseitige Diskriminierung der Windenergie wird durch die festgelegten 1.000 Meter-Abstände zu Siedlung besonders verdeutlicht. Dem gegenüber durfte das Kohlekraftwerk Datteln IV bis auf etwa 400 m an ein reines Wohngebiet heranrücken, bei einem 400 m tiefen Braunkohlentagebau reicht bislang ein „Sicherheitsabstand“ von 200 m.

Photovoltaik

Anders als etwa in Hamburg, Baden-Württemberg, Bremen, Berlin lehnt die Regierung Laschet eine PV-Pflicht bei Neubauten ab. Im Rahmen der Novellierung der Landesbauordnung wurde lediglich verankert, dass neu gebaute offene Parkplätze ab 35 Stellplätzen etwa von Supermärkten künftig mit Photovoltaik-Anlagen überdacht werden müssen. Die Regel wird zudem auf Gewerbeflächen beschränkt und gilt nicht für Parkflächen von Wohngebäuden.
Mit der von der Regierung Laschet vorgenommenen Änderung des Landesentwicklungsplans ist die Errichtung von Freiflächen-PV-Anlagen nur noch im Ausnahmefall möglich. NRW machte von der Länderöffnungsklausel anders als etwa Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Rheinland-Pfalz und Saarland keinen Gebrauch. Im Gegenteil: Die Inanspruchnahme von landwirtschaftlichen Nutzflächen wurde ausgeschlossen. Die Inanspruchnahme von Flächen für die Nutzung der Solarenergie ist nur möglich, wenn es sich um die Wiedernutzung von gewerblichen, bergbaulichen, verkehrlichen oder wohnungsbaulichen Brachflächen oder baulich geprägten militärischen Konversionsflächen, Aufschüttungen oder Standorte entlang von Bundesfernstraßen oder Schienenwegen mit überregionaler Bedeutung handelt.

Zerschlagung der EnergieAgentur.NRW

Mit der Zerschlagung der renommierten EnergieAgentur.NRW schwächt die Landesregierung vor allem auch massiv die Treiber der Energiewende vor Ort – die Kommunen. Die EnergieAgentur.NRW hatte da über 31 Jahre hinweg ein erfolgreiches Beratungsangebot aufgebaut und es steht zu befürchten, dass dieses mit der alternativ vorgesehenen neuen Landesgesellschaft nicht aufrechterhalten werden kann. Darunter würden nicht nur die Kommunen, sondern auch Unternehmen und Bürger*innen leiden.

 

Abbau von Beteiligungsrechten

Mit ihren „Entfesselungspaketen“ will die Regierung Laschet Genehmigungsverfahren auch für potenziell klimaschädliche Vorhaben beschleunigen. Ein wesentliches Element dabei ist der Abbau von mühsam erkämpften Beteiligungsrechten.

Beispiel Straßenbau: Mit dem Gesetz zur Änderung des Straßen- und Wegegesetzes (StrWG) und anderer Gesetze soll das Linienbestimmungsverfahren in der bekannten und bewährten Form beschnitten, die Planfeststellungspflicht für Straßenbaumaßnahmen aufgeweicht und der wichtige Verfahrensschritt des Erörterungstermins weiter in den Hintergrund gedrängt werden. Auch die mit dem Gesetzentwurf geplante Änderung der Anlage 1 zum UVPG NRW, durch die voraussichtlich für weniger Vorhaben eine Umweltverträglichkeitsvorprüfung durchgeführt werden muss und somit voraussichtlich weniger Zulassungsverfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt werden, ist kontraproduktiv. (... mehr dazu)

Beispiel Braunkohle: Mit der Novelle des Landesplanungsgesetzes und andere Vorschriften werden bei der Aufstellung von Regional- oder Braunkohlenplänen die Beteiligungsfristen von zwei auf einen Monat halbiert. Die Durchführung eines Erörterungstermins zur Diskussion der Einwendungen von Bürger*innen und Umweltverbänden und zum Ausgleich der Meinungen soll zukünftig nicht mehr obligatorisch sein oder ganz wegfallen. Auch die vorgesehene Möglichkeit zur Zulassung von Abweichungen der bergrechtlichen Betriebspläne von den Festlegungen des Braunkohlenplans öffnet Tür und Tor für Konzernwillkür. Ferner plant die Landesregierung die Einführung einer so genannte Experimentierklausel; Umweltstandards sollen bei bestimmten Vorhaben gesenkt werden. Damit droht das Braunkohlenrevier ein Stück zum rechtsfreien Raum zu werden. (... mehr dazu)

Fazit

Unternimmt NRW unter CDU/FDP genugt, um die Pariser Klimaziele auf Landesebene zu erreichen? Leider ist das Gegenteil der Fall, Armin Laschet betreibt hier Augenwischerei. Wenn Ministerpräsident Armin Laschet verkündet, dass er NRW so regieren würde, wie er es sich auch für den Bund vorstellen würde, wird er das Land als Bundeskanzler in Sachen Klimaschutz nicht im notwendigen Maße voranbringen.

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