BUND Landesverband Nordrhein-Westfalen

Wasserrechtsverfahren Hambach: Online-Konsultation wird neu gestartet

11. September 2020 | Braunkohle, Flüsse & Gewässer, Hambach, Kohle, Energiewende, Klimawandel

Berzirksregierung hatte Formfehler begangen

Sümpfungsbrunnen am Tagebau Hambach. Sümpfungsbrunnen am Tagebau Hambach. [Foto: Dirk Jansen]

Die am 31. August gestartete und bis zum 27. September geplante Online-Konsultation zum Wasserechtsverfahren für den Tagebau Hambach muss wiederholt werden. Grund dafür ist eine Veröffentlichungspanne der Bezirksregierung Arnsberg. Diese hatte die als Corona-bedingten Ersatz für einen Erörterungstermin gedachte Online-Konsultation erst zwei Tage vor Beginn im Amtsblatt veröffentlicht. Laut Paragraf 73 Absatz 6 Verwaltungsverfahrensgesetz muss die Veröffentlichung jedoch mindestens eine Woche vor dem Erörterungstermin im amtlichen Veröffentlichungsblatt erfolgen. Wie ein Vertreter der Bezirksregierung dem BUND mitteilte, soll jetzt ein Neustart kommen: Am 19. September werde die Online-Konsultation veröffentlicht, am 29. September sei dann der Beginn.

Die RWE Power AG hatte im Juni 2018 eine wasserrechtliche Erlaubnis zur Fortsetzung der Entnahme und Ableitung von Grundwasser für die Entwässerung des Tagebaus Hambach für den Zeitraum 2021 - 2030 beantragt. Der BUND hatte in seiner Stellungnahme zum RWE-Antrag die geplante "gigantische Grundwasserzerstörung" kritisiert. Jährlich bis zu 450 Millionen Kubikmeter Grundwasser will die RWE heben. Dabei geht der Kohlekonzern von einem "Business as usual"-Szenario aus und berücksichtigt bislang weder das für Ende 2029 geplante vorzeitige Ende des Tagebaus noch die europarechtlichen Vorgaben.

Der Plan und die Antragsunterlagen haben im Juni und Juli 2019 öffentlich ausgelegen. Daraufhin wurden mehr als 2.400 Einwendungen erhoben. Der Erörterungstermin sollte ursprünglich planmäßig im Juni 2020 stattfinden. Mit einer großen Teilnehmerzahl war angesichts der vielen Einwendungen und Stellungnahmen zu rechnen. Aufgrund der coronabedingten Kontaktbeschränkungen hat die Bezirksregierung Arnsberg als zuständige Genehmigungsbehörde beschlossen, anstelle eines Erörterungstermins eine Online-Konsultation durchzuführen. Die Rechtsgrundlage für die Online-Konsultation wurde Ende Mai 2020 durch den Bundesgesetzgeber mit dem Planungssicherstellungsgesetz geschaffen.

Laut Bezirksregierung tangiert der Neustart der Online-Konsultation jedoch nicht den Zeitplan. Dabei sind Bergbehörde und RWE unter Druck, da die wasserrechtliche Erlaubnis Ende Dezember 2020 ausläuft. Inwieweit alle im Zuge der Online-Konsultation auftauschenden neuen Aspekte von der Genehmigungsbehörde sauber abgearbeitet werden können, bleibt fraglich. Im Zweifel, so die Befürchtung des BUND, läuft es wie immer: RWE beantragt und die Bergbehörde genehmigt.

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