Rote Linie gegen RWE

24. November 2024 | Braunkohle, Braunkohle - Leitentscheidung, Hambach, Wälder

Protestaktion zum Schutz der Wälder am Tagebau Hambach

RWE will voraussichtlich 2025 das Sündenwäldchen roden. Dagegen richtete sich der Protest. [Foto: Tim Dreyer] RWE will voraussichtlich 2025 das Sündenwäldchen roden. Dagegen richtete sich der Protest. [Foto: Tim Dreyer]

Etwa 250 Menschen haben am Sonntag (24.11.) mit einer Menschenkette für den Erhalt des Manheimer "Sündenwäldchens" und einen Stopp des RWE-Tagebaus Hambach demonstriert. Denn trotz der vorzeitigen Beendigung der Braunkohlenförderung im Tagebau Hambach will die RWE Power AG noch etwa 600 Hektar wertvoller  Landschaft zerstören, um Material für die Stabilisierung der Tagebauböschungen und für die Rekultivierung zu gewinnen.

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In Kürze will der Kohlekonzern weitere Fakten schaffen. Derzeit läuft das bergrechtliche Zulassungsverfahren für einen neuen Hauptbetriebsplan 2025 bis 2028. Sollte das Land NRW dem stattgeben, wäre der Weg frei für die Bagger. Dann droht mit der Rodung des etwa 6 Hektar großen "Sündenwäldchen" die unwiederbringliche Zerstörung eines wichtigen Trittsteinbiotops zwischen dem Hambacher Wald und dem FFH-Gebiet Steinheide. Im Wald leben streng geschützte Fledermäuse; der Stieleichen-Hainbuchenwald ist von naturschutzfachlich hohem Wert. Dazu will RWE auch weitere wichtige wichtige Biotopverbundstrukturen wie das Manheimer Fließ zerstören. Durch diese wird der ökologische Austausch der verinselten Waldbereiche sichergestellt.

Die Protestierenden wanderten anschließend auf das BUND-Grundstück an der Tagebaukante. Dieses Fleckchen Erde wird vom BUND seit Jahrzehnten vor den Braunkohlenbaggern geschützt. Ursprünglich sollte das Grundstück 2020 weggebaggert werden. BUND-Klagen gegen die Zwangsenteignung und die vorzeitige Besitzeinweisung haben das bislang verhindert. Erst unlängst änderte die RWE Power AG die  Planung, woraufhin die Bezirksregierung Arnsberg den Besitzeinweisungsbeschluss für unwirksam erklärte (siehe Pressemitteilung dazu). Der BUND sieht darin einen Teilerfolg zum Erhalt der wichtigen Kultur- und Naturlandschaft.

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