Rodungsvorbereitungen am Hambacher Wald haben bereits begonnen

10. Januar 2025 | Braunkohle, Braunkohle - Leitentscheidung, Hambach, Naturschutz

Der Kohlekonzern täuscht offenbar vorsätzlich die Öffentlichkeit.

RWE hatte schon vor dem 5. Januar 2025 damit begonnen, erste Bäume zu roden. Hier zum Beispiel an der alten Manheimer Kläranlage. [Foto: Dirk Jansen} RWE hatte schon vor dem 5. Januar 2025 damit begonnen, erste Bäume zu roden. Hier zum Beispiel an der alten Manheimer Kläranlage. [Foto: Dirk Jansen}

Seitdem der BUND am 3. Januar 2025 beim Oberverwaltungsgericht des Landes NRW (OVG) Klage gegen die Zulassung des neuen Hauptbetriebsplans eingelegt und die offenbar unmittelbar bevorstehende Rodung des Sündenwäldchens und anderer wichtiger Biotope gestoppt hat, versucht sich die RWE Power AG damit, einen konkreten Rodungsbeginn zu verschleiern. Wiederholt hat der Kohlekonzern gegenüber der Öffentlichkeit verkündet, dass es noch keinen Zeitplan zur Durchführung von Rodungsmaßnahmen im Geltungsbereich des aktuellen Hauptbetriebsplans gebe (siehe z.B. WDR-Meldung vom 9.1.2025).

RWE-Plan vom 6. Januar: Rodung des Sündenwäldchens Mitte Januar

Dabei hatten die RWE-Anwälte dem OVG - und dem damit auch dem BUND - bereits am 6. Januar 2025 konkrete zeitliche Planungen mitgeteilt. In dem entsprechenden Schriftsatz heißt es: "Die Beigeladene sagt verbindlich zu, dass sie bis zu einer Entscheidung im Eilverfahren – längstens bis 13. Januar 2025 (einschließlich) – eine Rodung von Bäumen im sog. „Sündenwäldchen“ sowie die dortige Rodung vorbereitende Maßnahmen aussetzen und die beauftragten Firmen entsprechend anweisen wird. Im weiteren Lauf des Januars müssen die Rodungsarbeiten aber beginnen, um das Tagebauvorhaben planungsgemäß und termingerecht weiterverwirklichen zu können".

Folgerichtig hatte der BUND am 8. Januar 2025 davor gewarnt, dass RWE nach dem 13. Januar mit der Rodung des Sündenwäldchens beginnen wollte.

Die RWE-Stillhalteerklärung bezog sich allerdings nur auf das "Sündenwäldchen", die anderen Biotopverbundstrukturen sollen laut RWE unmittelbar zerstört werden. Im Schriftsatz heißt es dazu: "Der guten Ordnung halber sei klargestellt, dass sich die Stillhalteerklärung nur auf den Bereich des sog. Sündenwäldchens erstreckt. Grünstrukturenbeseitigung im Bereich zwischen der heutigen Oberkante Abbau und dem Sündenwäldchen, der bereits 2025 vom Großgerät erfasst wird, muss zwingend fortgeführt werden."

Der BUND konnte sich vor Ort davon überzeugen, dass RWE tatsächlich schon erste rodungsvorbereitende Maßnahmen umgesetzt hat, so zum Beispiel im Bereich des ehemaligen Pumpwerks.

RWE-Plan vom 8. Januar: Rodung des Sündenwäldchens ab Februar, Rodung anderer Grünstrukturen ab sofort

Auf Hinweis des Oberverwaltungsgerichts sah sich die RWE Power AG dann am 8. Januar 2025 veranlasst, die vorherige Planung zu revidieren. In einem weiteren Schreiben an das OVG teilten die Konzern-Anwälte mit, dass "sich die Beigeladene in der Lage [sieht], die erbetene Zusicherung abzugeben, dass bis zu einer Entscheidung des Gerichts, spätestens jedoch bis einschließlich 31. Januar 2025, Rodungsmaßnahmen im Sündenwäldchen unterbleiben werden."

Wieder weist RWE ausdrücklich darauf hin, dass diese Zusage nur für das Sündenwäldchen gelte: "Um den geordneten Tagebau und den Schwenkbetrieb auf der ersten Sohle planmäßig und ordnungsgemäß auch während der rodungsfreien Zeiträume ab sofort überhaupt zu gewährleisten, beschränkt sich die Zusicherung zum Unterlassen von Rodungen auf den Bereich des [...] Sündenwäldchens. Die Fortführung des Tagebaus und alle Grün- und Baumbeseitigungen und sonstige Maßnahmen außerhalb und insbesondere östlich dieser Fläche bleibt ausdrücklich vorbehalten und wird nicht von dieser Zusicherung erfasst."

Gerade aber diese Strukturen wie das dort verlaufende Manheimer Fließ mit seinen Baum- und Strauchreihen ist eine wichtige "Fledermausautobahn" zur Verbindung des Sündenwäldchens mit dem FFH-Gebiet Steinheide. Eine Entwarnung kann also nicht gegeben werden!


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