BUND Landesverband Nordrhein-Westfalen

Neue Landesdüngeverordnung: Chance zur Lösung des Nitratproblems wird erneut verpasst

26. März 2020 | Flüsse & Gewässer, Landwirtschaft, Massentierhaltung, Wasser

BUND fordert Abstockung der Tierbestände und Flächenbindung in der Tierhaltung

Die Gülleausbringung sorgt vielerorts für Nitratüberschüsse. Die Gülleausbringung sorgt vielerorts für Nitratüberschüsse. [Foto: Horst Stolzenburg]

Seit gut 26 Jahren gilt die europäische Nitratrichtlinie (Richtlinie 91/676/EWG) und gibt verbindliche Ziele für die Qualität unseres Grundwassers vor. Vor 24 Jahren trat als Folge in Deutschland die erste Düngeverordnung in Kraft. Weil die Ziele auch nach einem Vierteljahrhundert verfehlt werden, drohen seitens der EU über ein Vertragsverletzungsverfahren empfindliche Strafzahlungen. Um diese zu verhindern hat die NRW-Landesregierung nach mehreren Anläufen am 24. März eine Änderung der Landesdüngeverordnung beschlossen.

Aus Sicht des BUND wird auch diese den Anforderungen nicht gerecht.

Grundwasser gilt als „nitratbelastet“, wenn der sogenannte gute chemische Zustand hinsichtlich Nitrat nach den Kriterien der aktuell geltenden Grundwasserverordnung verfehlt ist oder ein anhaltend steigender Nitrattrend vorliegt. Bislang galten in diesen „roten Gebieten“ allgemein verschärfte Anforderungen zur landwirtschaftlichen Bewirtschaftung.

Mit der neuen Änderungsverordnung werden die nitratbelasteten Gebiete laut NRW-Landwirtschaftsministerin Ursula Heinen-Esser stärker differenziert. „Somit werden zielgenau die Anforderungen an den Grundwasserschutz erfüllt, ohne hierbei die Landwirtschaft unverhältnismäßig zu belasten", sagte Heinen-Esser.

Grundsätzlich sieht der BUND zwei maßgebliche Kritikpunkte in dem Vorgehen der Landesregierung:

  1. Die Datengrundlage ist fraglich, weil in den zu grunde liegenden Jahren für die aktuelle Bewertung kaum Regen fiel.
  2. Die fundamentale Problematik zu hoher Tierbestände wird nicht angegangen.

Zur Ermittlung der nitratbelasteten Gebiete wird das Grundwasser im Abstand von sechs Jahren neu bewertet. Nach der aktuellen Bewertung sollen die nitratbelasteten Flächen von 42 Prozent auf knapp 26 Prozent abgenommen haben. Die Datengrundlage hierfür ist aber mehr als problematisch, da sie sich auf Messergebnisse aus den Dürrejahren stützt. „In diesem Zeitraum ist extrem wenig Sickerwasser ins Grundwasser gelangt. Wir befürchten, dass das Nitrat der Düngung dieses Zeitraums in den oberen Bodenschichten ‚festhängt‘ und bei längeren Regenfällen mit dem Sickerwasser das Grundwasser erneut belastet wird“, so der BUND-Wasserexperte Paul Kröfges.

Mit der nun neu eingeführten „Binnendifferenzierung“ in belasteten Gebieten verabschiedet sich die Landesregierung zudem von der bisherigen Vorgehensweise. Statt in diesen Gebieten flächig verschärfte Düngeeinschränkungen vorzugeben, will man mit den neuen Regelungen Gülle und andere Düngemittel „optimiert“ verteilen. „Bisher weniger belastete Flächen werden dann absehbar bis zum Grenzwert mit Nitrat aufgefüllt. Die aufgebrachte Nähstoffmenge wird sich dadurch nicht verringern. Das ist schlecht für die Umwelt, für die Artenvielfalt und löst in keiner Weise das Grundproblem der viel zu hohen Tierzahlen.“, kommentiert Kröfges.

Aus Sicht des BUND müssen insbesondere die überhöhten Schweinebestände verringert werden, die Resultat einer Weltmarktorientierung sind. Es muss endlich eine Flächenbindung in der Tierhaltung, aber auch bei der Aufbringung von Gärresten aus Biogasanlagen eingeführt werden.

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