BUND Landesverband Nordrhein-Westfalen

Kohle-Gutachten: Altmaier täuschte das Parlament

17. Dezember 2020 | Braunkohle, Braunkohle - Leitentscheidung, Garzweiler, Energiewende, Hambach, Kohle

Kohleausstiegsgesetz und Braunkohle-Leitentscheidung müssen korrigiert werden.

Das BET-Gutachten belegt: Alle Dörfer können bleiben. Das BET-Gutachten belegt: Alle Dörfer können bleiben.

Bei der Verabschiedung des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes (KVBG) hat Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) das Parlament wissentlich getäuscht. Erst am 14. Dezember 2020 - und damit Monate nach Beschluss des KVBG - wurde ein im Auftrag des Bundeswirtschaftsministers erstelltes Gutachten veröffentlicht, dass belegt, dass es keine energiepolitische Notwendigkeit zur unveränderten Fortführung des Tagebaus Garzweiler II gibt. Nach dem Ausstiegsszenario A1 des Gutachtens werden sowohl der Hambacher Forst als auch die Ortschaften Keyenberg, Kuckum, Westrich (Ober-und Unterwestrich) sowie Berverath am Tagebau Garzweiler II erhalten. Anders als die Bundesregierung setzen die  Gutachter damit die Empfehlungen der Kommission Wachstum, Strukturwandel, Beschäftigung ("Kohlekommission") eins zu eins um.

Der Skandal reiht sich ein in eine ganze Serie von Tricksereien und Täuschungen zugunsten des Kohlekonzerns RWE. Wider besseren Wissens hat die Peter Altmaier entschieden, noch mehr Menschen gegen ihren Willen für die Förderung dreckiger Braunkohle umzusiedeln. Durch die Geheimhaltung in der kritischen Zeit der Verhandlungen um das Kohlegesetz hat die Bundesregierung die Abgeordneten und die Bevölkerung hinters Licht geführt. Anstatt an das Wohl der Anwohnenden und die Folgen für Natur und Klima zu denken, hatte der Bundeswirtschaftsminister offensichtlich einmal mehr nur die Profitgier der Kohleindustrie im Sinn.

Mit der gesetzlichen Festlegung der vermeintlichen energiepolitischen Notwendigkeit in § 48 KVBG begründet auch NRW-Ministerpräsident Armin Laschet seine neue Leitentscheidung und die darin vorgesehenen Zwangsumsiedlungen weiterer Dörfer. Spätestens jetzt ist klar, dass dies unter vorsätzlicher Missachtung der energiepolitischen Fakten und allein auf Zuruf von RWE und mit Unterstützung der NRW-Landesregierung geschah. Das wird auch durch einen Vermerk des Bundeskanzleramtes an Angela Merkel bestätigt, der den Umgang mit einem kritischen Schreiben der ehemaligen Kommissionsmitglieder von BUND, Greenpeace und Co. beschreibt. Darin heißt es, dass „die Absicherung des Tagebaus Garzweiler […] einschließlich der damit verbundenen Umsiedlungen […] ein zentrales Anliegen von RWE/NRW im Gegenzug zur frühzeitigen Stilllegung des Tagebaus Hambach und dem Erhalt des Hambacher Forsts [war]“.

Dabei haben der BUND und die Umweltbewegung schon lange aufgezeigt, dass die ungebremste Auskohlung des Tagebaus Garzweiler und die weitere Vertreibung von Menschen unnötig sind. Diese Manipulation bedeutet einen herben Vertrauensverlust und muss Konsequenzen haben. Wenn Olaf Scholz oder die Spitzenkandidaten der Union im Superwahljahr 2021 ökologisch glaubwürdig sein möchten, müssen sie einen Koalitionsausschuss einberufen und umgehend ein Kohleausstiegsgesetz auf den Weg bringen, was seinen Namen verdient. Der BUND hat deutlich gemacht, dass das Kohleausstiegsgesetz bislang keinen Ausstieg bedeutet. Das neue alte Gutachten zeigt einmal mehr, dass das Gesetz umgehend nachgebessert werden muss. Ein Kohleausstieg bis spätestens 2030 ist, auch mit Blick auf die Ziele des Pariser Klimaabkommens und das neuen EU-Klimaziels, zwingend erforderlich.

Und auch der Entwurf der Leitentscheidung muss korrigiert werden. RWE ist zu verpflichten, eine Planung für Garzweiler II vorzulegen, die im Einklang mit den Klimaschutzzielen steht und den Erhalt der Dörfer garantiert.

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