Vor dem Hintergrund der am 11. Februar in Kraft tretenden neuen wasserrechtlichen Bestimmungen zum Fracking und dem neuen Landesentwicklungsplans hat die Bezirksregierung Arnsberg jetzt der BASF-Tochter Wintershall die Verlängerung der Genehmigung für Probebohrungen versagt. Das Unternehmen hatte diese für die Felder „Ruhr“ und „Rheinland“ beantragt. Sie umfassen eine Fläche von etwa 3.900 Quadratkilometer.
Der BUND fordert Wintershall auf, die Fracking-Pläne jetzt endgültig ad acta zu legen. Von der Bergbehörde erwartet der BUND, jetzt konsequenter Weise auch alle erteilten Aufsuchungserlaubnisse zu widerrufen. Ferner müsse zum Schutz des Trinkwassers und der Umwelt auch der erneute Antrag der HammGas auf Erteilung einer Aufsuchungserlaubnis für das Feld „Hamm-Nord“ abgelehnt werden. Die HammGas hatte zwar unabhängig von dem neuen gesetzlichen Frackingverbot zusätzlich rechtsverbindlich zugesagt, bei den geplanten Aufsuchungsarbeiten und sich eventuell anschließenden Gewinnungstätigkeiten auf das umstrittene Fracking zu verzichten. Gleichwohl will sie Techniken zum Einsatz bringen, die der BUND als „Fracking-light“ kritisiert.