BUND Landesverband Nordrhein-Westfalen

"Alte Eiche" in Castrop-Rauxel vorerst gerettet

21. Februar 2020 | Naturschutz, Wälder

Vorläufig keine Rodung von Bäumen für geplantes Wohnprojekt/BUND setzt sich vor Gericht durch

Die von "HambiPotter" besetzte 'alte Eiche' in Castrop-Rauxel. Die von "HambiPotter" besetzte 'alte Eiche' in Castrop-Rauxel. [Foto: Thomas Krämerkämper]

Der Investor Dreigrund Development "Wohnen an der Emscher" ist vor dem Verwaltungsgericht Gelsenkirchen mit dem Antrag gescheitert, ihm per Eilbeschluss die sofortige Rodung von Bäumen für ein Baugebiet in Castrop-Rauxel zu gestatten. Das Gericht stellte ferner fest, dass die im Hauptsacheverfahren anhängige Klage des nordrhein-westfälischen Landesverbandes des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) gegen den Bebauungsplan aller Voraussicht nach Erfolg haben werde. Bundesweit Schlagzeilen machte die „Alte Eiche“ durch die Baumbesetzung des Aktivisten „Hambi Potter“, der den Widerstand des BUND und der örtlichen Bürgerinitiative seit mehr als vier Monaten unterstützt.

„Das Urteil  ist eine schallende Ohrfeige für eine Politik, die ausschließlich Investoren-Interessen vertritt und am liebsten jeden Quadratmeter Natur zubetonieren möchte“, sagte der stellvertretende BUND-Landesvorsitzende Thomas Krämerkämper. „Wir bleiben aber gesprächsbereit, um eine für alle Seiten akzeptable Lösung zu finden. Klar ist, die Alte Eiche muss bleiben.“

Für das Bauprojekt sollen insgesamt etwa 300 Bäume gefällt werden, unter den 80 großen auch die „Alte Eiche“. Die Bäume wurden durch eine Baumschutzsatzung einem besonderen Schutz unterworfen. Um trotzdem roden zu dürfen, hatte die Stadt Castrop-Rauxel dem Investor des Projekts eine entsprechende Ausnahme von der Baumschutzsatzung erteilt. Gegen diesen Bescheid hatte der BUND vor dem Verwaltungsgericht Gelsenkirchen am 1. Oktober 2019 Klage eingereicht (Az. 6 K 4412/19). Die streitgegenständliche Fällgenehmigung ist nach Auffassung des BUND rechtswidrig und verletzt objektives Umweltrecht. Weiterhin setze der Bebauungsplan ohne ausreichende Befassung mit Alternativen ausgerechnet genau dort eine Verkehrsfläche fest, wo derzeit noch die rund 250 Jahre alte, sehr vitale und naturschutzfachlich sehr wertvolle Eiche steht.

Mitte Januar 2020 beantragte die Investorin, ihr trotz des laufenden Klageverfahrens die Umsetzung der Maßnahmen zu gestatten (sog. „sofortige Vollziehung“). Hintergrund der Eile ist, dass ab dem 1. März wegen des Beginns der Brutzeit keine Baumfällungen mehr erfolgen dürfen.

Die 6. Kammer des VG Gelsenkirchen führte in ihrem Beschluss vom 20. Februar aus, dass die BUND-Klage gegen den Bebauungsplan aller Voraussicht nach Erfolg haben werde. Der der Fällgenehmigung zugrunde liegende Bebauungsplan Nr. 245 der Stadt Castrop-Rauxel leide an offensichtlichen und durchgreifenden Mängeln, die zu seiner Unwirksamkeit führe. Mit der vollständigen Beseitigung der Bäume könne aufgrund der Anzahl der Bäume und deren ökologischer Werthaltigkeit vor allem ein nicht unerheblicher Eingriff in die Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes einhergehen und es seien schädliche Einwirkungen auf das bestehende Biotop zu erwarten.

 Aktenzeichen: 6 L 62/2

Zur Übersicht

BUND-Bestellkorb