Natur und Landschaft können durch vielfältige Eingriffe betroffen sein: Straßenbau, Ausbau von Gewässern, oder Maßnahmen in Schutzgebieten sind die wichtigsten Beispiele. Die Naturschutzverbände haben deshalb das Recht, an bestimmten Planverfahren mitzuwirken, sofern sie eine staatliche Anerkennung besitzen. Die Mitwirkungsrechte erlauben es den Naturschutzverbände nicht nur, in Verfahren einbezogen zu werden, sondern in einigen Fällen auch den Gerichtsweg zu beschreiten, wenn sie hinter einer Behördenentscheidung eine Verletzung von Naturschutzrecht vermuten. Da Naturschutz überwiegend Sache der Bundesländer ist, wird die staatliche Anerkennung auf Landesebene erteilt. In Nordrhein-Westfalen ist dies für vier Verbände geschehen, und zwar für:
- Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland, Landesverband Nordrhein-Westfalen e.V. (BUND),
- Naturschutzbund Deutschland, Landesverband Nordrhein-Westfalen e.V. (NABU),
- Landesgemeinschaft Naturschutz und Umwelt Nordrhein-Westfalen e.V. (LNU),
- Schutzgemeinschaft Deutscher Wald (SDW).
Die Anerkennung erfolgte zu Beginn der achtziger Jahre, lediglich die SDW kam nach 2005 hinzu. Die drei traditionellen Naturschutzverbände BUND, LNU und NABU betreiben eigenständige Geschäftsstellen, entschlossen sich aber schon 1982, die Abwicklung der Beteiligung an Planverfahren aus dem üblichen Geschäftsstellenbetrieb auszugliedern und in einer gemeinsamen Einrichtung zusammenzufassen - das Landesbüro der Naturschutzverbände wurde gegründet und nahm am 01.09.1982 seine Arbeit auf.