BUND Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland


Der BUND in Nordrhein-Westfalen

Titelseite des Jahresberichtes 2006, Wildkatze als Titelbild

Gemeinsam etwas für unsere Umwelt und den Naturschutz tun. Spaß haben. Die Natur kennen lernen. Freizeit sinnvoll gestalten. Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) bietet viele Möglichkeiten. Etwa 480.000 Mitglieder, Förderer und Spender machen den BUND zum größten Umwelt- und Naturschutzverband Deutschlands. Seit über 30 Jahren engagiert sich der BUND für den Erhalt einer lebenswerten Zukunft, für Natur, reine Luft, sauberes Wasser und gesunde Lebensmittel. Der BUND ist als gemeinnützig anerkannt und erhält keine staatlichen Zuschüsse. So können wir unsere Positionen frei und unabhängig vertreten. BUND-Gruppen und -Projekte von A-Z gibt es fast überall in NRW. Die selbstständige Jugendorganisation des BUND - die BUNDjugend - aktiviert Kinder und Jugendliche für den Umwelt- und Naturschutz. Machen Sie mit!

Gemeinsam Einmischen - politisch etwas bewegen

BUND-Aktion für Klimaschutz; Foto: D.Jansen

Ob öffentlicher Nahverkehr, Erhalt von Grünflächen, Stadtentwicklung, Energiesparen, grüner Strom oder umweltgerechte Landwirtschaft: in Land und Kommune ist vieles zu verbessern. Als anerkannter Naturschutzverband ist der BUND an zahlreichen Planverfahren beteiligt. Mit Kreativität und Engagement brachten BUND-Aktive schon so manche Verwaltung ins Schwitzen und stoppten zahlreiche unsinnige Vorhaben. Einmischen heißt beim BUND: Informationen recherchieren, gemeinsam Ideen entwickeln, Stellung nehmen, juristischen Rat einholen, Pressemitteilungen schreiben, Mitarbeit in Gremien und Ausschüssen, mit pfiffigen Aktionen Betonköpfe herausfordern, mit Politikern und Verwaltungschefs diskutieren, Klartext reden, wo andere kuschen... Und so nebenbei auch noch eine Menge interessanter und neuer Dinge zu lernen.

Naturschutz geht auch durch den Magen

Widerstand gegen die Gentechnik und die Anlage von ökologisch wertvollen Streubstwiesen gehen häufig Hand in Hand; Fotos: BUND-Archiv

Streuobstwiesen bieten mit ihren vielen Höhlen in den alten Obstbäumen, mit ihrer Blütenpracht und den ungespritzten Früchten wertvolle Lebensräume und Nahrung für Vögel, Schmetterlinge und Kleinsäuger. Um diese Flächen auch für Zukunft zu erhalten, kaufen viele BUND-Gruppen Streuobst aus der Region auf und produzieren hieraus z.B. naturtrüben Apfelsaft. In Streuobstprojekten mitmachen heißt: Obst sammeln im Herbst, Absprachen treffen mit Mostereien, Wiesen mähen, Bäume pflanzen und schneiden, Obstwiesen kartieren, gemeinsam die Natur beobachten. Die Idee begeistert viele: Naturschutz, die Produktion von Saft ohne weite Transportwege und eine gesunde Ernährung gehen hier Hand in Hand. Aber auch politisch kämpft der BUND für eine ökologische Lebensmittelproduktion.  Der Widerstand gegen die Gentechnik in der Landwirtschaft ist hierfür ein Beispiel.

Auch in vielen anderen Bereichen des Naturschutzes ist der BUND aktiv: Ob bei der Schaffung von Großschutzgebieten wie dem Nationalpark Eifel, mit seinen konkreten Schutzprojekten (z.B. Grüner Wall im Westen, Welter Bachtal) oder auf dem diplomatischen Landtagsparkett - überall mischt sich der BUND ein, zeigt lebenswerte Alternativen auf und kämpft für ein zukunftsfähiges Nordrhein-Westfalen.

Das Landesbüro der Naturschutzverbände in Oberhausen

Das Landesbüro der Naturschutzverbände in Oberhausen
Das Landesbüro der Naturschutzverbände in Oberhausen

Natur und Landschaft können durch vielfältige Eingriffe betroffen sein: Straßenbau, Ausbau von Gewässern, oder Maßnahmen in Schutzgebieten sind die wichtigsten Beispiele. Die Naturschutzverbände haben deshalb das Recht, an bestimmten Planverfahren mitzuwirken, sofern sie eine staatliche Anerkennung besitzen. Die Mitwirkungsrechte erlauben es den Naturschutzverbände nicht nur, in Verfahren einbezogen zu werden, sondern in einigen Fällen auch den Gerichtsweg zu beschreiten, wenn sie hinter einer Behördenentscheidung eine Verletzung von Naturschutzrecht vermuten.Da Naturschutz überwiegend Sache der Bundesländer ist, wird die staatliche Anerkennung auf Landesebene erteilt. In Nordrhein-Westfalen ist dies für vier Verbände geschehen, und zwar für:

  • Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland, Landesverband Nordrhein-Westfalen e.V. (BUND),
  • Naturschutzbund Deutschland, Landesverband Nordrhein-Westfalen e.V. (NABU),
  • Landesgemeinschaft Naturschutz und Umwelt Nordrhein-Westfalen e.V. (LNU),
  • Schutzgemeinschaft Deutscher Wald (SDW).

Die Anerkennung erfolgte zu Beginn der achtziger Jahre, lediglich die SDW kam nach 2005 hinzu. Die drei traditionellen Naturschutzverbände BUND, LNU und NABU betreiben eigenständige Geschäftsstellen, entschlossen sich aber schon 1982, die Abwicklung der Beteiligung an Planverfahren aus dem üblichen Geschäftsstellenbetrieb auszugliedern und in einer gemeinsamen Einrichtung zusammenzufassen - das Landesbüro der Naturschutzverbände wurde gegründet und nahm am 01.09.1982 seine Arbeit auf. Das Landesbüro erfuhr dabei von Anfang an die finanzielle Unterstützung der Landesregierung. Zur Zeit sind 11 Angestellte im Landesbüro tätig, die verschiedenste fachliche, technische und Verwaltungs-Bereiche abdecken.

Zentrale Aufgabe des Landesbüros ist die Sicherstellung der Planungsbeteiligung. Alle Verfahren, an denen Naturschutzverbände zu beteiligen sind, werden über das Landesbüro abgewickelt, d.h. die Behörden wenden sich zunächst an das Landesbüro. Von dort erfolgt die Einbeziehung der ehrenamtlichen Naturschützer vor Ort.

Die örtlichen Verbandsvertreter nehmen in der Regel eigenständig zu den Vorhaben Stellung. Dazu gehört auch die Wahrnehmung von Terminen oder Untersuchungen vor Ort. Das Landesbüro begleitet die Verfahren durch Archivierung wichtiger Unterlagen (Planungen können viele Jahre dauern) und durch Abgabe fachlicher und rechtlicher Hinweise zum konkreten Fall. Falls dies nötig ist, kann das Landesbüro direkte Unterstützung bei der Wahrnehmung von Terminen oder der Abfassung der Stellungnahme leisten; bei gravierenden Vorhaben können die wichtigsten Verfahrensschritte auch vom Landesbüro abschließend übernommen werden.

Das Landesbüro wird aber nicht nur eingeschaltet, wenn Einzelverfahren betroffen sind. Koordinierungsaufgaben zwischen den Verbänden gibt es auch, wenn auf Landesebene Naturschutzarbeit gefragt ist. Das können rechtliche Regelungen sein (neue Gesetze, Erlasse oder Richtlinien), aber auch fachliche Initiativen der Verbände von der Straßenplanung bis zum Hochwasserschutz. Schließlich gilt es, alle ehrenamtlichen Mitarbeiter/innen durch Seminare fortzubilden.

Seit Mitte 2000 besteht für die Naturschutzverbände die Möglichkeit, bestimmte Planungen von Gerichten im Hinblick auf Verstöße gegen das Naturschutzrecht überprüfen zu lassen. Diese Verbandsklage ist an die Beteiligung an den Planverfahren gekoppelt. Um vom Klagerecht Gebrauch machen zu können, sind besondere Voraussetzungen zu beachten. Klagebefugt sind ausschließlich die anerkannten Naturschutzverbände auf Landesebene. Die Landesvorstände von LNU, NABU und BUND entscheiden also, ob eine Klage erhoben wird und legen Inhalte und Ablauf fest.

Quelle: http://www.bund-nrw.de/ueber_uns/