Am 21. Juni ging in NRW die dritte und letzte Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung bei der Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie zu Ende. Auf mehr als 100 Seiten Text und Anmerkungen zu zahllosen Wasserkörpern haben die Naturschutzverbände zu den Planungen für NRW Stellung genommen. Aus unserer Sicht enthält die Bewirtschaftungsplanung bereits viele gute Elemente, aber auch Bereiche, in denen eine weitere Überarbeitung erforderlich ist.
Jetzt muss sich zunächst einmal erweisen, wie ernst das Land Nordrhein-Westfalen die Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie meint. Dazu gehören die Überarbeitung der Bewirtschaftungsplanung und die konsequente Umsetzung der geplanten Maßnahmen. Die 2008 vorgestellte Finanzierung hydromorphologischer Maßnahmen stellt einen wichtigen Beitrag dafür dar.
Die Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie stößt in ganz Europa auf ähnliche Herausforderungen. Daher haben die Umweltverbände in einer europaweit gültigen Broschüre („Europas Gewässer am Scheideweg“) fünf Kernthesen aufgestellt, an denen sich auch die Umsetzung in Nordrhein-Westfalen messen lassen muss.
Öffentliche Teilhabe und Transparenz in der Wasserwirtschaft
Die „aktive Beteiligung“ ist ein Kernthema der Wasserrahmenrichtlinie. Das dies keine leere Worthülse ist, zeigt sich am Eingang mehrerer Hundert Stellungnahmen allein in NRW. Dabei sind gerade die Grundlagen der Beteiligung noch weiter verbesserungsbedürftig. Das Informationsangebot besteht aus einer Vielzahl von Dokumenten, die ohne leistungsfähigen Internetzugang kaum zu erreichen sind. Runde Tische finden während der Arbeitszeit statt, leiden unter Zeitdruck und fehlenden Sachinformationen. Vielfach werden Probleme in bilateralen Gesprächen mit den „Maßnahmenträgern“ geregelt, oder Vorentscheidungen machen eine echte Beteiligung unmöglich. Unsere Mitglieder vor Ort haben in den vergangenen Jahren immer wieder solche Erfahrungen gesammelt, doch eine Änderung scheint nicht in Sicht.
Was ist zu tun?
Verhinderung aller unnötigen Wasserentnahmen;
Förderung von Versickerung und Regenwassernutzung;
Kostendeckende Wasserpreise ohne verdeckte Subventionen;
Aufrechterhaltung und sachgerechte Anpassung des Wasserentnahmeentgelts.
Sparsame und nachhaltige Wassernutzung
Jahrelang ist der Wasserverbrauch zurückgegangen, vor allem in den Haushalten aber auch bei der Industrie. Trotzdem ist der Wasserbedarf auch hier immer noch erheblich und gerade in trockenen Jahren zeigen sich die Grenzen der Wasserverfügbarkeit. Hinzu kommen Bereiche, in denen die nachhaltige Wassernutzung nach wie vor zu wünschen übrig lässt, z. B. bei der Kühlung von Kraftwerken. Trotzdem diagnostiziert der Bewirtschaftungsplan für alle Grundwasservorkommen in NRW einen guten mengenmäßigen Zustand – und beantragt für die großflächigen Grundwasserzerstörungen des Braunkohle- und Kalkabbaus dauerhafte Ausnahmen.
Was ist zu tun?
Verhinderung aller unnötigen Wasserentnahmen;
Förderung von Versickerung und Regenwassernutzung;
Kostendeckende Wasserpreise ohne verdeckte Subventionen;
Aufrechterhaltung und sachgerechte Anpassung des Wasserentnahmeentgelts.
Mehr Raum für lebendige Flüsse
Der umfassende Verlust natürlicher Gewässerstrukturen ist das zentrale Problem unserer Oberflächengewässer in NRW. Mit den natürlichen Strukturen sind dabei auch viele Tier- und Pflanzenarten vom Aussterben bedroht, die Biodiversität geht in drastischer Weise zurück. Die verbleibenden Gewässer sind meist zu Ablaufrinnen degradiert. Sind sie grau und aus Beton – so wie an der Emscher – liegt ihre Renaturierung auf der Hand. Doch auch zahlreiche Gewässer im landwirtschaftlichen Umfeld müssen so viel Natürlichkeit zurückgewinnen, wie es im Einklang mit der Erhaltung der umliegenden Nutzung möglich ist.
Was ist zu tun?
Die Einstufung als erheblich veränderter Wasserkörper muss die Ausnahme bleiben;
flächendeckende Umsetzung der Gewässerrandstreifen nach Landeswassergesetz;
zügige Erstellung und/oder Umsetzung von Konzepten für naturnahe Entwicklung an allen Gewässern;
Kein weiterer naturferner Gewässerausbau.
Sauberes Wasser für Mensch und Natur
„Die Wasserqualität in NRW ist gut“ heißt es im Entwurf des Bewirtschaftungsplans. Trotzdem erreichen lediglich 73% der betrachten Fließgewässerstrecken schon jetzt den guten chemischen Zustand. Kaum berücksichtigt sind dabei zahllose Spurenstoffe, deren genaue Wirksamkeit bislang nicht bekannt ist, und für die daher bislang keine Grenzwerte festgelegt wurden.
Was ist zu tun?
Anpassung der Kläranlagen an den Stand der Technik, z. B. bei der Phosphateliminierung oder bei Mirkoverunreinigungen;
Vermeidung von Gewässerverschmutzungen an der Quelle, durch Information, Förderung und strikte Kontrolle;
Aufrechterhaltung und Anpassung der Abwasserabgabe.
Vorausschauende und flexible Wasserpolitik
Auch in Nordrhein-Westfalen steht die Wasserwirtschaft vor neuen Aufgaben. In einer Zeit sinkender finanzieller und personeller Ressourcen muss sie bestehende und neue Herausforderungen eines nachhaltigen Gewässerschutzes bewältigen. Insbesondere der nicht mehr zu leugnende Klimawandel wird unseren Oberflächengewässern zu schaffen machen. Dabei kommt es weniger auf die Gesamtbilanz an, die sich für NRW vielleicht nur wenig ändert, vielmehr werden die Extreme – Sommertrockenheit, Starkniederschläge, allgemeine Temperaturerhöhung – auch vor unseren Gewässern nicht haltmachen. Hinzu kommen bislang wenig beachtete Belastungen aus Mikroverunreinigungen sowie die immer noch ungelösten Nährstoffeinträge.
Was ist zu tun?
Stärkere Integration des Gewässerschutzes in andere Bereiche von Bauleitplanung bis Fischerei;
Langfristige Planung über politische Zeiträume hinaus;
Langfristige Absicherung der Finanzierung für die Umsetzung der Maßnahmen.