BUND Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland


Wasserrahmenrichtlinie aktuell

Am 23. Oktober 2000 wurde von der Europäischen Kommission die "Richtlinie 2000/60/EG zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Wasserpolitik" verabschiedet. Heute wird dieses Wortungetüm meist nur noch EU-Wasserrahmenrichtlinie oder abgekürzt WRRL genannt.

Mit der Wasserrahmenrichtlinie hat sich Europa große Ziele gesetzt. Dazu gehören:

  • Keine weitere Verschlechterung der Qualität von Küstengewässern, Bächen, Flüssen und Seen (Oberflächengewässer) und des Grundwassers.
  • Bis 2015 sollen alle Oberflächengewässer und das Grundwasser in den guten Zustand gebracht werden.

Eine Vielzahl von Regelungen beschreibt dabei die Vorgehensweise und den Zeitplan mit denen die WRRL von den Mitgliedsstaaten umzusetzen ist. Für alle Staaten der EU stellt diese Richtlinie geltendes Gesetz dar.

Die NRW-Naturschutzverbände BUND, LNU und NABU begleiten die WRRL mit einem gemeinsamen Projekt: Am 1. Juli 2004 hat das Wassernetz NRW seine Arbeit aufgenommen. Unter www.wassernetz-nrw.de finden Sie alle wichtigen Informationen.

Werden die Versprechen eingelöst?

Ende der Öffentlichkeitsbeteiligung / Zweiklassengesellschaft bei Fließgewässern

21.06.2009 - Pünktlich vor Ende der Öffentlichkeitsbeteiligung haben der BUND und die anderen Naturschutzverbände ihre gemeinsame Stellungnahme zum Bewirtschaftungsplan für die Gewässer in NRW abgegeben. Auf mehr als 100 Seiten und in zahlreichen Einzelstellungnahmen zu den Gewässern wurden wichtige Informationen und Anregungen zusammengetragen.

Auf den ersten Blick wirken viele Planungen Erfolg versprechend. Bis 2027 sollen an vielen Gewässern Maßnahmen zur Strukturverbesserung durchgeführt werden. Auch Kläranlagen und andere Einleitungen stehen weiter im Fokus. Zudem hat der Umweltminister bereits bei der Vorstellung der Bewirtschaftungsplanung versprochen, dass ab 2010 ca. 80 Mio. € jährlich für Renaturierungsmaßnahmen ausgegeben werden sollen.

Damit diese Pläne umgesetzt werden können, ist allerdings eine weitreichende Nutzung von Fristverlängerungen notwendig. Viele Gewässer sollen erst in 10 bis 15 Jahren abgepackt werden. Darüber hinaus droht eine massenweise Ausweisung vieler Gewässer als erheblich verändert, eine Einstufung, die von vorneherein die Ziele erheblich absenkt.

Dazu Paul Kröfges, der Vorsitzende des BUND NRW: „Eine Zweiklassengesellschaft unserer Bäche und Flüsse ist für den BUND nicht akzeptabel. Eine Beschränkung dieser Einstufungen auf das absolut notwendige ist aus unserer Sicht notwendig, damit die Ziele der Wasserrahmenrichtlinie nicht unterlaufen werden.“

Jetzt sind die Behörden am Zug. Noch ist genug Zeit, die Bewirtschaftungspläne so zu überarbeiten, dass sie den europäischen Anforderungen genügen. Noch wichtiger ist aber, dass die lange Planungsphase jetzt in entsprechende Aktionen einmündet. Der BUND erwartet dazu, dass die versprochenen Geldmittel tatsächlich bereitgestellt und langfristig gesichert werden. Gleichzeitig müssen die Verfahren für die Planung der Maßnahmen zügig begonnen werden.

Gewässerschutz am Scheideweg

Am 21. Juni ging in NRW die dritte und letzte Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung bei der Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie zu Ende. Auf mehr als 100 Seiten Text und Anmerkungen zu zahllosen Wasserkörpern haben die Naturschutzverbände zu den Planungen für NRW Stellung genommen. Aus unserer Sicht enthält die Bewirtschaftungsplanung bereits viele gute Elemente, aber auch Bereiche, in denen eine weitere Überarbeitung erforderlich ist.

Jetzt muss sich zunächst einmal erweisen, wie ernst das Land Nordrhein-Westfalen die Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie meint. Dazu gehören die Überarbeitung der Bewirtschaftungsplanung und die konsequente Umsetzung der geplanten Maßnahmen. Die 2008 vorgestellte Finanzierung hydromorphologischer Maßnahmen stellt einen wichtigen Beitrag dafür dar.

Die Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie stößt in ganz Europa auf ähnliche Herausforderungen. Daher haben die Umweltverbände in einer europaweit gültigen Broschüre („Europas Gewässer am Scheideweg“) fünf Kernthesen aufgestellt, an denen sich auch die Umsetzung in Nordrhein-Westfalen messen lassen muss.

 

Öffentliche Teilhabe und Transparenz in der Wasserwirtschaft

Die „aktive Beteiligung“ ist ein Kernthema der Wasserrahmenrichtlinie. Das dies keine leere Worthülse ist, zeigt sich am Eingang mehrerer Hundert Stellungnahmen allein in NRW. Dabei sind gerade die Grundlagen der Beteiligung noch weiter verbesserungsbedürftig. Das Informationsangebot besteht aus einer Vielzahl von Dokumenten, die ohne leistungsfähigen Internetzugang kaum zu erreichen sind. Runde Tische finden während der Arbeitszeit statt, leiden unter Zeitdruck und fehlenden Sachinformationen. Vielfach werden Probleme in bilateralen Gesprächen mit den „Maßnahmenträgern“ geregelt, oder Vorentscheidungen machen eine echte Beteiligung unmöglich. Unsere Mitglieder vor Ort haben in den vergangenen Jahren immer wieder solche Erfahrungen gesammelt, doch eine Änderung scheint nicht in Sicht.

Was ist zu tun?

  • Verhinderung aller unnötigen Wasserentnahmen;

  • Förderung von Versickerung und Regenwassernutzung;

  • Kostendeckende Wasserpreise ohne verdeckte Subventionen;

  • Aufrechterhaltung und sachgerechte Anpassung des Wasserentnahmeentgelts.

 

Sparsame und nachhaltige Wassernutzung

Jahrelang ist der Wasserverbrauch zurückgegangen, vor allem in den Haushalten aber auch bei der Industrie. Trotzdem ist der Wasserbedarf auch hier immer noch erheblich und gerade in trockenen Jahren zeigen sich die Grenzen der Wasserverfügbarkeit. Hinzu kommen Bereiche, in denen die nachhaltige Wassernutzung nach wie vor zu wünschen übrig lässt, z. B. bei der Kühlung von Kraftwerken. Trotzdem diagnostiziert der Bewirtschaftungsplan für alle Grundwasservorkommen in NRW einen guten mengenmäßigen Zustand – und beantragt für die großflächigen Grundwasserzerstörungen des Braunkohle- und Kalkabbaus dauerhafte Ausnahmen.

Was ist zu tun?

  • Verhinderung aller unnötigen Wasserentnahmen;
  • Förderung von Versickerung und Regenwassernutzung;
  • Kostendeckende Wasserpreise ohne verdeckte Subventionen;
  • Aufrechterhaltung und sachgerechte Anpassung des Wasserentnahmeentgelts.

 

Mehr Raum für lebendige Flüsse

Der umfassende Verlust natürlicher Gewässerstrukturen ist das zentrale Problem unserer Oberflächengewässer in NRW. Mit den natürlichen Strukturen sind dabei auch viele Tier- und Pflanzenarten vom Aussterben bedroht, die Biodiversität geht in drastischer Weise zurück. Die verbleibenden Gewässer sind meist zu Ablaufrinnen degradiert. Sind sie grau und aus Beton – so wie an der Emscher – liegt ihre Renaturierung auf der Hand. Doch auch zahlreiche Gewässer im landwirtschaftlichen Umfeld müssen so viel Natürlichkeit zurückgewinnen, wie es im Einklang mit der Erhaltung der umliegenden Nutzung möglich ist.

Was ist zu tun?

  • Die Einstufung als erheblich veränderter Wasserkörper muss die Ausnahme bleiben;
  • flächendeckende Umsetzung der Gewässerrandstreifen nach Landeswassergesetz;
  • zügige Erstellung und/oder Umsetzung von Konzepten für naturnahe Entwicklung an allen Gewässern;
  • Kein weiterer naturferner Gewässerausbau.

 

Sauberes Wasser für Mensch und Natur

„Die Wasserqualität in NRW ist gut“ heißt es im Entwurf des Bewirtschaftungsplans. Trotzdem erreichen lediglich 73% der betrachten Fließgewässerstrecken schon jetzt den guten chemischen Zustand. Kaum berücksichtigt sind dabei zahllose Spurenstoffe, deren genaue Wirksamkeit bislang nicht bekannt ist, und für die daher bislang keine Grenzwerte festgelegt wurden.

Was ist zu tun?

  • Anpassung der Kläranlagen an den Stand der Technik, z. B. bei der Phosphateliminierung oder bei Mirkoverunreinigungen;
  • Vermeidung von Gewässerverschmutzungen an der Quelle, durch Information, Förderung und strikte Kontrolle;
  • Aufrechterhaltung und Anpassung der Abwasserabgabe.

 

Vorausschauende und flexible Wasserpolitik

Auch in Nordrhein-Westfalen steht die Wasserwirtschaft vor neuen Aufgaben. In einer Zeit sinkender finanzieller und personeller Ressourcen muss sie bestehende und neue Herausforderungen eines nachhaltigen Gewässerschutzes bewältigen. Insbesondere der nicht mehr zu leugnende Klimawandel wird unseren Oberflächengewässern zu schaffen machen. Dabei kommt es weniger auf die Gesamtbilanz an, die sich für NRW vielleicht nur wenig ändert, vielmehr werden die Extreme – Sommertrockenheit, Starkniederschläge, allgemeine Temperaturerhöhung – auch vor unseren Gewässern nicht haltmachen. Hinzu kommen bislang wenig beachtete Belastungen aus Mikroverunreinigungen sowie die immer noch ungelösten Nährstoffeinträge.

Was ist zu tun?

  • Stärkere Integration des Gewässerschutzes in andere Bereiche von Bauleitplanung bis Fischerei; 
  • Langfristige Planung über politische Zeiträume hinaus; 
  • Langfristige Absicherung der Finanzierung für die Umsetzung der Maßnahmen.
Quelle: http://www.bund-nrw.de/themen_und_projekte/wasser/wasserrahmenrichtlinie/